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ein  bischen  Stroh,  das  meist  während  der  ganzen  Saison  nicht
erneuert  wird.  Erkrankt  einer,  so  lebt  er  weiter  an  der  Seite  der
Gesunden,  ohne  daß  es  jemandem  einfällt,  ihm  größere  Sorge
zuzuwenden  oder  ihn  zu  isolieren.  Zu  den  Krankheiten  infolge
des  Stehens  mit  nackten  Beinen  im  Wasser  kommt  vor  allem  die
durch  Mückenstiche  hervorgerufene  Malaria  hinzu.  Man  wird
begreifen,  wie  traurig  das  Leben  dieser  Arbeiter  ist,  von  denen
75  %  Frauen  sind.
Jetzt  begann  eine  von  den  Arbeiterligen  und  den  Arbeitskammern ­
  der  Auswanderungs-  und  Einwanderungsgebiete  für  Reisarbeiter ­
  begonnene  Agitation  die  Aufmerksamkeit  aller  Vereinigungen, ­
  der  Presse  und  der  öffentlichen  Meinung  auf  die  Reisarbeit
zu  lenken,  während  man  in  Arbeiterkongressen  Vorkehrungen  verlangte, ­
  um  die  Arbeitszeit  auf  acht  Stunden  zu  beschränken,  die
Stellenvermittler  zu  unterdrücken  und  sie  durch  unentgeltliche  Vermittlungsämter ­
  bei  den  Arbeitskammern  und  den  Bauernligen  zu
ersetzen,  den  Unterhalt  direkt  von  den  Pächtern  liefern  zu  lassen,
gesunde  Schlasräume  unter  Trennung  der  Geschlechter  einzurichten ­
  usw.  Nun  hat  der  Oberarbeitsrat  einen  Gesetzentwurf  verfaßt, ­
  der  mehrere  von  den  Vorschlägen  der  Arbeiterorganisationen
enthält.  So  kann  nach  den  Bestimmungen  des  Entwurfs  der  Vermittler ­
  nicht  mehr,  wie  es  jetzt  geschieht,  einen  Vertrag  mit  den
Pächtern  zu  bestimmten  Bedingungen  und  dann  mit  den  Arbeitern
einen  solchen  mit  für  sie  ungünstigeren  Bedingungen  machen  und  die
Differenz  verdienen,  da  (nach  Art.  5)  der  Pächter  auf  Verlangen
der  Arbeiter  den  Vertrag  vorzeigen  muß.  Ebenso  wird  die  indirekte
Ausbeutung  der  Arbeiter  durch  den  Vermittler  verhindert,  da  der
Lohn  für  die  Arbeiter  und  Aufseher  getrennt  gebucht  werden  muß
(Art.  7)  und  den  Arbeitern  ihr  Lohn  ganz  ohne  Abzug  zugunsten
irgend  jemandes  ausgezahlt  werden  muß  (Art.  6).  Auch  die
Frage  der  unwürdigen  Spekulation  auf  Verdienst  an  der  Kost  ist
indirekt  gelöst.  Man  hat  zwar  nicht  absolut  ihre  Lieferung  durch
dritte  Personen  verboten,  aber  man  hat  die  unabwälzbare  Verantwortung ­
  für  Qualität  und  Quantität  den  Pächtern  auferlegt.
Der  Arbeitstag  ist  auf  neun  Stunden  festgesetzt.  Von  der  Arbeit