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Schiedsrichter  der  fehlenden  Klasse  durch  das  Los  in  der  betreffenden  Liste
geschieht  oder  von  Amtswegen  durch  einen  Beamten  vorgenommen  wird,
oder  dadurch  daß  das  Kollegium  nur  mit  den  Vertretern  der  nicht  renitenten
Klasse  arbeitet.  —  Die  vom  Arbeitsamt  befragten  Körperschaften  sind  meist
für  das  System  der  Auslosung.
4.  Die  Wahl  zu  den  Schiedsgerichten  wird  den  Vertretern  der  beiden
beteiligten  Klassen,  Handels-  und  Arbeitskammern,  Unternehmer-  und  Arbeitervereinigungen ­
  statt  den  betreffenden  Wahlkörpern  selbst  anvertraut.  —  In
der  Enquete  des  Arbeitsamtes  wurde  dieser  Vorschlag  mit  geringer  Majorität
verworfen.
Der  von  der  Kammer  in  Erwägung  genommene  Entwurf
wurde  unter  Zustimmung  der  Regierung  auf  Vorschlag  des  Abg.
Cabrini  derselben  Kommission  zur  Prüfung  übergeben,  die  bereits
den  Gesetzentwurf  über  den  Arbeitsvertrag  geprüft  und  darüber
berichtet  hatte.  Sie  beriet  ihn  mit  diesem  und  dem  Antrag
Baccelli  über  die  Einsetzung  von  landwirtschaftlichen  Schiedsgerichten ­
  zusammen.
Das  Oberarbeitsamt,  das  berufen  war,  auf  Grund  eines
Berichts  des  Abg.  Turati  über  diesen  Entwurf  und  die  Ergebnisse ­
  einer  vom  Arbeitsamt  ausgeführten  Enquete  zu  berichten,
schlug  einige  Andeutungen  vor  und  drückte  den  Wunsch  aus,  das
Parlament  möge  das  im  Gesetz  über  den  Arbeitsvertrag  vorgesehene ­
  Rechtsverfahren  mit  dem  vorliegenden  Gesetzentwurf  vervollständigen ­
  und  in  Übereinstimmung  bringen,  ferner  solle  der
icht  minder  eilige  Gesetzentwurf  über  die  landwirtschaftlichen
Schiedsgerichte  möglichst  schleunig  geprüft  und  zur  Beratung  gebracht ­
  werden.
Der  Berichterstatter,  Abg.  Turati,  faßte  in  seiner  Einleitung
den  Geist  des  Reformwerkes  in  der  sozialen  Gesetzgebung  wie  folgt
zusammen x ):
„Der  Weg,  den  der  Siegeszug  der  Reformen  gemacht  hat,  ist  gut,  ja
er  ist  sogar  der  einzig  gute,  unter  der  Bedingung,  daß  man  ihn  durchmessen
kann  und  will.  Sicherlich  stellen  sich  noch  viele  Hindernisse  in  den  Weg,  die
Unbildung  und  Erschöpfung  der  Massen,  die  Kompliziertheit  der  Aufgabe,  die
Gewohnheit  der  unfruchtbaren  und  lärmenden  Proteste,  die,  wie  der  Alkohol,
st  Filippo  Turati:  I  Tribunali  del  Lavoro  (Roma,  Tipografia  Nationale, ­
  1904).