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        <title>Die italienischen Arbeitskammern</title>
        <author>
          <persName>Pinardi</persName>
        </author>
        <author>
          <persName>Schiavi</persName>
        </author>
      </titleStmt>
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          <msIdentifier>
            <idno>882979701</idno>
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  <text>
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        Schriften
der

Herausgegeben  von  dem  Vorstand.

Zweiter  Sand.
Heft  13-24.  (1904—1906.)

Jena.
Verlag  v  o  ir  Gustav  Fischer.
1907.
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        Alle  N  echte  vorbehalten.
        <pb n="3" />
        ZllhlittsverMchliis.

Heft  13.  Die  Organisation  der  Industrie-  und  Arbcitsrätc  in  Belgien.  Von
Louis  Varlez,  Vorsitzendem  der  kommunalen  Hilfskasse  gegen
Arbeitslosigkeit  in  Gent  und  seinen  Vororten.
Heft  14.  Die  italienischen  BrbeitSkammern.  Von  Di'.  Pinardi  und  Dr.
Schiavi  in  Mailand.  Nebst  einem  Anhang  über  die  Arbeitskammern ­
  in  der  Schweiz  und  die  Arbeitsräte  in  Frankreich.
Heft  15.  Kommunale  Stcnersragen.  Referate  von  Prof.  Dr.  A.  Wagner,
Geh.  Reg.-Rat  und  Privatdoz.  Dr.  Preuß,  Stadtverordn.,  erstattet
der  Ortsgruppe  Berlin  d.  Gesellfch.  s.  Soz.  Res.  Mit  einer  Vorbemerkung ­
  von  Magistratsrat  M.  v.  Schulz,  1.  Vorsitz,  der
Ortsgruppe  Berlin.
Heft  16.  Die  II.  Generalversammlung  der  Gesellschaft  für  Soziale  Reforni.
Mainz  14.  und  15.  Oktober  1904.  Referate  und  Verhandlungen
über  Arbeitskammern  und  Konsumvereine.
Heft  17.  Aufsätze  über  de»  Streik  der  Bergarbeiter  im  Rnhrgebiet.
Heft  18.  Acht  Gutachten  über  die  Sonntagsruhe  im  Handelsgewcrbe  erstattet
von  kaufmännischen  Gehilfenvereinen  auf  Ansuchen  des  Vorstandes
der  Gesellschaft  für  Soziale  Reform.
Heft  19.  Die  Vertretung  der  Angestellten  in  Arbeitskanimern.  Von  Dr.
Heinz  Potthosf,  M.  d.  R.
Heft  20.  Untersuchungen  über  die  Hausindustrie  in  Deutschland.  Von  Dr.
Rudolf  Meerwarth.
Heft  21.  Vorschläge  zur  Gestaltung  der  Arbeitskammern  in  Deutschland.
Zehn  Gutachten,  dem  Ausschuß  der  Gesellschaft  für  Soziale  Reform
erstattet.
Heft  22.  Gewerbliches  Einigungswese»  in  England  und  Schottland.  Bericht
der  Studienkommission  der  Gesellschaft  für  Soziale  Reform.  Verfaßt
von  Dr.  Waldemar  Zimmermann.
        <pb n="4" />
        Heft  23  u.  24.  Methode»  des  gewerbliche»  Einigungswesens.  Verhandlungen ­
  der  3.  Generalversammlung  der  Gesellschaft  für  Soziale
Reform  am  8.  u.  4.  Dezember  1908  in  Berlin.  Nach  stenographischer
Aufnahme.  Mit  dem  Tätigkeitsbericht  für  1905/1906,  den  Statuten
und  dem  Verzeichnis  der  Vorstands-  und  Ausschußmitglieder.
        <pb n="5" />
        Herausgegeben  von  dem  Vorstand.
W»lOK  II.  Kan».  Heft  3;  Arft  14  der  ganzen  Reihe.  M*  N«

Die
italienischen  Urbeilskammem.

Den
Dr.  Dinars,  und  Dr.  Schiavi
L—"  in  Mailand.

bebst  einem  Unbang  über  Sie  Urbeitskammern  in  Ser
Scbweir  uns  Sie  -Irbeitsräte  in  Frankreich.

1904.
        <pb n="6" />
        75

Inhalt.

Seile
Die  Arbeitskammern  in  Italien  4
I.  Von  den  Ansängen  bis  zur  Auslösung  1898  4
II.  Die  neue  Periode  der  Arbeitskammern  24
Die  Arbeitskammern  der  Schweiz  59
1.  Die  Arbeitskammer  in  Gens  59
2.  Die  Arbeitskammer  in  Zürich  .  61
Nachtrag  zu  den  Arbeitsräten  in  Frankreich  (vgl.  Heft  12  der
„Schriften")  62
        <pb n="7" />
        76

Die  Arbeitskammern  in  Italien.

i.
Von  den  Anfängen  bis  zur  Auflösung  1898.
Obwohl  die  Arbeitskammern  in  Italien  erst  vor  verhältnismäßig ­
  kurzer  Zeit  errichtet  worden  sind,  haben  sie  doch  schon
eine  Geschichte.  Aber  sie  warten  noch  auf  den  unparteiischen
Historiker,  der  sich  des  kärglichen  und  ungeordneten  Materials
bedient,  das  zum  größten  Teil  in  oft  nur  kurzlebigen  Gewerkschaftszeitungen
  verstreut  ist,  und  der  aus  diesen  Dokumenten  die
Entwicklung  der  Arbeitskammern  von  ihren  Anfängen  bis  heute
verfolgt.
Wir  haben  gesagt,  daß  die  Arbeitskammern  vor  nicht  langer
Zeit  in  Italien  entstanden  sind.  In  der  Tat  kam  die  erste  Anregung ­
  dazu  aus  Marseille  im  Jahre  1888  zu  uns,  als  in  dieser
Stadt  die  Arbeitsbörse  eröffnet  wurde.  Am  18.  November  desselben ­
  Jahres  wurde  in  der  Mailänder  Arena  eine  Volksversammlung ­
  abgehalten,  um  über  die  Lage  und  die  dringendsten
Bedürfnisse  der  Arbeiterklasse  zu  diskutieren,  und  bei  dieser  Gelegenheit ­
  lud  ein  Redner  die  Zuhörer  ein,  das  Beispiel  Marseilles
zu  befolgen.  Vier  Monate  später,  genau  am  1.  April  1889,
nimmt  der  „Tixo§ruko",  das  offizielle  Organ  der  damals  am
besten  organisierten  Arbeiterklasse,  den  Gedanken  in  einem  Artikel
        <pb n="8" />
        5

77

wieder  auf.  Dieser  verdient,  ausführlich  wiedergegeben  zu  werden,
um  zu  zeigen,  wie  viele  Hoffnungen  der  Vorschlag,  in  Mailand
die  erste  italienische  Arbeitskammer  zu  errichten,  erweckte.
„Der  Weg,  der  seit  30  Jahren  bis  jetzt,  auch  bei  uns  in  Italien,  gemacht ­
  wurde,"  so  heißt  es  in  dem  zitierten  Artikel,  „ist  lang".  „Aber  wieweit
sind  wir  noch  davon  entfernt,  die  Stellung  zu  erreichen,  die  sich  in  materieller
und  moralischer  Hinsicht  die  Arbeiter  der  anderen  freien  Völker  geschaffen  haben!
Das  sind  die  Gedanken,  die  vor  uns  auftauchen,  wenn  wir  von  der  Eröffnung
der  Arbeitskammer  in  Marseille  lesen.  .  .  .  Was  sind  denn  diese  Arbeilsbörsen? ­
  wird  uns  der  Leser  fragen.  ...  Und  wir  werden  ihm  in  gedrängter
Weise  einen  Begriff  von  dieser  Einrichtung  geben,  um  ihm  zu  zeigen,  wie
viele  und  welche  Mittel  der  Arbeiter  zur  Verfügung  hat,  um  seine  Emanzipation ­
  zu  erreichen,  wenn  er  es  nur  ernstlich  will.  Die  Arbeitsbörse  ist
dasselbe,  was  die  Handelsbörse  für  die  Kaufleute,  Industriellen  und  Kapitalisten ­
  ist:  Ein  geschlossener,  gedeckter  Raum,  wo  die  Arbeiter  sich  vereinigen,
um  Beschäftigung  zu  suchen  und  ihre  Interessen  zu  verteidigen,  Abschlüsse
und  Verträge  mit  den  Unternehmern  zu  unterzeichnen,  wenn  diese  sich  an  sie
wenden,  sobald  die  Bedürfnisse  ihres  Handels  oder  ihrer  Industrien  es  erfordern. ­
  Der  Arbeitsnachweis  ist  vollkommen  kostenfrei  und  das  ist  das  beste
Mittel  zur  Abschaffung  der  Nachweisbureaus.  ...  An  der  Arbeitsbörse  werden
die  Arbeiter  die  Mittel  finden,  um,  wenn  auch  nicht  mit  gleichen,  so  doch
wenigstens  mit  gesetzlichen  Mitteln  den  Kampf  mit  dem  Kapital  aufzunehmen
und  zu  gleicher  Zeit  auf  dem  Boden  der  Vertragsfreiheit  zu  stehn....
Die  erste  Sorge  der  Arbeitskammern  ist  es,  zur  Lösung  der  sozialen  Frage
beizutragen,  indem  sie  zur  Gründung  von  Gewerkschaftskammern  bei  allen
Verbänden,  die  sie  noch  nicht  haben,  mithilft.  Sie  wird  sich  bemühen,  alle
Schwierigkeiten  des  Problems  der  Arbeit  zu  beseitigen,  namentlich  die  in
bezug  auf  ihre  Dauer,  ihre  Bedingungen  und  vor  allem  ihre  Entlohnung.
Ein  anderer  Zweck  ist  der,  ein  möglichst  vollkommenes  Zusammenwirken  von
Kapital  und  Arbeit  zu  sichern,  indem  sie  die  Zahl  und  die  Dauer  der  Streiks
vermindert  und  die  produktiven  Kräfte  mehr  ihrem  eigentlichen  Ziel  anpaßt.
Viele  Vorteile  werden  es  sein,  die  die  beiden  Faktoren  der  Produktion,  Kapital
und  Arbeit,  vom  guten  Funktionieren  der  Arbeitskammer  haben  werden.
Wenn  nur  endlich  einmal  die  Kapitalisten  die  Frage  begriffen,  wie  sie  die
Arbeiter  begreifen!  Dann  wird  die  Arbeitsbörse  eine  gedeihliche  Zukunft  vor
sich  haben."
Das  Zitat  ist  ein  wenig  lang,  aber  wir  haben  der  Versuchung ­
  nicht  widerstehen  können,  die  hervorragendsten  Stellen
aus  dem  Artikel  des  „lllxo^rako«  wiederzugeben,  um  zu  zeigen,
welche  Gedanken  im  Jahre  1889  bei  dem  intelligentesten  Teile
        <pb n="9" />
        6

78

der  Mailänder  Arbeiterbevölkerung,  die  bereits  damals  an  der
Spitze  der  italienischen  stand,  herrschten.  Das  sozialistische  Evangelium, ­
  das  in  jenen  Jahren  erst  von  wenigen  Aposteln  gepredigt
wurde,  war  damals  noch  nicht  unter  den  Massen  verbreitet,  die,
wenn  sie  nicht  gleichgültig  gegen  soziale  und  politische  Fragen
waren,  der  demokratischen  Partei  folgten.  Daher  kommt  der  milde
Ton  des  zitierten  Journals,  obwohl  damals  der  „Tipografo“  das
streitbarste  Organ  für  die  Berufsinteressen  der  Arbeiter  war.
Aber  auch  sein  Ruf  sollte  einige  Zeit  ohne  Antwort  bleiben.
Da  dienten  ein  Besuch,  den  im  Herbst  jenes  Jahres  1889  eine
Schar  Mailänder  Arbeiter  bei  Gelegenheit  der  großen  internationalen ­
  Weltausstellung  der  „Bourse  du  Travail“  in  Paris  machte,
und  ferner  vor  allem  die  allgemeinen  Wahlen  der  Verwaltungsbehörden, ­
  die  infolge  einer  Erweiterung  des  Wahlrechts  vorgenommen ­
  wurden,  dazu,  unter  anderem  auch  wirksame  Verhandlungen ­
  einzuleiten,  eine  Arbeitsbörse  oder  Kammer  zu  schaffen.
Das  Zentralkomitee  der  „Ässociazione  degli  operai  tipografi“
nimmt  die  Verpflichtung  auf  sich,  die  Agitation  wach  zu  halten.
Das  rechtfertigt  die  Zeitschrift  „La  Tipografla  Milanese“  in
folgenden  Sätzen:
„Der  Augenblick,  um  in  Italien  und  besonders  in  Mailand  die  Einrichtung ­
  einer  Arbeitsbörse  zu  versuchen,  konnte  nicht  günstiger  gewählt  sein.
Die  Erweiterung  des  Stimmrechts  zu  den  Verwaltungswahlen  hat  die  Pforten
der  Gemeinderäte  und  Provinzialtage  dem  Arbeiterelement  geöffnet,  das  am
direktesten  an  der  Frage  interessiert  ist.  Es  kommt  daher  unseren  Vertretern
zu,  in  den  betreffenden  Versammlungen  die  wichtige  Frage  zu  erheben.  Bon
Mailand,  das  die  Stadt  der  großen  Initiativen  genannt  wurde,  muß  das
Losungswort  sür  diese  neuere  Eroberung  des  Proletariats  ausgehen,  und  wir
hoffen,  daß  mit  der  Beharrlichkeit  und  der  Kraft,  die  die  Folge  der  Einigkeit
sind,  der  endliche  Sieg  uns  bleiben  wird."
Am  2.  Dezember  1889  richtet  das  Komitee  der  Setzer  an
die  Mailänder  Arbeitervereine  und  an  alle  italienischen  Zweigvereine ­
  des  Setzerverbandes  ein  Rundschreiben,  worin  der  Zweck
der  neuen  Einrichtung,  die  nach  Italien  verpflanzt  werden  soll,
auseinandergesetzt  wird.  Das  Rundschreiben,  das  als  Aufschrift
das  Motto  trägt:  „Die  Besserung  der  Lage  des  Arbeiterstandes
        <pb n="10" />
        7

