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zu  studieren  und  zu  beschleunigen,  den  anderen  Parteien  die  Mithilfe ­
  zu  diesem  Zwecke  anzubieten  und  ans  diesem  Grunde  nötigenfalls ­
  auch  das  Ministerium  zu  unterstützen.
Diese  Haltung  schien  dem  anderen  Teile  der  Sozialisten
ketzerisch,  weil  er  meinte,  daß  der  Kampf  gegen  den  Kapitalismus
ans  Grundlage  der  schematischen  Trennung  der  Gesellschaft,  deren
Klassen  fortwährend  in  offenem  Gegensatz  und  Kampf  ständen,
geführt  werden  müßte,  und  weil  es  unmöglich  sei,  daß  ein  Teil
der  bürgerlichen  Parteien  vorübergehend  mit  dem  Proletariat
gemeinsame  Interessen  haben  und  daher  zusammen  vorgehen  könnte.
Diese  Fraktion  sieht  im  Eindringen  des  Sozialismus  in  die  bürgerlichen ­
  Gesetze  die  Erschöpfung  der  Arbeiterbewegung  und  nennt
den  vernünftigen  Widerstand  gegen  das  Vomzaunbrechen  von
Streiks,  die  wegen  der  Schwäche  der  betreffenden  Industrie  gar
keine  Aussicht  auf  Gelingen  haben,  eine  Verleugnung  der  sozialistischen ­
  Lehre.
Jetzt  tritt  es  hervor,  daß  die  Leiter  der  Arbeitskammern  und
der  Gewerkschaften  zum  größten  Teil,  durch  die  Schwierigkeiten
in  den  vergangenen  wirtschaftlichen  Kämpfen  klug  gemacht,  mehr
zur  reformistischen  als  zur  revolutionären  Tendenz  neigen  und
einige  von  ihnen,  die  auf  politischem  Gebiet  revolutionär  sind,
werden  auf  wirtschaftlichem  ultra-reformistisch.
Einen  Reflex  der  gegenwärtig  in  den  Arbeitskammern  herrschenden ­
  Strömungen  hatte  man  jüngst  in  der  Abgeordnetenkammer
während  der  Beratung  des  Gesetzentwurfs  über  die  Sonntagsruhe.
In  der  Sitzung  vom  3.  März  1904  kritisierte  der  klerikal-konservative ­
  Abgeordnete  Gavazzi  die  Bestimmung,  die  die  Überwachung
über  die  Anwendung  des  Gesetzes  auch  Inspektoren  überträgt,  die
in  regelrechter  Abstimmung  von  den  Arbeitskammern  oder  ähnlichen ­
  am  Nationalarbeitsamt  beteiligten  Verbänden  gewählt
werden.  Gavazzi  erklärte,  er  könne  diese  Vorschrift  nicht  annehmen,
da  sie  zu  einer  ausdrücklichen  Anerkennung  der  Arbeitskammern
hinzustreben  schienen,  während  diese  ihrerseits  weder  gegen  den
Staat,  noch  gegen  die  Industrie  noch  gegen  die  eigenen  Mitglieder
irgendeine  bestimmte  Verpflichtung  oder  Verantwortung  über ­