79

muß  das  Werk  der  Arbeiter  selbst  sein/'  ist  in  friedlichen,  aber
festen  Ausdrücken  abgefaßt  und  gipfelt  in  dem  Gedanken,  daß  die
damals  vorherrschenden  Formen  der  Arbeitervereinigung,  nämlich
zu  gegenseitiger  Hilfe,  den  Verbänden  zum  Widerstand  weichen
müssen,  die  mehr  den  neuen  Bedürfnissen  der  Arbeiter  entsprechen,
bis  sie  ihrerseits  von  den  Korporativvereinigungen  ersetzt  würden,
die  „in  weitem  Maße  angewendet,  bestimmt  sind,  die  sozialen
Ungleichheiten  zu  beseitigen,  und  die  Arbeit  durch  Assoziation  einführen". ­
  Aber  um  dies  Ziel  zu  erreichen,  ist  es  nötig,  daß  die
Arbeitergesellschaften  „kein  Mittel  vernachlässigen,  um  sich  untereinander ­
  soviel  als  möglich  zu  nähern,  wobei  sie  aber  durchaus
ihre  Selbständigkeit  als  Einzelvereine  wahren  und  die  Bande
der  Brüderlichkeit  und  der  Solidarität  knüpfen,  die  niemals  fehlen
dürfen".  Die  Arbeitsbörsen  bilden  gerade  ein  wirksames  Mittel,
um  „die  allmähliche  Umgestaltung,  zu  der  die  heutige  Gesellschaft
bestimmt  ist",  zu  erleichtern,  indem  sie  alle  Arbeitervereine  einer
Stadt  in  einem  Lokal  vereinigen,  „das  von  der  Gemeinde  geliefert
und  unterhalten  werden  muß,  Säle  zu  Versammlungen  enthält
.  .  .  und  wo  die  Politik  absolut  ausgeschlossen  ist"
(auch  im  Originaltext  hervorgehoben).
Die  anderen  Zwecke,  die  das  Rundschreiben  den  gewünschten
Arbeitskammern  zuweist,  sind:
„den  Arbeitslosen  einen  gedeckten  und  vor  Unwetter  geschützten ­
  Aufenthaltsort  zu  bieten;
„die  privaten  Vermittlungsbureaus,  die  Auswucherer  der
Arbeiterklasse  sind,  abzuschaffen  und  den  einzelnen  Arbeitervereinigungen ­
  dieses  Amt  zu  übertragen;
„die  mit  der  Produktion  zusammenhängenden  wirtschaftlichen
Fragen  zu  behandeln  und  die  Höchstgrenze  der  Arbeitszeit  festzusetzen; ­

„Schiedsrichterkommissionen  für  die  Streitigkeiten  zwischen
Kapital  und  Arbeit  einzusetzen;
„Statistiken  zusammenzustellen,  über  den  Preis  der  Arbeit
zu  berichten  sowie  über  den  wirklichen  Stand  des  Konsums  und
        <pb n="11" />
        8

80

I

der  Produktion,  um  die  leitenden  Kreise  auf  Mißstände  aufmerksam
zu  machen;
„soziale  Gesetze  vorzuschlagen,  die  die  Beziehungen  zwischen
den  verschiedenen  Klassen  im  Staate  verbessern;
„zu  fordern,  daß  die  beschlossenen  Gesetze  ohne  Unterschied
von  allen  befolgt  werden"  usw.
Das  Rundschreiben  des  Komitees  der  Setzer  ist  die  erste
wirkliche  Kundgebung  für  die  Einrichtung  von  Arbeitskammern
in  Italien;  deshalb  haben  wir  ihm  so  viele  Zitate  entnommen.
Es  schloß  mit  der  Aufforderung  an  alle  Arbeitervereine  in  Mailand, ­
  zwei  Vertreter  zu  einer  Sitzung  am  6.  Dezember  1889  abzuordnen. ­
  Diese  Sitzung  wurde  ungewöhnlich  stark  besucht.  Ihr
hatten  73  Vereine  „toto  corde“  beigepflichtet  und  zu  ihr  Abgeordnete ­
  entsandt  und  vor  allem  wurde  der  Beschluß  über  die
Art  der  „Propaganda  für  die  Arbeitskammer"  und  über  die
„Prüfung  eines  praktischen  Vorschlags"  einstimmig  gefaßt.  Die
nötigen  Schritte,  um  den  Gedanken  so  schnell  wie  möglich  zu  verwirklichen, ­
  wurden  einer  Kommission  von  15  Mitgliedern  übertragen, ­
  die  sich  sofort  mit  Begeisterung  ans  Werk  machte.
Wir  werden  die  Kundgebungen  der  beteiligten  Gesellschaften
in  den  kommenden  Monaten  nicht  Schritt  für  Schritt  verfolgen.
Vier  Monate  nach  der  erwähnten  Sitzung  —  am  2.  März  1890  —
begab  sich  eine  Vertretung  der  Prüfungs-  und  Propagandakommission ­
  aufs  Rathaus,  um  zu  fordern,  daß  die  Gemeinde  die
entstehende  Institution  unterstützen  solle,  und  fand  dort  Ermutigung, ­
  die  sie  bestimmte,  auf  ihrem  Vorhaben  zu  beharren.
Am  30.  März  sowie  am  20.  und  27.  April  arbeiteten  daun  die
Vertreter  aller  Arbeitervereinigungen  von  Mailand  das  Statut
der  künftigen  „Camera  del  Lavoro“  aus.  Dieser  Name  ist
neu  und  besser  italienisch  als  der  aus  Frankreich  eingeführte
„Born  di  Lavoro“.
Wir  halten  es  für  nützlich,  hier  die  hauptsächlichsten  Bestimmungen ­
  des  Statuts  der  Arbeitskammern  in  Mailand  einzuschalten,
da  es  als  Vorbild  für  die  Abfassung  der  Statuten  der  anderen
Arbeitskammern  diente,  wenn  es  nicht  direkt  abgeschrieben  wurde:
        <pb n="12" />
        9

81

Art.  1.  In  Mailand  ist  eine  Arbeitskammer  eingerichtet.
Sie  enthält  die  Bureaus  aller  Vereinigungen,  die  ihr  angehören,
Säle  zum  Gebrauch  für  die  Versammlungen  der  einzelnen  Sektionen ­
  und  die  Generalversammlungen  der  Delegierten,  für  Vorträge, ­
  professionelle  Lehrkurse,  für  Versammlangen  zur  Gründung
neuer  Vereine  und  für  solche  beschäftigungsloser  Arbeiter,  für  die
Stellenvermittlungsämter  und  im  allgemeinen  für  die  Anwendung
der  im  vorliegenden  Statut  angeführten  Zwecke.
Art.  3.  In  der  Arbeitskammer  kann  durchaus  keine  Versammlung ­
  politischen  oder  religiösen  Charakters  abgehalten  werden,
da  die  Arbeitskammer  jetzt  und  in  Zukunft  nichts  mit  derartigen
Fragen  zu  tun  hat.
Art.  5.  Die  Arbeitskammer  dient  dem  Zwecke,  Vermittlerin
zwischen  dem  Angebot  und  der  Nachfrage  nach  der  arbeitenden
Hand  zu  sein,  die  Interessen  der  Arbeiter  in  allen  Lebensumständen ­
  zu  schützen  und  zwar  mit  den  folgenden  Mitteln:
a)  Sie  bringt  alle  bezahlten  Arbeiter  in  Berührung  und  beständige ­
  Beziehung  zueinander,  um  sie  praktisch  zur  Brüderlichkeit,
zur  Solidarität  und  zur  gegenseitigen  Hilfe  zu  erziehen.
d)  Sie  organisiert  für  jede  Berufsklasse  einen  Informationsdienst ­
  über  die  Lage  des  Arbeitsmarktes,  indem  sie  sich  zu  diesem
Zwecke  an  die  Gemeinden,  die  Handelskammern  und  die  italienischen ­
  und  auswärtigen  Arbeitskammern  wendet,  liefert  den  Arbeitern ­
  Auskunft  über  die  Verhältnisse  von  Angebot  und  Nachfrage ­
  in  den  wichtigsten  Judustriebezirken  und  bezeichnet  die  Länder,
wo  die  Arbeitshand  am  meisten  begehrt  und  am  besten  entlohnt ­
  wird.
e)  Sie  setzt  die  Arbeitsbedingungen  für  die  Lehrlinge  fest
und  fördert  wirksame  Schutzgesetze  für  Frauen-  und  Kinderarbeit, ­
  sorgt  für  ihre  strenge  Anwendung  und  fordert,  daß  die
Gesetze  selbst  ihrem  Zweck  dienen,  daß  die  Arbeit  nach  den  Forderungen ­
  der  Hygiene  eingerichtet  wird,  verteidigt  die  Arbeit  der
Frau,  damit  bei  gleicher  Produktion  die  Frau  in  demselben  Maß
wie  der  Mann  entlohnt  werde.
d)  Sie  erleichtert,  durch  Veröffentlichungen  und  durch  die
        <pb n="13" />
        Arbeit  von  Beamten,  den  Arbeitern  beider  Geschlechter  eine  angemessene ­
  Anstellung  und  den  Abschluß  von  Arbeitsverträgen.
f)  Sie  befördert  die  Begründung  von  Gewerkschaftskomitees
für  alle  Berufe,  die  der  Arbeitskammer  in  der  Aufstellung  und
Anwendung  von  Lohntarifen  helfen  sollen.
g)  Sie  vertritt  bei  der  Gemeinde  und  dem  Staat  die  Bedürfnisse ­
  und  Interessen  der  Lohnarbeiter.
h)  Sie  sorgt  für  die  Bildung  von  Schiedsgerichten  zwischen
Unternehmern  und  Arbeitern,  um  die  die  Arbeit  betreffenden
Streitfragen  (Dauer  der  Arbeit,  Lohn  usw.)  zu  behandeln  und
zu  schlichten.
i)  Sie  fördert  die  Entwicklung  des  Kooperativsystems  in
Konsum,  Produktion  und  Kredit  und  wacht  darüber,  daß  die
öffentlichen  Arbeiten  den  Arbeitergenossenschaften  anvertraut  werden.
l)  Sie  organisiert  den  gewerblichen  Unterricht  für  alle  Berufe.
m)  Sie  prüft  alle  die  Mittel,  die  dazu  dienen,  die  intellektuellen, ­
  moralischen  und  technischen  Eigenschaften  der  Lohnarbeiter
zu  heben,  richtet  Bibliotheken  ein,  veröffentlicht  regelmäßig  Berichte ­
  usw.
Art.  9.  Die  Arbeitskammer  wird  von  einer  Exekutivkommission ­
  verwaltet,  die  durch  allgemeines  Stimmrecht  gewählt  wird.
Sie  besteht  aus  18  Mitgliedern,  die  ein  Jahr  lang  im  Amte
bleiben  und  wieder  wählbar  sind.  Die  Kommission  wählt  aus
ihrer  eigenen  Mitte  einen  ersten  und  einen  zweiten  Sekretär,  die
monatlich  bezahlt  werden,  sowie  einen  Kassierer  und  einen  Buchhalter, ­
  die  Tagegelder  erhalten.  Die  andern  Mitglieder  der
Kommission  erhalten  eine  Vergütung  durch  Tagegelder.  —
Am  10.  Januar  1891  schlug  der  Gemeinderat  Oswald
Gnocchi-Viani,  der  erste  italienische  Journalist,  der  sich  mit  der
Arbeitskammer  beschäftigt,  ihre  Tätigkeit  im  Ausland  beobachtet
und  ihre  Gründung  in  Italien  mit  großer  Wärme  verfochten  hat,
der  Stadtverwaltung  vor,  sie  solle  der  neuen  Einrichtung  eine
Geldunterstützung  zuwenden.  Dieser  Vorschlag  wurde  günstig
aufgenommen  und  15000  Lire  ausgeworfen,  die  jedes  Jahr  neu  zu
bewilligen  waren.  Der  Gemeinderat  billigte  auch  die  unentgelt-
        <pb n="14" />
        11

83

liche  Überlassung  der  Räume,  die  der  Magistrat  der  Arbeitskammer ­
  zuweisen  würde.
So  entstand  die  Mailänder  Arbeitskammer,  die  erste  in
Italien,  die  sich  kraftvoll  in  wenigen  Jahren  entwickelte.  Ihr
Beispiel  trieb  die  Tätigkeit  der  Arbeiter  verschiedener  anderer
Städte  an.  Am  Ende  desselben  Jahres  waren  schon  zwei  weitere
Arbeitskammern  in  Turin  und  Piacenza  entstanden.  Im  Jahre
1893  stieg  die  Zahl  der  Arbeitskammern  auf  12  und  im  folgenden
auf  16,  nämlich  in  Mailand,  Piacenza,  Turin,  Venedig,  Rom,
Bologna,  Brescia,  Parma,  Cremona,  Florenz,  Pavia,  Verona,
Padua,  Monza,  Bergamo  und  Neapel.  Im  ganzen  nördlichen
und  im  mittleren  Italien  machte  sich  ein  Erwachen  bemerkbar,
man  war  voller  Sympathien  und  Hoffnungen  für  die  Arbeitskammern, ­
  die  alle  organisierten  Arbeiter  umfaßten.  Im  Süden
dagegen  fuhr  man  fort  zu  schlafen,  das  geht  klar  aus  der  von
uns  gegebenen  Aufzählung  von  Arbeitskammern  hervor.  Südlich
von  Rom  bestand  im  Jahre  1894  nur  die  vereinzelte  Arbeitskammer ­
  von  Neapel.
Der  Erfolg  der  neuen  Initiative  diente  dazu,  die  Tätigkeit
der  Verfechter  der  Arbeiterorganisationen  anzuspornen,  beunruhigte
aber  zu  gleicher  Zeit  Presse  und  Vertreter  der  konservativen  Parteien, ­
  die  in  den  Arbeitskammern  Absichten  und  Neigungen  vermutet ­
  hatten,  die  den  Unternehmern  und  den  herrschenden  Klassen
im  allgemeinen  direkt  feindlich  wären.  Aber  die  Feindschaft  der
Konservativen  blieb  noch  latent  und  wagte  nicht,  mit  bestimmten
Kundgebungen  hervorzutreten.  Tatsächlich  verweigerte  in  der
ganzen  ersten  Periode  der  Arbeitskammern  bis  zum  Jahre  1894
nicht  eine  Stadtbehörde,  die  darum  angegangen  war,  ihre  Unterstützung. ­
  Die  Opposition  zog  es  vor,  indirekte  Formen  anzunehmen. ­
  Einflußreiche  Industrielle,  z.  B.  besonders  wenn  sie
auch  Abgeordnete  waren,  wagten  es  zwar  nicht,  die  Unpopularität
aus  sich  zu  nehmen,  die  aus  einer  offenen  Anklage,  aus  einem
wirklichen  Angriff  gegen  die  Arbeitskammern  hätte  entstehen  können,
und  übten  dann  im  geheimen  einen  mehr  oder  weniger  energischen
Druck  auf  die  Regierung  ans.  Obwohl  niemals  wirkliche  Be-
        <pb n="15" />
        12

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weise  dafür  gegeben  wurden,  so  behaupteten  es  doch  die  sozialistischen ­
  Zeitungen  mit  Bestimmtheit,  um  die  der  Arbeitskammer  angehörigen
  Arbeiter  zu  ermutigen,  sich  nicht  durch  den  Eintritt
neuer  Hindernisse  einschüchtern  zu  lassen.  Dieser  Argwohn  erneute ­
  sich,  als  im  Jahre  1893  der  damalige  Industrie-  und
Handelsminister  Lacava  bei  den  Handelskammern  durch  ein  Rundschreiben ­
  anfragte,  welche  Reformen  sie  für  sich  selbst  nötig  hielten,
um  eventuell  —  und  dies  war  der  eigentliche  Zweck  der  Frage  —
die  Arbeitskammern  zu  ersetzen.
Die  Handelskammern  erwiderten  größtenteils,  sie  hielten  es
für  zweckmäßig,  daß  dem  Arbeiterstande  eine  Vertretung  gegeben
werde,  die  an  die  Handelskammern  selbst  anzuschließen  sei.  Aber
die  Handelskammern  von  21  Städten  und  gerade  die  der  wichtigsten,
wie  die  von  Rom,  Turin  und  Mailand,  erklärten  sich  gegen  diesen
Plan  mit  der  Begründung,  es  sei  besser,  die  Vertretung  des
Arbeiterstandes  den  Arbeitskammern  zu  lassen.  Das  geschah  und
die  Organisation  der  Arbeitskammern,  die  von  der  wachsenden
Gunst  der  interessierten  Klassen  begünstigt  waren,  fing  an,  ihre
Tätigkeit  zu  erweitern  und  sich  die  Sympathien  der  Gelehrten,  der
unabhängigen  Politiker  und,  wir  können  auch  sagen,  sogar  die  des
Industrie-  und  Handelsministers  selbst  zu  erwerben,  der  im
Jahre  1894  dem  Komitee  der  damals  in  Mailand  stattfindenden
Ausstellung  Auszeichnungen  für  die  vertretenen  Arbeitskammern  zur
Verfügung  stellte.  Die  Jury,  deren  Ehrenpräsident  der  Abgeordnete ­
  Professor  Luigi  Luzzatti  war,  verlieh  ein  Ehrendiplom
mit  goldener  Medaille  der  Arbeitskammer  von  Mailand,  ein
Diplom  ersten  Grades  mit  silberner  Medaille  der  von  Cremona
ein  Diplom  zweiten  Grades  der  von  Bologna  und  endlich  ein
solches  dritten  Grades  der  von  Turin.  Fast  gleichzeitig  wandte
sich  eine  Regierungskommission,  die  eine  Eisenbahnenquete  machen
sollte,  an  einige  Arbeitskammern,  erbat  sich  von  ihnen  Daten  und
befragte  einige  ihrer  Vertreter  sogar  persönlich.
Als  Dokument  und  als  Beleg  für  die  Haltung  des  gebildetsten ­
  Teiles  der  herrschenden  Klassen  gegen  die  Arbeitskammern ­
  möchten  wir  die  Teilnahme  des  Abg.  Luzzatti  an  einer
        <pb n="16" />
        13

85

„Vereinigung  der  Arbeitergesellschaften"  für  Stadt  und  Land  in
Padua  erwähnen,  die  u.  a.  sich  auch  vornahm,  tatkräftig  an  der
Bildung  einer  Arbeitskammer  mitzuwirken  (1895).  Luzzatti  betonte ­
  in  der  Rede,  mit  der  er  die  neue  Vereinigung  eröffnete,
laut  die  Notwendigkeit  für  die  Arbeiter,  ihre  Rechte  zu  verteidigen:
„Die  Arbeiter  sind  ganz  oder  fast  ganz  von  den  herrschenden
Klassen,  die  auf  die  Verteidigung  ihrer  eigenen  Interessen  eifersüchtig ­
  bedacht  und  stets  dazu  bereit  find,  verlassen.  Die  Arbeiter
müssen  sich  ihrer  eigenen  Interessen  und  Rechte  bewußt  werden
und  sie  in  Freiheit  gesetzmäßig  geltend  machen.  Viele  und  hohe
Probleme  sozialer  Natur  harren  ihrer  Lösung,  aber  sie  werden
so  lange  tot  bleiben,  wie  die  arbeitenden  Klassen  Italiens  nicht
einheitlich  und  einmütig  mit  lauter  Stimme  ihre  Bedürfnisse  und
ihren  Willen  verkünden."
Während  Politiker  von  der  Autorität  und  dem  Ruf  eines
Luzzatti  eine  derartige  Haltung  zu  den  Arbeitskammern  annehmen,
erklärte  sich  die  klerikale  Partei  mehr  und  mehr  gegen  sie.  Der
jüngste  und  lebhafteste  Teil  der  italienischen  klerikalen  Partei,
der  den  Grundsätzen  der  christlichen  Demokratie  anhängt,  sah  die
Gefahr  ein,  daß,  wenn  er  nicht  an  der  um  die  Arbeitskammern
entstandenen  großen  Bewegung  teilnehme,  ihm  viele  Arbeiter,  die
bis  dahin  der  katholischen  Schar  angehörten,  den  Rücken  wenden
würden.  Aber  auf  der  anderen  Seite  war  nunmehr  die  oberste
Leitung  der  Agitation,  die  sich  in  steigendem  Maße  durch  die  Arbeitskammern ­
  fortpflanzt,  den  Anhängern  der  sozialistischen  Partei  gesichert. ­
  Eine  gemeinsame  Arbeit  mit  der  Sozialdemokratie  ist  den
Katholiken  nicht  möglich.  Sie  haben  es  ausdrücklich  in  den  Diskussionen ­
  des  katholischen  Kongresses  der  Lombardei  in  Pavia  im
Jahre  1893  erklärt:
„Unsere  regionale  lombardische  Vereinigung  beschließt  provisorisch  und
ohne  zukünftigen  Generalkongressen  vorzugreifen.  Es  ist  wohl  möglich,  daß
katholische  Arbeiter  Arbeitskammern  gründen,  wenn  die  Grundsätze  der  christlichen ­
  Wirtschastslehre  und  die  vom  Heiligen  Vater  dem  Christentum  vorgezeichnete ­
  Richtung  nicht  verletzt  werden,  und  daß  die  Katholiken  grundsätzlich
an  der  Gründung  von  Arbeitskammern,  die  nicht  ihrer  Initiative  entspringen,
teilnehmen,  falls  nur  die  Hoffnung  vorhanden  ist,  daß  nach  der  Gründung
        <pb n="17" />
        14

86

!

der  Arbeitskammern  die  Rechte  des  katholischen  Gewissens  unverletzt  und
garantiert  sind.  Dagegen  erklärt  sie  in  Befolgung  der  von  den  anwesenden
Bischöfen  gemachten  Ausführungen,  daß  die  Katholiken  nicht  an  Arbeitskammern, ­
  die  in  nichtkatholischem  Sinn  gegründet  sind,  teilnehmen  können,
da  in  diesem  Fall  ihre  Gewissen  und  ihre  Rechte  in  allgemeiner  Gefahr  sein
würden.  In  diesem  Fall  ist,  was  Vereinigungen  für  Stellenvermittlung,  Auskunftsbüreaus
  und  andere  gerechte  und  gesetzmäßige  Verteidigungsmittel
anbetrifft,  nach  den  einzelnen  Fällen  für  die  Interessen  der  Arbeiter  zu  sorgen."
Gemäß  diesen  Beschlüssen,  die,  wie  wir  bereits  gesagt  haben,
von  den  Vertretern  der  lombardischen  Katholiken  angenommen
wurden,  aber  in  Wirklichkeit  den  Absichten  und  Ansichten  der
klerikalen  Partei  in  ganz  Italien  entsprechen,  enthielten  sich  die
katholischen  Vereine  und  Zirkel  fast  überall  der  Teilnahme  an  den
Arbeitskammern.  Auch  in  den  Städten,  in  denen  die  Gemeinde-Verwaltung
  in  den  Händen  der  Katholiken  oder  Klerikalen  war,
äußerte  sich  ihre  Gegnerschaft  gegen  die  Arbeitskammern  deutlich
durch  Unterdrückung  der  Jahressubvention,  die  frühere  Verwaltungen ­
  gewährt  hatten.  So  in  Bologna.  Der  Arbeitskammer
dieser  Stadt  wurde  die  Subvention  im  Dezember  1896  beim
Voranschlag  des  Stadtbudgets  verweigert,  ein  zweites  Mal  alsdann ­
  im  Mai  des  folgenden  Jahres,  und  erst  am  15.  April  1898
wurde  die  Unterstützung  wieder  gewährt.  Nur  in  zwei  industriell
wenig  bedeutenden  Städten,  Monza  und  Pavia,  traten  die  Katholiken ­
  den  dort  bestehenden  Arbeitskammern  bei,  aber  ihre  Eintracht
mit  den  anderen  Arbeitervereinen  war  nur  von  kurzer  Dauer,
und  nach  einer  Reihe  von  mehr  oder  minder  lebhaften  Diskussionen
zogen  sich  die  Katholiken  zurück  und  beschlossen,  getrennt  vorzugehen, ­
  nach  dem  im  zweiten  Teil  der  Tagesordnung  des  Kongresses ­
  von  Pavia  enthaltenen  Rat.
Die  Katholiken  jedoch,  unter  denen  die  christlichen  Demokraten ­
  eine  immer  größere  Bedeutung  einnahmen,  konnten  das  Feld
nicht  allein  den  Sozialisten  überlassen,  die  immer  mehr  in  den
Arbeitskammern  überwogen.  Nach  einigen  glücklichen  ausländischen
Beispielen  beschlossen  sie,  Volkssekretariate  zu  gründen,  deren
Zweck  und  Funktion  denen  der  Arbeitskammern  analog  war,  wie
man  aus  dem  am  27.  April  1896  in  Mailand  aufgestellten
        <pb n="18" />
        15

87

Statut  ersieht.  Wir  geben  es  hier  vollständig  wieder,  weil  es
als  Grundlage  für  die  Statuten  aller  Volkssekretariate,  die  in
Italien  und  zwar  in  Mailand,  Bergamo,  Turin,  Lodi  und
Bologna,  wo  schon  eine  beträchtliche  katholische  Organisation  bestand, ­
  errichtet  wurden,  gedient  hat.  Das  Statut  lautet:
Art.  I.  In  Mailand  wird  ein  Volkssekretariat  gebildet  zum  Zwecke,
den  besitzlosen  Personen  im  täglichen  Leben  durch  Korrespondenz  und  Verhandlungen ­
  mit  den  geistlichen  und  weltlichen  Behörden  in  der  Erlangung
von  Papieren,  mit  dem  Nachweis  wohltätiger  Stiftungen  und  der  Wege,  sich
ihrer  zu  bedienen,  mit  der  Hilfe  eigener  Rechtskonsulenten,  mit  einem  Nachweis ­
  von  Arbeitsangebot  und  Nachfrage  sowie  mit  einem  Schiedsrichteramt
gratis  behilflich  zu  sein,  wie  es  durch  Reglement  näher  bestimmt  wird.
Art.  II.  Das  Volkssekretariat  wird  geleitet  und  verwaltet  von  einem
ständigen  Ausschuß  und  durch  einen  Verwaltungsrat.
Art.  III.  Der  ständige  Ausschuß  zählt  5  Mitglieder,  die  nur  durch  den
Tod  oder  ausgesprochenen  oder  stillschweigenden  Verzicht  aus  dem  Amt  scheiden.
Art.  IV.  Der  Ersatz  der  ausgeschiedenen  Mitglieder  des  ständigen
Ausschusses  wird  von  den  verbleibenden  Mitgliedern  des  Ausschusses  selbst
bestimmt  und  muß  unmittelbar  beschafft  werden.
Art.  V.  Der  Verwaltungsrat  besteht  aus  10  vom  ständigen  Ausschuß
gewählten  Mitgliedern,  die  dem  Ausschuß  nicht  anzugehören  brauchen.  Ihr
Amt  endigt  jedes  Jahr,  sie  sind  stets  wieder  wählbar.
Art.  VI.  Der  ständige  Ausschuß  veröffentlicht  jedes  Jahr  einen  sachlichen ­
  und  finanziellen  Bericht.
Art.  VII.  Die  Einkünfte  des  Volkssekretariats  bestehen  aus
a)  dreijährigen  Aktien  zu  10  Liren,
b)  ordentlichen  und  außerordentlichen  Geschenken,
o)  den  Zinsen  des  Kapitals.
Art.  VIII.  Die  Geschenke,  die  ausdrücklich  für  das  Kapital  gemacht
werden,  können  nur  dann  zu  den  laufenden  Ausgaben  verwandt  werden,
wenn  sie  Verluste  decken  sollen.
Art.  IX.  Das  vorliegende  Statut  kann  nur  vom  ständigen  Ausschuß
abgeändert  werden.
Art.  X.  (Übergangsbestimmung.)  Die  Mitglieder  des  ständigen  Ausschusses ­
  werden  unter  den  Gründern  der  Institution  gewählt.
Die  Gegenüberstellung  der  Volkssekretariate  gegen  die  Arbeitskammern ­
  erbrachte  jedoch  nicht  das  Ergebnis,  das  die  Katholiken
erhofften.  Ihre  Vereinigungen  dienten  größtenteils  nur  der  gegenseitigen ­
  Hilfe  oder  vorwiegend  politischen  und  konfessionellen
        <pb n="19" />
        16

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Zwecken  und  hielten  schlecht  den  Kampf  gegen  die  Arbeitskammern
auch  die,  ausschließlich  von  Arbeitern  gegründet  und  geleitet,  nur
die  Erreichung  wirtschaftlicher  Vorteile  für  ihre  Klasse  erstrebten
und  dementsprechend  vorgingen.  Dies  gilt  hauptsächlich  für  die
gewerblichen  Zentren  und  die  Großstädte,  wo  der  Einfluß  der
Volkssekretariate  fast  null  war,  so  daß  die  Lokalblätter  aller
Parteien  sie  beinahe  niemals  erwähnen.  Häufiger  und  glücklicher
war  das  Eingreifen  der  katholischen  Vereinigungen  auf  dem  Lande,
hauptsächlich  in  den  Provinzen  Mailand  und  Como,  bei  Gelegenheit ­
  von  Agrarstreiks.  Aber  es  war  eine  Tätigkeit  von  nur
kurzer  Dauer,  die  heute  auch  dort  fast  vollständig  ausgehört  hat.
Während  die  Katholiken  sich  bemühten,  mit  diesen  Mitteln
die  wachsende  Strömung  für  die  Arbeitskammern  unter  den  Arbeitermassen ­
  abzulenken,  hatten  die  politischen  Behörden,  gar
schlecht  beraten,  den  Gedanken  gefaßt,  einen  viel  energischeren
Druck  anzuwenden.  Das  Beispiel  kam  von  Rom.  Hier  hielt  der
Präfekt  Bonasi,  ein  tüchtiger  Mann,  aber  ein  starrer  Konservativer, ­
  die  Arbeitskammer  für  gefährlich  und  des  Verbrechens  der
Aufreizung  zum  Klassenhaß  schuldig;  deshalb  löste  er  sie  auf  und
zeigte  ihre  Führer  den  Gerichtsbehörden  zur  Verfolgung  an.  Das
Verfahren  wurde  eingeleitet,  aber  das  Gericht  war  genötigt,  zu
erkennen,  daß  in  der  von  der  römischen  Arbeitskammer  entfalteten
Tätigkeit  kein  strafrechtliches  Vergehen  enthalten  war.  Im  Jahre
1897  rekonstituierte  sich  die  Arbeitskammer  von  Rom,  gestärkt
durch  den  völligen  Freispruch  des  Gerichts,  und  nahm  ihren
regelrechten  Geschäftsgang  wieder  auf  mit  ihrem  ursprünglichen
Statuts  und  die  Gemeindeverwaltung  setzte  in  das  Budget  eine
Subvention  von  6000  Lire  zu  ihren  Gunsten  ein.

ft  Die  Artikel,  die  wir  hier  wiedergeben,  zeigen  deutlich,  daß  im  Statut
der  Arbeitskammer  von  Rom  durchaus  nichts  enthalten  war,  was  die  Aufhebung ­
  der  Arbeitskammer  durch  den  Präfekten  hätte  rechtfertigen  können.
Art.  I.  In  der  Provinz  Rom  wird  eine  Arbeitskammer  errichtet.  Sie
hat  den  Zweck,  die  individuellen  und  kollektiven  Interessen  der  Arbeiter  zu
schützen  und  hat  deshalb  folgende  Absichten:
a)  Als  Vermittlerin  zwischen  dem  Arbeitsangebot  und  der  Nachfrage
        <pb n="20" />
        17

In  Cremona  und  mancher  anderen  Stadt  nahm  der  Präfekt
nicht  zu  den  äußersten,  vom  römischen  Präfekten  ausgedachten

zu  dienen,  indem  sie  eine  passende  Anstellung  für  Arbeiter  beider
Geschlechter  erleichtert  oder  sie  ihnen  verschafft,  unter  gleichzeitiger
Festsetzung  der  Arbeitsverträge,  die  namentlich  für  Lehrlinge  mit
besonderer  Vorsicht  aufgestellt  werden.
b)  Informationen  über  die  Lage  des  Arbeitsmarktes  zu  liefern,  wobei
sie  sich  an  die  Gemeinden,  die  Handels-  und  die  Arbeitskammern
sowohl  im  Inland  wie  im  Ausland  wendet,  und  die  Plätze,  wo  •
feie  Arbeitshand  am  meisten  gesucht  und  am  besten  bezahlt  wird,
bekannt  zu  machen.
e)  Lohntarife,  die  den  Gewohnheiten  des  Marktes  und  den  Bedürfnissen ­
  der  Arbeiter  entsprechen,  aufzustellen.
d)  Die  Begründung  von  gewerkschaftlichen  Ausschüssen  für  alle  Berufe
zu  veranlassen,  damit  sie  den  Arbeitskammern  in  der  Aufstellung
und  Durchführung  der  Lohntarife  helfen.
e)  Für  die  Bildung  von  Schiedsgerichten  zwischen  Arbeitgebern  und
Arbeitnehmern,  die  Streitigkeiten  lösen  sowie  die  tägliche  Arbeitszeit,
die  Löhne  usw.  festsetzen  sollen,  zu  sorgen.
k)  In  den  Fabriken  die  Wiederanstellung  entlassener  Strafgefangener
zu  fördern  und  darüber  zu  wachen,  daß  sie  wieder  rehabilitiert
werden.
g)  Bei  der  Gemeinde,  der  Provinz  und  der  Regierung  die  Interessen
und  Bedürfnisse  der  Arbeiter  zu  vertreten.
Ir)  Eine  wirksame  Gesetzgebung  in  bezug  auf  Fürsorge,  Schutz  und
Hygiene  für  die  Arbeiter,  namentlich  aber  die  Minderjährigen  zu
veranlassen.
i)  Dafür  zu  sorgen,  daß  Frauenarbeit  unter  gleichen  Bedingungen
gleich  hoch  entlohnt  wird.
l)  Den  Fachunterricht  für  alle  Gewerbe  zu  veranlassen.
m )  Sich  mit  allen  Mitteln  zu  beschäftigen,  die  die  Bildung  der  Arbeiter ­
  durch  Unterricht  über  ihre  Pflichten  und  ihre  Rechte  fördern,
ferner  zu  diesem  Zwecke  auch  Bibliotheken,  Schulen  und  Zeitschriften ­
  zu  gründen.
n )  Über  die  genaue  Ausführung  aller  sozialen  Gesetze  zu  wachen.
°)  Die  Entwickelung  des  Genossenschaftswesens  in  Konsum,  Produktion
und  Kreditwesen  zu  unterstützen  und  zu  veranlassen,  daß  die  öffentlichen ­
  Arbeiten  Genossenschaften  anvertraut  werden.
P)  Alle  Einrichtungen  zugunsten  der  Arbeiter  in  Rom  oder  der
Provinz  zu  unterstützen.

89

2
        <pb n="21" />
        18

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Mitteln  seine  Zuflucht.  Man  löste  zwar  die  Arbeitskammern
nicht  auf,  indem  man  sie  der  Aufreizung  zum  Klassenhaß  beschuldigte, ­
  aber  der  Präfekt  annullierte  im  Einklang  mit  der  Ver-  -
waltuugsbehörde,  der  die  Überwachung  der  Gemeindeverwaltungen
der  Provinz  obliegt,  in  den  Budgets  der  Gemeinden  die  Subventionen ­
  für  die  Arbeitskammern  mit  der  Begründung,  daß  es
sich  um  Ausgaben  handle,  die  vom  Provinzial-  und  Gemeindegesetz ­
  nicht  zugelassen  seien.  Die  Gemeindeverwaltung  von  Cremona
jedoch  gab  nicht  nach.  Sie  erklärte  die  vom  Präfekten  verfügte
Aufhebung  der  Subvention  an  die  Arbeitskammer  für  ungesetzlich,
da  sich  im  Provinzial-  und  Gemeindegesetz  keine  Bestimmung  befinde, ­
  die  den  Präfekten  ermächtige,  in  solcher  Weise  sich  in  die
Beschlüsse  der  Gemeindevertretungen  einzumischen.  Auf  dieser
seiner  Meinung  beharrend  wandte  sich  der  Gemeinderat  von
Cremona  an  die  IV.  Abteilung  des  Staatsrates.  Aber  es  war
gar  keine  Entscheidung  des  Staatsrates  nötig,  um  eine  künstliche
und  nicht  vom  Gesetz  geschaffene  Schwierigkeit  zu  beseitigen:
Dieselben  Präfekten,  die  den  Gemeinden  das  Recht,  den  Arbeitskammern ­
  Unterstützungen  zu  bewilligen,  bestritten,  waren  die  ersten,
die  nachgaben,  sobald  sie  in  den  Gemeinden  auf  mutigen  Widerstand ­
  trafen,  den  sie  vielleicht  nicht  erwartet  hatten.  Das  Beispiel ­
  Cremonas  wirkte  in  dieser  Beziehung  nachhaltig.  Übrigens
beweist  der  Unterschied  von  Provinz  zu  Provinz  besser  als  jeder
Kommentar,  daß  die  Präfekten  mehr  politischen  Erwägungen  als
den  Bestimmungen  des  Gesetzes  folgten,  wenn  sie  versuchten,  die
schnelle  Entwicklung  der  Arbeitskammern  aufzuhalten.  Während
die  Präfekten  von  Rom,  Cremona  usw.  in  der  geschilderten  Weise
auftraten,  hat  der  Präfekt  von  Mailand  niemals  Einwendungen
irgend  welcher  Art  gegen  Bewilligungen  von  Subventionen  der
Gemeinden  an  die  örtlichen  Arbeitskammern  erhoben.  Warum
wurden  daher  in  einigen  Städten  des  Königreichs  im  Namen  des
Gesetzes  die  Handlungen  verboten,  die  in  Mailand  im  Namen
desselben  Gesetzes  erlaubt  waren?
Auf  diese  Frage  hat  man  in  jenen  Jahren  niemals  eine
befriedigende  Antwort  geben  können.  Man  war  damals  noch  in
        <pb n="22" />
        19

einer  Periode  der  Ungewißheit  zwischen  Freiheit  und  Reaktion.
Während  die  erfahrensten  Politiker  rieten,  der  Arbeiterklasse  bei
ihrer  Organisation  zu  helfen  und  ihr  die  größte  Freiheit  in  den
Grenzen  des  Gesetzes  zu  lassen,  ging  damals  die  Regierung  und
ihre  Vertreter  ohne  bestimmte  Richtschnur  vor,  d.  h.  sie  verfolgten
eine  zweideutige  und  daher  gefährliche  Politik,  indem  sie  sich  bald
liberal  zeigten,  bald  übermäßig  die  Zügel  anzogen.  Manchmal
kam  es  sogar  vor,  daß  dieselbe  Regierung  in  einem  Teile  Italiens
liberal  verfuhr  und  gewissenhaft  das  Gesetz  befolgte,  während  sie
erlaubte,  daß  ihre  Beamten  in  einem  anderen  Teile  es  offen  zum
Schaden  der  Arbeiterorganisationen  verletzten.  Während  in  den
fortgeschrittensten  Provinzen  Oberitaliens,  z.  B.  in  Turin,  Mailand, ­
  Como  usw.,  die  Vertreter  der  Arbeitskammern  ihre  Tätigkeit ­
  ungestört  entfalten  konnten,  indem  sie  bei  den  Streitigkeiten
zwischen  Kapital  und  Arbeit  vermittelnd  eintraten,  den  Arbeitern
bei  Streiks  beistanden  usw.,  legten  in  Mittel-  und  Süditalien  die
Polizeibehörden  nach  ihrer  Willkür  den  Arbeitskammern  jedes  erdenkliche ­
  Hindernis  in  den  Weg.  So  erfolgten  häufig  Verhaftungen
von  Vertretern  der  Arbeitskammern,  die  sich  in  Orte,  wo  ein
Streik  ausgebrochen  war,  begeben  hatten,  ungesetzliche  Verhaftungen,
die  nicht  aufrecht  erhalten  werden  konnten  und  denen  man  um  so
weniger  einen  Prozeß  folgen  lassen  konnte.
Wenn  in  Italien  eine  feste  Arbeiterorganisation  bestände,  die,
wie  es  in  einigen  Staaten  des  Auslandes  geschieht,  alle  Fälle
von  Verfolgungen  ihrer  Mitglieder  registrierte,  so  hätte  man  eine
sehr  interessante  Statistik,  aus  der  in  klarer  Weise  alle  Unsicherheiten, ­
  alle  Widersprüche  und  Inkonsequenzen  in  der  Politik  der
italienischen  Regierungen  gegen  die  Arbeitskammern  im  Dezennium
1890—1900  hervorgingen.  Dieselbe  Unsicherheit  herrschte  in  den
Parteien:  Neben  denjenigen  Konservativen,  die  in  den  Arbeitskammern ­
  den  Nährboden  für  Aufruhr  und  soziale  Kämpfe  sahen,
waren  andere  Konservative,  die  zwar  auch  nichts  weniger  als  geneigt ­
  waren,  die  Arbeiterklasse  zu  unterstützen,  die  aber  die  Arbeitskammern ­
  als  unentbehrliche  Werkzeuge  für  die  Beruhigung  der
Arbeitermassen  ansahen  und  sogar,  wie  z.  B.  in  Mailand,  be-2*


91
        <pb n="23" />
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92

trächtliche  Subventionen  gewährten,  damit  die  Kammern  existieren
konnten.  Wir  könnten  viele  Zitate  aus  den  Blättern  jener  Zeit
anführen,  um  zu  beweisen,  wie  die  öffentliche  Meinung  geteilt
und  unsicher  war,  nicht  nur  in  bezug  auf  die  Arbeitskammern
allein,  sondern  auf  die  ganze  Arbeiterbewegung.  Aber  sie  könnten
leicht  zu  falschen  Schlüssen  bei  den  ausländischen  und  namentlich
den  deutschen  Lesern  führen,  die  nicht  die  Zersplitterung  unserer
politischen  Parteien  kennen  und  daher  den  Behauptungen  Einiger
einen  allgemeinen  Wert  beilegen  würden.  Während  die  arbeitenden
Klassen  sich  in  Begeisterung  für  ihre  Arbeitskammern  entflammten,
die  eine  neue  Einrichtung  waren  und  von  denen  sie  unmittelbare
und  fast  immer  höhere  Vorteile,  als  sie  in  Wirklichkeit  erreichen
konnten,  erwarteten,  waren  die  anderen,  die  Konservativen  und
die  Unsicheren,  aus  demselben  Grund  voreingenommen,  d.  h.  mehr
als  die  Sache  selbst  fürchteten  sie  ihre  Neuheit.
Jedoch  war  die  Zahl  der  letzteren  nach  den  ersten  fünf
Jahren  der  Versuche  mit  der  Arbeitskammer  ständig  zurückgegangen ­
  und  das  erklärt,  wieso  diese  Institute,  die  unter  großen
Schwierigkeiten  entstanden  waren,  nicht  nur  leben,  sondern  sogar
gedeihen  konnten.  Im  Jahre  1898  war  ihre  Zahl  auf  20  gestiegen ­
  und  die  Gründung  weiterer  Arbeitskammern  wurde  als
unmittelbar  bevorstehend  angekündigt.  Im  März  dieses  Jahres
begannen  die  Arbeitskammern  von  Mailand,  Lodi  und  Codogno
(Lombardei)  Verhandlungen,  die  einen  Propaganda-  und  Agitationsausschuß ­
  für  die  Provinz  Mailand  zu  bilden  bezweckten,  „um  auf
dem  Gebiet  der  Volkswirtschaft  tätig  zu  sein,  indem  sie  die  Lage
und  Bedürfnisse  der  Provinz  studierten,  Statistiken  aufzustellen
und  ferner  auf  Grund  dieser  Studien  die  Organisationsformen
zu  schaffen,  die  am  besten  den  örtlichen  und  zeitlichen  Bedürfnissen
entsprechen".  Bis  dahin  hatten  sich  nur  die  industriellen  Arbeiter
geregt.  Lodi  und  Codogno,  mitten  in  der  lombardischen  Ebene
gelegen,  bezeichnen,  indem  sie  sich  in  enge  Verbindung  mit  der
Handelskammer  in  Mailand  setzen,  im  Jahre  1898  den  Anfang
eines  Erwachens  der  landwirtschaftlichen  Arbeiter.  Das  war  eine
Tatsache  von  der  größten  Bedeutung,  die  den  Arbeitskammern
        <pb n="24" />
        21

93

Ober-  und  Mittelitaliens  eine  praktischere  und  wirksamere  Werbetätigkeit ­
  auf  dem  Lande  anriet.  Da  brach  der  Sturm  los,  der
gewaltsam  für  Jahre  die  politische  und  soziale  Tätigkeit  des  ganzen
Landes  aufhalten  sollte.
Es  ist  auch  im  Ausland  bekannt,  wie  infolge  einer  Reihe
von  Agitationen  und  Bewegungen,  die  in  Unteritalien  bei  der
Bevölkerung  der  ärmsten  Provinzen  infolge  Verteuerung  der  Brotpreise
  begannen,  ganz  Italien  von  einem  ungestümen  Strom  von
Unzufriedenheit  durchzogen  ward,  die  überall  energisch  unterdrückt
wurde,  in  Mailand  sogar  unter  sehr  ernsten  Umständen.  Zahlreich ­
  sind  die  Toten  und  Verwundeten  dieses  Mai  1898.  Überall
Verhaftungen  und  Prozesse,  die  in  den  Städten,  wo  der  Belagerungszustand ­
  erklärt  war,  von  den  Militärbehörden  geführt  wurden,
die  in  Mailand  allein  mehrere  hundert  Jahre  Zuchthaus  verhängten. ­
  Inmitten  dieser  unglücklichen  Ereignisse  verschwanden
in  wenigen  Tagen  auch  sämtliche  Arbeitskammern  mit  Ausnahme
von  nur  vier:  Perugia,  Catanzaro,  Velletri  und  Bologna,  von
denen  die  ersten  drei  eigentlich  nur  eine  Scheinexistenz  fristeten.  Die
Sekretäre  und  anderen  Angestellten  der  Arbeitskammern  waren  im
Gefängnis  oder  ins  Ausland  geflohen,  die  aufgeklärtesten  Arbeiter
verhaftet  oder  flüchtig,  da  sie  als  Anhänger  der  sozialistischen
Partei,  der  Republikaner  oder  gar  nur  der  Demokraten  verdächtig ­
  waren.  Die  Furcht  bestärkte  die  Reaktion  und  die  Arbeitskammern ­
  litten  darunter,  gleich  anderen  Einrichtungen  sozialen
Charakters,  ohne  daß  man  bestimmte  Anklagen  gegen  sie  hätte
erheben  können.  Im  Gegenteil,  viele  Beamte,  darunter  solche  von
nicht  geringer  Autorität,  waren  einig  in  der  Erklärung,  daß  das
Werk  der  Arbeitskammern  zur  Aufrechterhaltung  der  sozialen
Ordnung  sehr  nützlich  gewesen  sei.  Der  Polizeipräfekt  von  Mailand ­
  erkannte  an,  daß  seit  Gründung  der  Arbeitskammern  keine
Unordnungen  und  Störungen  der  östentlichen  Sicherheit  aus  wirtschaftlichen ­
  Gründen  mehr  vorgekommen  wären.  Der  Präfekt  von
Parma  wollte  die  Auslösung  der  Arbeitskammer  nicht,  aber  die
Militärbehörden  hörten  nicht  auf  diese  Mahnung  zur  Vorsicht
und  Mäßigung.
        <pb n="25" />
        22

91

Die  Stille  und  die  Untätigkeit  der  Anhänger  der  Arbeitskammer ­
  dauerten  vier  Monate.  Am  15.  September  aber  hielt
der  Ausschuß  der  Arbeitskammer  von  Bologna,  wie  wir  gesehen
haben  einer  der  vier  überlebenden,  die  Zeit  zur  Wiederaufnahme
der  unterbrochenen  Tätigkeit  für  gekommen  und  beschloß  eine
Tagesordnung.  In  dieser  appellierte  er  an  „das  Gewissen  der
italienischen  Arbeiter,  damit  sie  ihre  Vereine  und  Arbeitskammern,
die  Schule  für  ihre  Pflichten,  den  Schutz  für  ihre  Rechte,  wieder
begründen".  Gleichzeitig  benutzte  der  Exekutivausschuß  derselben
Arbeitskammer  die  Veröffentlichung  eines  Rundschreibens  des
Ministerpräsidenten  Pelloux  an  die  Präfekten,  in  denen  diese  ermahnt ­
  wurden,  sich  mit  den  Verhältnissen  ihrer  Provinzen  zu
beschäftigen,  zum  Beweise  für  die  Notwendigkeit,  die  Arbeitskammern ­
  wieder  einzurichten,  da  sie  eine  große  soziale  Wohltat
seien  „sowohl  als  Gradmesser  für  die  Arbeitslosigkeit,  wie  auch
als  Organisatoren  der  Arbeitermassen  in  Gewerkschaften,  die  in
dem  beharrlichen  Schutz  der  Arbeiter  friedliche  Mittel  anwenden,
auch  bei  den  heftigen  wirtschaftlichen  Kämpfen  unserer  Zeit,  und
den  sozialen  Fortschritt  und  die  Erziehung  zur  Kultur  fördern"?)

st  Die  folgenden  Zeilen  sind  aus  einem  Rundschreiben,  das  im  Jahre  1898
von  der  Arbeitskammer  in  Bologna  an  die  „Arbeitsbrüder  Italiens"  gerichtet ­
  wurde,  genommen.  Dieses  Rundschreiben  enthält  auch  andere  interessante ­
  Dinge,  an  die  zu  erinnern  wir  für  angebracht  halten,  weil  es  sich  um
die  erste  Ivichtige  Kundgebung  zugunsten  der  Wiederherstellung  der  Arbeitskammern ­
  nach  den  Stürmen  des  Mai  handelte:  „Das  Arbeiterelement  steht
jeder  listigen  Politik  fern,  die  Aufrichtigkeit  der  Kammerorganisationen  ist
durch  die  jüngsten  Ereignisse  bewiesen  worden.  In  der  Tat  konnte  trotz  der
Auflösungen  und  der  üppigen  Phantasie  der  Polizeiämter  kein  erhebliches
Moment  zu  Lasten  der  Organisationen  gefunden  werden.  Daraus  muß  man
von  neuem  schließen,  daß  den  Kammern  kein  Hindernis  für  ihre  Neugründung
und  Ausbreitung  in  den  Weg  gelegt  werden  darf.  In  ihrem  Programm
braucht  nichts  geändert  oder  abgeschwächt  zu  werden.  Sie  müssen  schleunigst
der  Organisation  der  Arbeiter  obliegen,  weil  die  Organisation  immer  vollkommenere ­
  und  hohe  Formen  kulturellen  Zusammenlebens  darstellt  und  sie
das  wirksamste  Mittel  zur  Stellenvermittlung  durch  Widerstandsverbände  und
wirtschaftliche  Vereine  in  ihren  tvahren  und  reinsten  Formen  ist.  Sie  müssen
die  Organisation  der  Arbeiter  unterstützen  und  sie  studieren,  müssen  über  die
        <pb n="26" />
        23

95

Aber  der  politischen  Behörde  gingen  diese  Worte  zu  einem
Ohre  hinein  und  zum  anderen  wieder  heraus.  Alle  Aufforderungen, ­
  die  von  Seite  der  Arbeiter  kamen,  bald  aus  dieser,  bald
aus  jener  Stadt,  die  Gründung  von  Arbeitskammern  zu  beschleunigen, ­
  blieben  ohne  Antwort,  bis  nach  einer  heftigen  Kampagne ­
  der  parlamentarischen  Opposition  das  Kabinet  Pelloux  einem
Ministerium  unter  dem  Vorsitze  Saraccos  wich.  Dieser  Ministerwechsel, ­
  der  nach  einem  Ansturm  der  aufrichtig  liberalen  Parteien
von  unerhörter  Hartnäckigkeit  erfolgte,  bezeichnete  den  Anfang  einer
neuen  Aera  für  die  organisierten  Arbeiter  und  folglich  auch  für
die  Arbeitskammern,  die  alle  mit  blitzartiger  Geschwindigkeit  wieder
entstanden.  Ihr  Erwachen  wurde  noch  deutlicher  unter  dem  Kabinet
Zanardelli,  das  dem  Ministerium  Saracco  mit  einem  vom  wohlwollendsten ­
  Interesse  für  die  Arbeiter  durchdrungenen  Programm
gefolgt  war.  Diese  sahen  sich  nicht  mehr  gezwungen,  gegen  die
taube  Feindseligkeit  der  öffentlichen  Verwaltungen  zu  kämpfen  und
Beobachtung  und  Anwendung  der  Gesetze  und  Verordnungen  zum  Schutz  der
Arbeit  wachen  und  die  Verbesserungen  vorschlagen,  die  nach  und  nach  durch
Erfahrung  und  Ereignisse  nötig  werden.  Um  dies  zu  erreichen,  bedarf  es  der
Achtung,  der  Aufrichtigkeit  in  den  Verhandlungen  und  eines  billigen  Maßstabs ­
  für  ihre  Handlungsfreiheit.  Bor  kurzem  ging  das  Gerücht,  daß  die
Regierung  sich  mit  der  Frage  der  Arbeitskammern  beschäftige.  Wir  freuen
uns,  diese  Tatsache  feststellen  zu  können,  da  sie  ein  Anzeichen  für  die  Wichtigkeit ­
  der  Kammern  ist.  Aber  wir  sind  überzeugt,  daß  wenn  man  den  Arbeitskammern ­
  ihre  örtliche  und  gewerkschaftliche  Autonomie  nimmt,  sie  in  die  gewöhnliche ­
  Routine  der  Bureaukratie  verfallen  würden.  Damit  ihr  Leben  fruchtbar ­
  und  wirksam  sei,  müssen  die,  die  die  Arbeit  leisten  und  ihr  dienen,  eine  Art
Apostelamt  ausüben  können,  sie  müssen  die  ganze  Hoheit  der  sozialen  Pflicht,
die  sie  vollbringen,  fühlen,  und  deshalb  dürfen  die  Kammern  nicht  zu  einem  mehr
oder  minder  organischen  Mechanismus  (sie!)  gemacht  werden.  Die  Kammern
brauchen  Freiheit  in  der  Versammlung,  in  der  Koalition,  in  ihren  Funktionen
und  aufrichtiges  Vertrauen.  Das  werden  sie  sich  erwerben  können  durch  die
Sympathie  des  Publikums  und  durch  die  sicheren  Vorteile,  die  sie  der  Arbeiterklasse ­
  und  der  Allgemeinheit  bringen  werden.  Die  Arbeitsbrüder  in  Italien
werden  mit  der  alten,  unveränderten,  sicheren  Energie  aus  sich  heraus  und
für  sich  die  aufgelösten  Kammern  wieder  begründen,  denn  —  so  sagten  wir
schon  in  unserem  Bericht  von  1896  —  man  kann  die  von  einem  sozialen
Bedürfnis  erzeugten  Einrichtungen  wohl  bedrücken,  aber  sie  nicht  unterdrücken."
        <pb n="27" />
        24

96

benutzten  dies,  um  volle  Koalitions-  und  Streikfreiheit  für  sich  in
Anspruch  zu  nehmen.

II.
Die  neue  Periode  der  Arbeitskammern.
Mit  der  neuen  Wendung  der  italienischen  Politik,  die  von
der  Reaktion  zum  Liberalismus  überging,  sahen  sich  die  Arbeitskammern ­
  gegenüber  einer  sehr  großen  Streikbewegung,  die  sie
zuerst  zu  führen  suchten,  ohne  daß  ihnen  das  allzu  häufig  gelang,
und  die  sie  später  bekämpfen  und  energisch  eindämmen  mußten,
um  ihre  üblen  Folgen  für  die  Arbeiter  abzuwenden.  Wir  werden
sehen,  wie  die  Arbeitskammern,  um  die  Widerstandsbewegung  des
Proletariats  erst  zu  leiten  und  dann  zu  mäßigen,  alle  Energie
aufwandten  und  wie  es  ihnen  gelang,  nur  nach  und  nach  die
Massen  zu  erziehen  und  die  soziale  Gesetzgebung  vorzubereiten.
Es  ist  nicht  wenig,  was  aus  ihrer  Initiative  Gesetz  ward  oder
werden  wird.
Zahlen  werden  einen  besseren  Begriff  als  jede  andere  Darlegung ­
  von  der  Ausdehnung  der  Streikbewegung  geben.  Von
1879  bis  1890  vermehrte  sich  die  Zahl  der  Streiks  von  28  auf
133,  die  der  Streikenden  von  4011  auf  38402,  aber  im  Jahre
1890  verlief  der  1.  Mai  blutig  und  es  herrschte  die  Crispische
Reaktion.  Im  folgenden  Jahre  ging  die  Zahl  der  Streiks  auf
128,  die  der  Streikenden  auf  34733  zurück,  im  Jahre  1891  auf
117  bzw.  30184.  Kaum  schienen  sie  wieder  zu  steigen  auf  127
bzw.  31628  wegen  des  wieder  gewonnenen  Vertrauens,  so  erfolgte ­
  im  Jahre  1893  das  Niederschießen  der  Bauern  in  Sizilien,
Anfang  1894  die  Prozesse  gegen  die  sog.  „Fasci"  und  die  zweite
Crispische  Reaktion,  die  Zahl  der  Streiks  ging  auf  104,  die  der
Ausständigen  auf  27595  zurück  und  im  Jahre  1895,  in  dem
die  Ausnahmegesetze  gegen  die  Anarchisten  gemacht  und  auf  die
gesamte  Opposition  gegen  Crispi  angewandt  wurden,  erreichte  die
Zahl  der  Streikenden  nur  19302,  obwohl  die  Streiks  auf  126
        <pb n="28" />
        25

97

stiegen,  weil  die  Massenstreiks  mit  800  bis  5000  Teilnehmern
ganz  verschwunden  waren.  Im  Jahre  1896,  als  die  Schlacht  bei
Adua  und  der  Sturz  Crispis  erfolgte,  stiegen  die  Zahlen  wieder
auf  256  bzw.  96501,  so  hoch  wie  nie  zuvor.  Diese  Ziffer  blieb
im  Jahre  1897  fast  unverändert,  aber  im  Jahre  1898,  als  die
traurigen  Maiaufstände  erfolgten,  stieg  wohl  die  Zahl  der  kleinen
Streiks  auf  256,  aber  die  Zahl  der  Streikenden  ging  um  mehr
als  die  Hälfte  (35  705)  zurück,  weil  die  Militarifation  der  Eisenbahner ­
  und  die  Drohung,  diese  Maßregel  auszudehnen,  die  Arbeiter
erschreckten.
Im  Jahre  1899  stieg  die  Ziffer  wieder  auf  259  und  43194.
Im  Jahre  1900  erfolgte  die  Obstruktionsschlacht  und  der  traurige
Tod  des  Königs,  die  beide  die  Freiheit  zu  gefährden  schienen,
aber  die  Entwicklung  ging  weiter:  383  Streiks  mit  80858  Teilnehmern. ­
  Im  Jahre  1901  machte  die  eben  gewährte  Freiheit  das
Streikfieber  hitziger,  die  Ausstände  stiegen  auf  889  in  der  Industrie, ­
  295  im  Handel  und  660  im  Ackerbaugewerbe,  mit  großen
Massen  Streikenden,  1000,  2000,  ja  bis  9000  und  15000  Teilnehmern ­
  und  einer  Verdoppelung  der  Zahl  der  Industriezweige,
die  von  ihnen  betroffen  wurden?)
Was  die  durch  die  Streiks  erlangten  Vorteile  anbetrifft,  so
bieten  sie  interessante  Vergleichspunkte  mit  denen  durch  direkte
Verhandlungen  der  Arbeiter  und  namentlich  in  der  Arbeitskammer ­
  mit  den  Industriellen  erreichten.  Besonders  bemerkenswert ­
  war  die  Bewegung  der  Eisenbahner  der  großen  Netze  Adriatiea
und  Mediterranea,  denen  es  durch  Streikdrohung  und  durch  die
Kraft  ihrer  Organisation  gelang,  in  den  Verhandlungen  Aufbesserungen ­
  ihrer  Gehälter  um  24  Millionen  Lire  zu  erhalten.
Aber  am  charakteristischsten  war  die  Bewegung  der  Landarbeiter,
die  sich  plötzlich  aus  der  Unterwürfigkeit  dem  Besitzer  und  dem
Pfarrer  gegenüber  erhoben,  sich  unter  dem  Einfluß  der  sozialisti-0
  Man  vergleiche  die  Studien  A.  Schiavis  über  die  Arbeiterbewegung
in  der  „ßifoi-ma  Sociale“:  Due  anni  di  agitazioni  proletarie  (Heft  2,
Jahr  IX,  Band  XII)  und  Lavoratori  e  padroni  nel  1902  (Heft  4,  Jahr  X,
Band  XIII).
        <pb n="29" />
        26

98

schen  Propaganda  in  Verbände  scharten  und  durch  Streiks  eine
Aufbesserung  ihrer  Löhne  verlangten,  die  im  Mantuanischen
zwischen  1,10  und  1,50  Lire  im  Tage  schwankten,  in  Polesine
aber  65  Centesimi  nicht  überschritten.  Während  im  Jahr  1899
nur  9  Agrarstreiks  stattgefunden  hatten,  wurden  es  im  Jahre
1900  bereits  27,  im  Jahre  1901  mehr  als  600  und  Ende  1901
zählte  die  „Federazione  nazionale  dei  contadini“  704  Vereine
mit  144178  Mitgliedern,  während  man  die  erlangten  Aufbesserungen ­
  auf  mehr  als  50  Millionen  Lire  berechnete.
Aber  bei  dieser  Streikepidemie  hatte  man  natürlich  auch
vielfach  gefehlt  und  übertrieben;  und  kaum  war  das  akute  Stadium
überwunden,  so  trat  in  verschiedener  Beziehung  eine  Reaktion  ein.
Nur  zu  oft  hatten  die  Arbeiter  zu  einem  Streik  gegriffen,  wo
Verhandlungen  genügt  hätten;  zu  wenig  gemäßigt  waren  die
Forderungen,  ohne  Rücksicht  auf  die  Lage  des  Gewerbes,  zu  sehr
vertraute  man  auf  den  Sieg,  den  bereits  andere  Kategorien  erfochten ­
  hatten,  so  daß  man  ohne  auch  nur  die  ersten  Grundlagen
einer  Organisation  in  den  Kampf  ging.  Diese  Irrtümer  betonte
der  sozialistische  Abgeordnete  Varazzani  R)
„Die  große  Leichtigkeit,  mit  der  man  zur  „extrema  ratio“  des  Streiks
seine  Zuflucht  nimmt,  die  vollständige  Vernachlässigung  der  Organisation,  an
deren  Stelle  häufig  eine  improvisierte  Schar  steht,  die  Lust  nach  unmittelbarem ­
  schnellem  Vorteil,  der,  wenn  er  erreicht,  übertriebene  Illusionen,  wenn
nicht  erreicht,  unbegründete  Entmutigung  erzeugt,  die  Leichtigkeit,  sog.  Solidaritätsstreiks ­
  hervorzurufen,  nur  um  eine  künstliche  Grundlage  einer  Bewegung
zu  schaffen,  der  es  für  sich  selbst  an  Kraft  und  Vorbereitung  fehlt,  die  Gewohnheit, ­
  die  hier  und  dort  Fuß  faßt,  um  jeden  Preis  einen  Sieg  ini  Streik
erringen  zu  wollen,  mit  Mitteln,  die  seiner  natürlichen  und  gesetzmäßigen
Form  zuwider  sind,  z.  B.,  das  Vieh  in  den  Feldern  und  Dörfern  auseinanderzutreiben, ­
  das  häufig  sehr  herausfordernde  Benehmen  gegen  die  Besitzer,
(Präsentation  neuer  Verträge,  Ultimatum,  Streik  sind  die  drei  Phasen,  die  sich
mit  außerordentlicher  Schnelligkeit  folgen),  das  Antreiben  der  lokalen  Elemente
zum  Streik,  ohne  ihre  Lage  und  die  aus  einem  etwaigen  Rückschlag  folgenden
Übel  zu  berücksichtigen,  das  häufig  hartnäckige  Bestehen  auf  Forderungen  von
nur  formalem  Charakter  unter  Verzicht  auf  substantielle  Vorteile,  die  allzu

0  Avanti,  24.  Mai  1902.
        <pb n="30" />
        27

99

allgemeine  Notwendigkeit,  nach  dem  Proklamieren  unüberlegter  Streiks  zu
irgend  einer  Einigung  zu  gelangen,  nur  um  aus  einer  schmerzlichen  und  unerträglichen ­
  Lage  herausgekommen,  eine  Einigung,  die  die  Arbeiter  unbefriedigt
und  zu  einer  Wiedererbebung  bereit  läßt,  während  die  Besitzer  mißtrauisch  und
zu  stärkerem  Widerstand  gerüstet  bleiben,  das  jetzt  allgemeine  System,  sich
unmittelbar  nach  Ausbruch  der  Streiks  oder  sogar  vorher  die  Zauberkraft  des
Abgeordneten  anzurufen,  dessen  fälschlich  geglaubte  Allmacht  die  Neigung  zum
Streik  verschärft  und  das  Gefühl  der  Verantwortlichkeit  dafür  abschwächt."
So  kam  es,  daß  auf  die  erste  Periode  der  siegreichen  Streiks
eine  solche  schmerzlicher  Niederlagen  sowohl  in  den  Städten  wie
auf  dem  Lande  folgte.  Unter  diesen  war  am  bemerkenswertesten
die  im  II.  Amtsbezirk  Mantua,  in  dem  7399  Bauern  (von  ihnen
3398  Männer,  3081  Frauen  und  920  Kinder),  von  denen  6760
orgamsiert  waren,  die  Arbeit  auf  einer  Fläche  von  19  555  ha.
vom  17.  März  bis  zum  8.  April  einstellten  und  66  472  Arbeitstage ­
  mit  65  490  Lire  Lohn  verloren,  ohne  den  geringsten  Vorteil
zu  erlangen.  Von  industriellen  Arbeitern  wurden  vollständig  geschlagen ­
  die  Gasarbeiter  in  Turin,  die  Eisengießer  in  Florenz,
die  Arbeiter  der  Werft  Orlando  in  Livorno,  die  Schriftsetzer  in
Rom  und  die  Eisengießer  in  Monza.  Der  Widerstand  der  Industriellen ­
  wurde  heftiger  und  stärker  und  sie  traten  den  Forderungen ­
  der  Arbeiter  wirksam  entgegen.
Um  einige  genaue  Zahlen  zu  geben,  lassen  wir  hier  eine
Tabelle  über  die  Streikbewegung  in  Mailand,  dem  größten  Jn-Jahr



Mit  günstigem
Ausgang

Vergleiche

Mit  nngünstigem
Ausgang

Jnsgesaint

§

72  E
W'S'
s

Prozentsatz ­
  der
Streikenden ­


«st
§

Prozentsatz ­
  der
Streikenden ­


§

%%
c

Prozentsatz ­
  der
Streikenden ­


«5t
G

tu
Wf

1879—1900

41

3  631

12,9

69

12  273

43,6

22

12168

43,3

232

28062

1901

60

28  314

84,9

15

2  368

7,5

13

2  510

7

88

33192

1902

45

7  278

23

28

22  280

72,4

16

1217

4

89

30  725

1903

27

3  969

32,4

11

6  250

51,1

14

1994

16,3

52

12  213

Summa

173

47  192

123j43171

65

17  879

461

104  282
        <pb n="31" />
        28

100

dustriezentrum,  folgen,  die  vom  Arbeitsamt  der  „Zoeielü  Ilmuuiluriu"
  geliefert  ist?)
Die  drei  letzten  Jahre  haben  die  hohe  Ziffer  der  Vergleiche
und  der  Streiks  mit  ungünstigem  Ausgange  der  ersten  22  Jahre
abgeändert  und  die  größten  Ziffern  auf  die  Streiks  mit  günstigem
Ansgang  und  die  Vergleiche  versetzt,  so  daß  die  Wage  zugunsten
der  Arbeiter  statt  der  Unternehmer  steht.
Aber  in  dem  dreijährigen  Zeitraum  ist  der  Gang  von  einem
Jahr  zum  anderen  verschieden,  im  ersten  Jahr  ist  die  Zahl  der
siegreichen  Streikenden  (84,9  Proz.)  am  größten,  im  zweiten  die
der  sich  vergleichenden  (72,4  Proz.),  ebenso  im  dritten  Jahr,  wo
sie  jedoch  die  des  zweiten  nicht  erreicht  und  die  mit  günstigem
und  ungünstigem  Ausgang  gleichmäßig  wachsen.  Die  vermehrte
Schwierigkeit,  durch  einen  Streik  den  Sieg  zu  erringen,  ist  klar;
sie  ist  hauptsächlich  durch  den  stärkeren  Widerstand  der  Industriellen ­
  veranlaßt.  Diese  wachsenden  Schwierigkeiten  der  Arbeiter ­
  führten  zu  einer  Schwächung  der  Organisationen.  Die  Zahl
ihrer  Mitglieder  nahm  ab  und  sie  sahen  sich  zu  einer  neuen
Politik  gezwungen.  Daß  es  sich  aber  nur  um  eine  augenblickliche ­
  Schwächung  und  nicht  um  eine  Auflösung  handelt,  das  zeigt
bei  den  Vereinen  der  Landarbeiter  mehr  als  ihre  Mitgliederzahl
eine  Prüfung  ihrer  Vermögensverhältnisse.
Der  Mantuanische  Verein  hatte  bis  zum  25.  März  2  588  Lire  und  bis
zum  31.  Dezember  1602  10  540  Lire  eingenommen.  Er  schließt  seine  Bilanz
1902  mit  330  Liren  Überschuß,  und  die  vom  Januar  1903  mit  816  Liren
Einnahme,  769  Liren  Ausgaben  und  47  Liren  Kassenbestand.  Der  Verein
der  Provinz  Ferrara  hatte  bis  zum  28.  Februar  1902  917  Lire,  bis  zum
November  4186  Lire  eingenommen.  Der  Verein  von  Polesine  hatte  Ende  1901
3  386  Lire  Einnahmen,  2  743  Lire  Ausgaben  und  643  Lire  Kassenbestand.  Bei
15  000  zahlenden  Mitgliedern  hatte  er  am  31.  Juli  1902  3573  Lire  Einnahmen,
3757  Lire  Ausgaben  und  ein  Defizit  von  184  Liren.  Dann  hörten  die  Beiträge
auf  und  der  Verein  ging  ein.  Die  Vereine  der  Provinz  Reggio-Emilia  wurden

st  Soioperi,  serrate  e  vertenze  fra  Capitale  e  lavoro  nel  1903  in
Milano.  —  üfficio  del  lavoro  della  Sooietä  Umanitaria,  Via  Manzoni  9,
Milano.
        <pb n="32" />
        29

101

stärker  und  zahlreicher,  sie  umfassen  jetzt  mehr  als  11000  Land-  und  fast  2000
Industriearbeiter.  Der  Verein  von  Bologna  schloß  seine  Bilanz  1902  mit
einem  Aktivum  von  679  Liren  und  der  von  Pavia  init  einem  solchen  von
1257  Liren.  Endlich  hatte  die  nationale  Vereinigung,  die  10  Centesimi
Beitrag  für  jedes  Mitglied  der  Einzelvereine  erhielt,  am  31.  März  1902  eine
Einnahme  von  3554  Liren,  eine  Ausgabe  von  2882  Liren  und  einen  Kassenbestand ­
  von  671  Liren  und  Ende  1902  11210  Lire  Einnahme,  10954  Lire
Ausgaben  und  256  Lire  Kassenbestand.  In  einer  Versammlung  der  Sekretäre
im  Januar  1903  wurde  beschlossen,  die  Vereinigung  von  der  Propaganda  zu
entbinden,  um  die  Kosten  zu  vermindern.
Aus  diesen  Ziffern  geht  eine  Abnahme  der  Beiträge  hervor,
die  jedoch  noch  nicht  so  stark  ist,  um  die  Auflösung  der  Vereine
zu  rechtfertigen.  In  der  Tat  sind  die  Monatsbeiträge  für  die
Provinzialvereine  nur  wenig  seit  der  den  Streiks  unmittelbar
vorangehenden  Zeit  zurückgegangen.,  von  der  Zeit,  wo  alles  in
begeisterter  Erwartung  der  Vorteile  war,  die  man  durch  die
Vereine  zu  erreichen  hoffte,  bis  zum  Ende  des  Jahres,  d.  h.  7
oder  8  Monate  nach  den  Streiks,  die  meist  mit  der  Niederlage
der  Bauern  endeten  und  damit  die  Begeisterung  dämpften.  Und
man  begreift  auch,  wie  der  größte  Teil  der  Abnahme  bei  der
nationalen  Vereinigung  eintrat.  Der  Bauer,  der  immer  einen
engen  Horizont  und  Jnteressenkreis  gehabt  hat  und  der  erst  jetzt
in  eine  Organisation  eingetreten  ist,  kann  nur  schwer  auf  einmal
den  Nutzen  seines  Beitritts  zu  einem  Zentralverein  einsehen,  der
weit  von  ihm  entfernt  liegt  und  von  ihm  unbekannten  Männern
geleitet  wird.
Je  mehr  man  sich  mit  den  örtlichen  Organisationen  beschäftigt, ­
  um  so  mehr  sieht  man  ein,  daß  ihr  Gefüge  solid  ist.
Nur  zwei  Beispiele:  Die  Bundesgruppe  der  Distrikte  von  Sermide
und  Revera  (Mantua)  hatte  Ende  November  1902  172  Lire  Einnahme ­
  und  Ende  Dezember  222  Lire.  Die  Sektion  Piccolini
(Mortara)  hat  während  aller  Monate  des  Jahres  1902  eine
mittlere  Einnahme  von  30  Liren  aufrecht  erhalten  können.  Auch
in  Polesine,  wo  die  Niederlage  so  schwer  und  hart  war,  richten
sich  die  Vereine  jetzt  wieder  auf.  Man  kann  deshalb  nicht  von
-einem  Ende  der  ländlichen  Organisationen  reden,  sondern  viel-
        <pb n="33" />
        30

102

mehr  von  ihrer  Konsolidierung  durch  Ausscheiden  der  Elemente,
die  in  der  Begeisterung  des  ersten  Augenblicks  sich  ihnen  zugesellen, ­
  um  unmittelbare  Vorteile  zu  erlangen.
Indessen  ist  das,  was  die  Bauernbewegung  hervorgebracht
hat,  nicht  ohne  Bedeutung:  Der  Bauer,  der  bisher  außerhalb
stand,  trat  in  das  öffentliche  Leben  hinein,  er  hat  sich  zum  „honio
politicus“  erhoben  und  zeigt  in  der  Liga  mit  eigenem  Urteil  und
nicht  mit  dem  des  Besitzers  oder  Pfarrers  Interesse  an  den  Ortsund ­
  Staatsangelegenheiten.  Die  Liga,  mag  man  sie  juristisch
anerkennen  oder  nicht,  hat  in  der  Tat  die  Überzeugung  verbreitet,
daß  sie  in  den  Kämpfen  zwischen  Kapital  und  Arbeit  eine  nützlichere ­
  Rolle  spielt  als  die  einzelnen  Besitzer  und  Arbeiter;  sie  ist
auf  dem  Lande  der  Mittelpunkt  politischer  Tätigkeit  geworden,
sie  hat  das  Volkshaus  dem  Wirtshaus,  den  Konsumverein  dem
Privatverkauf  entgegengestellt.  Endlich  wurden  die  verschiedenen
Gesetzesvorlagen  über  den  Arbeitsvertrag,  die  landwirtschaftlichen
Schiedsrichter,  die  Agrarkontrakte  usw.  nur  infolge  der  Kraft
dieser  Bewegung  eingebracht.
Und  nicht  nur  dies  allein.  Die  Ligen  haben  den  Beweis
erbracht,  daß  sie  wirklich  lebendige  und  lebensfähige  Organismen
sind.  Da  die  Wahrscheinlichkeit  des  Erfolges  durch  den  Widerstand ­
  sehr  vermindert  ist  infolge  der  Organisation  der  Besitzer,
so  halten  sie  die  Eroberungen  der  vergangenen  Jahre  fest  und
sinnen  auf  neue  Mittel  zur  Erreichung  ihres  Zwecks,  z.  B.  durch
Konsumvereine  eine  Ermäßigung  der  Preise  der  Lebensmittel  zu
erhalten,  wie  z.  B.  im  Mantuanischen,  wo  auch  eigene  Bäckereien
und  Käsereien  errichtet  werden,  oder  in  Formignano,  Tresigallo,
Copparo  (Ferrara),  wo  täglich  Brot  gebacken  und  auch  an  Nichtmitglieder ­
  zum  bloßen  Kostenpreis  verteilt  wird.  Außerdem  erwarben ­
  die  Ligen  mit  ihren  bescheidenen  Mitteln  Schaufeln,
Pflüge,  Jäthacken  und  andere  Artikel  für  landwirtschaftliche  Arbeit
und  ersparten  dabei  30  bis  40  Proz.  auf  ihren  gewöhnlichen
Preis.  In  der  Romagna  fangen  die  Ligen  der  Halbbauern  an,
als  Kreditinstitute  unter  den  Mitgliedern  zu  wirken.  Noch  charakteristischer ­
  ist  die  Kooperativform  in  einigen  Gegenden  um  Mantua,
        <pb n="34" />
        31

103

Parma,  Ferrara  und  hauptsächlich  Reggio,  über  die  die  „Giustizia"
von  Reggio-Emilia  schreibt:
„Der  einfache  Widerstand,  auch  wenn  er  bis  zu  einem  energischen
Streikversuch  geht,  würde  allein  nicht  ausreichen,  die  Ursachen  der  gegenwärtigen ­
  komplizierten  Schwierigkeiten  zu  heben.  Daher  muß  er  durch  eine
Hilfsaktion  unterstützt  werden.  Diese  Hilfsaktionen  versuchen  gegenwärtig
unsere  Vereine  in  Form  von  Kollektivpachtungen.  Damit  gelingt  es  uns
nicht  nur,  unseren  von  der  Arbeitslosigkeit  am  meisten  verfolgten  Tagelöhnern
eine  Zuflucht  auch  für  die  Tage  des  größten  Arbeitsmangels  zu  sichern,
sondern  wir  geben  auch  unsern  Ligen  ein  materielles,  sühlbares  Mittel,  um
sich  bei  den  widerstrebenden  Bauern  Gehör  zu  verschaffen.  Mit  dieser  Waffe
treten  die  Tagelöhner  an  die  Seite  der  Pachtbauern,  sie  rücken  ihnen  auf  den
Leib,  treiben  und  feuern  sie  an  und  machen  sie  auf  den  wirklichen  Zustand
der  Dinge  aufmerksam.  In  unserer  Provinz  haben  wir  schon  Versuche  mit
Kollektivpachtungen  angefangen,  die  infolge  des  opferfreudigen  und  begeisterten
Mutes  unseren  zielbewußten  Tagelöhnern  gute  Ergebnisse  versprechen."
Und  in  der  Tat  geht  aus  unseren  an  Ort  und  Stelle  eingeholten ­
  Erkundigungen  hervor,  daß  die  Liga  von  Fabbrico  etwa
65  Hektar  Land  für  2600  Lire  jährlich  gepachtet  hat  und  die
Mittel  dazu  durch  einen  monatlichen  Beitrag  von  30  Centesimi
ihrer  1000  männlichen  und  weiblichen  Mitglieder  aufbringt.  Die
Arbeitstage  auf  dem  Pachtland  der  Liga  im  Jahre  1902  waren
dreimal  höher  als  die  von  den  vorhergehenden  Pachtbauern  in
einem  Jahre  geleisteten.  Die  Bilanz  weist  gute  Ergebnisse  auf,
die  Bauern  arbeiten  mit  Liebe,  der  Boden  verbessert  sich  und
erhöht  die  Produktion.  Bei  gewissen  Arbeiten  hätten  die  Mitglieder, ­
  falls  sie  das  gesamte  Ergebnis  ihrer  Arbeit  erhalten  hätten,
einige  Zeitlang  7  oder  8  Lire  täglich  verdient,  doch  nahmen  sie
nnr  den  tarifmäßigen  Tagelohn  an.  Andere  Ländereien  sind  in
Santa  Vittoria  gepachtet  worden  und  versprechen  Gutes.  Der
Versuch  wird  daher  nach  und  nach  auf  andere  Güter  im  Reggianischen
  ausgedehnt  werden.  Im  ganzen  zählt  die  Bauerngenossenschaft, ­
  die  sich  aus  Halbbauern,  Pächtern  und  kleinen  Besitzern
zusammensetzt,  etwa  60  Sektionen.
Wägt  man  nun  Gewinn  und  Verlust,  Fehler  und  Vorzüge
ab,  so  sieht  der,  der  weder  übermäßige  Hoffnungen  noch  zu  großen
Pessimismus  hat,  daß  das  Ergebnis  noch  ein  Aktivum  bringt  und
        <pb n="35" />
        32

101

daß  die  Bauernorganisation  bestimmt  zu  sein  scheint,  sich  zu  konsolidieren ­
  und  weitere  und  kompliziertere  Formen  der  Tätigkeit
aufzunehmen  außer  ihrer  rein  wirtschaftlichen,  und  zur  Hebung
der  landwirtschaftlichen  Arbeiter  als  Werkzeuge  der  Produktion,
als  Menschen  und  als  Bürger  beizutragen.
Die  Arbeitskammern  setzten  sich  offen  das  Ziel,  unüberlegten
Streiks  um  jeden  Preis  zuvorzukommen,  —  mit  nur  wenigen
Ausnahmen,  die  dem  Vorwiegen  republikanischer  und  anarchistischer
Elemente  zuzuschreiben  ist.  Diese  Haltung  gegen  die  Exzesse  der
Jahre  1900  und  1901  hatte  zwei  Folgen  ganz  verschiedener  Art.
Die  Häufigkeit  der  Streiks  hatte  in  der  öffentlichen  Meinung  und
besonders  in  den  lokalen  und  zentralen  Körperschaften  die  Ansicht
entstehen  lassen,  die  Arbeitskammern  seien  der  Nährboden  des
Sozialismus  und  des  Klassenkampfes  bis  zum  äußersten,  der  unmittelbar ­
  mit  dem  Streik  in  die  Praxis  umgesetzt  werde,  um  die
Interessen  der  Industrie  aufs  Spiel  zu  setzen,  die  Rechte  des
Eigentums  zu  zerstören  und  auf  wirtschaftlichem  Gebiet  die  Grundlagen ­
  der  jetzigen  Gesellschaftsordnung  zu  untergraben.
Daher  rührt  die  feindliche  Haltung  der  konservativen  Klassen
die  sich  in  der  Verweigerung  der  Subventionen  und  Lokale  an
die  Arbeitskammern  durch  Gemeinderäte  mit  konservativer  oderklerikaler
  Mehrheit  und  in  der  Gründung  von  Arbeitsämtern
äußerte,  die  aus  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  gebildet  und
den  Arbeitskammern  gegenübergestellt  wurden.  Und  in  mehreren
Fällen  annullierte  die  Zentralregierung  den  Beschluß  von  Gemeinderäten, ­
  die  den  Arbeitskammern  Subventionen  gewährten,
eine  Entscheidung,  die  vom  Staatsrat  bestätigt  wurde.
Nach  und  nach  jedoch,  als  sich  die  Heftigkeit  der  wirtschaftlichen
Kämpfe  abschwächte,  weil  entweder  die  kleinen  Errungenschaften
schon  die  Arbeiter  befriedigten  oder  der  Widerstand  der  Besitzer
den  der  Arbeiter  besiegte,  wurde  die  Handlungsweise  der  Arbeitskammern ­
  komplizierter  und  versöhnender,  die  Feindseligkeiten
schwächten  sich  ab  und  mehrere  Städte  bewilligten  die  bis  dahin
verweigerten  Subventionen.  Das  war  jedoch  noch  ans  eine  andere
Tatsache  zurückzuführen:  Zwischen  dem  Jahre  1901  und  1903
        <pb n="36" />
        33

erneuerten  viele  Städte  Italiens  ihre  Vertretungen,  die  meisten
sprengten  die  konservativen  und  klerikalen  Mehrheiten,  die  seit
20  bis  50  Jahren  herrschten,  und  ersetzten  sie  durch  demokratische,
die  die  Subventionen  sofort  bewilligten  und  die  Arbeitskammern
auch  moralisch  neben  der  materiellen  Hilfe  unterstützten.  Aber
andererseits  brachte  dieselbe  Ursache  eine  entgegengesetzte  Wirkung
hervor.  Die  italienischen  Arbeiter  waren  noch  nicht  mit  den
Organisationen  vertraut  und  glaubten  im  Anfang  und  zum
großen  Teil  heute  noch,  die  Arbeitskammern  hätten  als  Sinn
und  Ziel  nur  die  Vorbereitung  von  Streiks,  um  Lohnaufbesserungen ­
  zu  erkämpfen.  Nur  im  Hinblick  auf  den  unmittelbar  erhofften ­
  Vorteil  traten  sie  ihnen  bei.  Als  aber  dieser  Grund  wegfiel, ­
  entweder  weil  die  Aufbesserung  erreicht  wurde  oder  weil  der
Streik  nutzlos  war,  da  sahen  die  Arbeiter  auch  die  Berechtigung
der  Organisation  schwinden  und  entfernten  sich  von  ihr  wie  von
einem  Hause  ohne  Dach.  Ja  es  fehlten  auch  solche  nicht,  die  zur
Gleichgültigkeit  und  zur  Entmutigung  noch  die  herbe  Kritik  gegen
die  neue  mäßigende  Richtung  fügten  und  sie  einschläfernd  und
verräterisch  nannten.
Beachtenswert  war  eine  Diskussion,  die  mehrere  Abende  gegen
Ende  1903  in  der  Arbeitskammer  in  Mailand  währte,  nach  dem
verunglückten  Streik  der  Angestellten  der  Mailänder  Nordbahn,
dessen  schlechten  Ausgang  man  der  Arbeitskammer  in  die  Schuhe
schieben  wollte,  während  diese  ihrerseits  die  Verantwortung  auf
die  Führer  des  Komitees  der  Streikenden  abwälzte.  In  dieser
Diskussion  verfocht  man  mit  großer  Heftigkeit  die  Funktion  des
reinen  Widerstandes  und  der  Vorbereitung  des  Streiks  gegen  die
kompliziertere  Aufgabe,  zu  organisieren,  zu  mäßigen  und  zu  erziehen, ­
  um  unheilvolle  Fehler  zu  vermeiden  und  auf  anderen
zwar  längeren,  aber  auch  sichereren  Wegen  die  Verbesserung  der
Lage  zu  erreichen.  Obwohl  die  sogenannte  revolutionäre  Partei  in
dieser  Diskussion  geschlagen  wurde,  fuhr  sie  doch  so  kräftig  in  ihrer
Opposition  fort,  daß  bei  den  Wahlen  zum  Generalrat  am  7.,  8.  und
9.  Mai  ds.  Js.  die  „Reformierten"  sich  der  Abstimmung  enthielten
und  die  Revolutionären  mit  17000  Stimmen  bei  29401  Wahl-3


105
        <pb n="37" />
        34

106

berechtigten  Sieger  blieben.  So  kommt  die  Interesselosigkeit  der
Arbeiter,  die  die  Revolutionären  zur  Macht  gelangen  lassen  wollen,
in  den  Wahlen  zum  ausführenden  Komitee  zur  Interesselosigkeit
der  großen  Arbeitermasse  an  der  Kammer  selbst,  die  durch  folgende
Ziffern  bewiesen  wird:  Mitglieder  der  Arbeitskammer  Mailand:
1900:  17065;  1901:  32916;  1902:  43292;  1903:  29401.
Das  Programm,  mit  dem  die  Revolutionären  die  Leitung
der  Arbeitskammer  übernommen  haben,  ist  in  folgenden  Hauptsätzen ­
  zusammengefaßt:
1.  Die  Bundesorganisationen  der  Gewerkschaften  mit  möglichst  geringem
Aufwand  an  materiellen  und  intellektuellen  Kräften  aufrecht  zu  halten  und
zu  stärken.
2.  Die  Arbeitskammern  als  Vertretung  des  Proletariats  in  den
Kämpfen  zwischen  Kapital  und  Arbeit  wirken  zu  lassen,  aber  gleichzeitig  übermäßige ­
  Scheu,  Rücksichten  und  Entgegenkommen  zu  vermeiden
und  das  Solidaritätsgefühl  zwischen  den  einzelnen  Arbeiterklassen,  ohne  daS
Aufbesserungen  der  Lage  nicht  möglich  sind,  zu  stärken.
3.  Die  verschiedenen  Formen  der  wirtschaftlichen  Organisation  und  des
Zusammenwirkens  der  Klassen  zu  verbessern,  um  ihre  Wirkung  immer  voll-,
ständiger  und  vollkommener  zu  machen.
4.  Die  organisierten  Arbeiter  immer  mehr  an  die  Kenntnis  und  Behandlung ­
  der  verschiedenen  Fragen,  die  zwar  nicht  mehr  in  den  engen  Kreis
der  wirtschaftlichen  Organisation  fallen,  aber  einen  wirklichen  Einfluß  auf  ihre
soziale  Lage  haben,  zu  gewöhnen.
5.  Die  Auffassung  des  Widerstandes  und  des  Klassenkampfes  als
Elemente  eines  Krieges  ohne  Waffenstillstand  gegen  das  Kapital  streng  und
unbeugsam  aufrecht  zu  erhalten  und  daran  zu  mahnen,  daß  die  wirtschaftliche
Organisation  nicht  Selbstzweck,  sondern  ein  mächtiges  Mittel  zu  wertvollen
Eroberungen  ist.
6.  Die  Arbeitskammer  aus  einer  bureaukratischen,  untätigen  Einrichtung ­
  in  eine  wahre  Festung  zur  Verteidigung  der  proletarischen  Interessen
umzuwandeln  und  ihre  Reglements  zweckentsprechend  zu  ändern,  damit  jede
ihrer  Äußerungen  der  reine  Wille  des  Proletariats  sei.
7.  In  der  Provinz  eine  ernste  und  geordnete  Tätigkeit  zu  entfalten,
um  die  Mailänder  Arbeiter  von  der  Konkurrenz  des  noch  nicht  organisierten
Landproletariats  zu  befreien.
8.  Sich  mit  der  sozialen  Gesetzgebung  zu  beschäftigen,  um  die  Anerkennung ­
  unserer  wahren  Bedürfnisse  durchzusetzen,  ohne  uns  von  anscheinenden
Zugeständnissen  der  machthabenden  Klassen  verführen  zu  lassen.
        <pb n="38" />
        35

107

Wenn  daher  einerseits  das  Eindringen  kraftvoller  Politik  in
das  wirtschaftliche  Gebiet  und  die  Befriedigung  über  die  erlangten
Erfolge  dazu  beigetragen  haben,  wenn  auch  nur  vorübergehend
die  Arbeiter  von  den  Organisationen  zu  entfernen  und  die  Arbeitskammern ­
  finanziell  und  moralisch  zu  schwächen,  so  haben  sie  auf
der  anderen  Seite  eine  neue  Richtung  für  ihr  Vorgehen  und
daher  eine  Belebung  bewirkt.
Dieses  Übergangsstadium,  das  im  Jahre  1903  begann,  dauert
noch  an  und  erst  jetzt  beginnt  sich  die  neue  Form  der  Arbeitskammer ­
  heranzubilden.  Indem  wir  zu  Einzelheiten  *)  übergehen,
ist  es  unnötig,  zu  betonen,  daß  das  Vermittlungsamt  zwischen
Kapital  und  Arbeit  ohne  Unterschied  von  allen  Arbeitskammern
ausgeübt  wurde,  sei  es,  daß  sie  bei  Streiks  intervenierten,  sei  es,
daß  sie  friedlich  die  Streitfragen  lösten.  Und  man  muß  auch  gestehen, ­
  daß  die  Industriellen  mit  wenigen  Ausnahmen,  die  entweder ­
  auf  den  geringen  Takt  eines  Sekretärs  oder  den  rückschrittlichen ­
  und  autokratischen  Geist  eines  Unternehmers  zurückzuführen
sind,  die  Vertreter  der  Arbeitskammern  gut  aufnahmen  und  mit
ihnen  friedlich  verhandelten.  Die  städtischen  und  staatlichen  Behörden, ­
  diese  unter  dem  Einfluß  des  liberalen  Ministeriums
Zanardelli-Giolitti,  zeigten  sich  stets  wohlwollend  gegen  die  Arbeitskammern, ­
  sie  begünstigten  ihre  Anregungen  und  nahmen  sogar  in
mehreren  Fällen  das  ihnen  angebotene  Schiedsrichteramt  an.
Die  Stellenvermittlung  für  Arbeitslose  durch  ein  besonderes ­
  Bureau  wurde  nur  von  den  Arbeitskammern  Brescia,
Mantua,  Mailand,  Padua,  Piacenza,  Turin  und  sehr  wenigen
anderen  ausgeübt.  Das  Mailänder  Bureau  zeigt  folgende  Entwicklung ­
  :

Angebot

Nachfrage

Beseht

1901:

5960

4153

2779

1902:

8162

4153

3793

1903:

5634

4218

2687

')  Die  solgenden  Angaben  sind  den  jährlichen  Berichten  der  zitierten
Arbeitskammern  entnommen.

3*
        <pb n="39" />
        36

108

Die  Funktion  der  Stellenvermittlung  steht  in  geradem  Verhältnis ­
  zur  industriellen  Entwicklung.  In  den  kleineren  Zentren
wird  das  Bedürfnis  nicht  so  empfunden  oder  es  wird  von  besonderen ­
  Widerstandsverbänden  befriedigt.  Verschiedene  Arbeitskammern ­
  veranlaßten  die  Städte  zu  Maßregeln  gegen  die  Arbeitsnot.
Auch  für  Abendschulen  sorgten  viele  Arbeitskammern,
indem  sie  die  Einrichtung  selbst  übernahmen  oder  die  Städte  dazu
veranlaßten.  Die  eine  oder  andere  Kammer  eröffnete  sogar  eine
Gewerbeschule,  wie  die  Kammer  von  Borgo  San  Donino,
von  Padua,  andere  errichteten  Volks  Universitäten  und
Bildungskurse,  andere  haben  Wanderbibliotheken  und  die
von  Mailand  plant  eine  Schule,  die  allgemeine  und  Fachbildung
umschließt,  zu  gründen.
Auch  Bureaus  für  juristische  und  juristisch-medizinische ­
  Fragen,  die  sich  auf  die  Arbeitsunfälle  beziehen,
haben  eine  ziemliche  Verbreitung.
Das  Problem  der  Arbeiterhäuser  ist  von  mehreren
Kammern  (Mailand,  Brescia,  Turin,  Rom)  studiert  und  in  Volksversammlungen ­
  erörtert  worden,  weil  der  industrielle  Aufschwung
viel  Landvolk  in  die  Städte  zieht,  eine  Übervölkerung  der  Wohnungen ­
  und  eine  beträchtliche  Steigerung  der  Mieten  veranlaßt.
Außer  den  Arbeitskammern  von  Mailand,  Cesena,  Turin
und  Reggio-Emilia  hat  keine  andere  Statistiken  über  die
Löhne  und  die  Lage  derArbeiter  veröffentlicht.  Und  auch
diese  haben  es  in  wenig  übersichtlicher  und  recht  einfacher  Weise  getan.
Die  Arbeitskammern  befassen  sich  anch  mit  der  Eintragung
der  Arbeiter  in  die  Listen  für  die  Wahlen  der  administrativen
und  der  politischen  Vertreter,  sowie  der  Schiedsrichter.  Alle  geben
den  Arbeitern  Auskünfte,  Rat  und  Informationen  in  den  sie
interessierenden  Angelegenheiten  und  einige  verbreiten  auf  Flugblättern ­
  in  volkstümlicher  Form  die  jüngst  erlassenen  sozialen  Gesetze.
Alle  Arbeitskammern  haben  an  der  Agitation  für  die
soziale  Gesetzgebung  teilgenommen  und  haben  Volksversammlung ­
  zugunsten  des  Gesetzes  über  die  Frauen-  und  Kinderarbeit, ­
  für  die  Abänderung  des  Gesetzes  über  die  Arbeitsunfälle,
        <pb n="40" />
        37

109

für  die  Ausdehnung  des  Schiedsgerichts  auch  auf  die  Landarbeiter, ­
  für  das  Sonntagsruhegesetz  veranstaltet;  ihre  Beschlüsse
wurden  in  den  Vereinigungen  der  Arbeitskammern  und  ihrer
Föderation  zum  Ausdruck  gebracht.
Dieser  Zentralorganismus  wurde  aus  dem  Kongreß
von  Piacenza  im  August  1897  beschlossen,  in  Florenz  eingerichtet,
jedoch  schon  1898  ausgelöst.  Erst  als  im  Jahre  1900  das  Zentralkomitee ­
  nach  Mailand  verlegt  wurde,  fing  es  an  zu  wirken.  Im
Jahre  1901  gehörten  dem  Bund  57  Arbeitskammern  an  (darunter
22  subventionierte)  mit  200000  Mitgliedern,  im  folgenden  72  mit
240000  Mitgliedern,  im  April  1904  73  Arbeitskammern  mit
28  nationalen  Gewerkschaften.  Der  Hauptzweck  des  Bundes  ist
der,  die  Wirkung  und  Organisation  der  Arbeitskammern  einheitlich
und  untereinander  übereinstimmend  zu  machen,  Beziehungen  mit
den  ausländischen  Organisationen  anzuknüpfen,  vornehmlich  um
die  Auswanderer  zu  schützen  und  zu  leiten,  und  für  die  Beobachtung ­
  und  Verbesserung  der  sozialen  Gesetzgebung  einzutreten.
Die  Bundesversammlung  in  Reggio-Emilia  am  19.  und
20.  Oktober  1901  erkannte  die  Nützlichkeit  eines  Arbeitsamtes
mit  einer  von  den  organisierten  Arbeitern  gewählten  Vertretung
an;  sie  stimmte  für  die  Änderung  des  Gesetzes  über  die  Frauenund
  Kinderarbeit  und  gab  die  dabei  zu  befolgenden  Normen  an,
sie  verlangte  ferner  die  Reform  des  Reglements  der  Nationalkasse ­
  für  Arbeiterschutz,  erklärte  sich  scharf  gegen  jedes  Gesetz,  das
den  Arbeitskammern  den  Charakter  einer  juristischen  Person  verleihe, ­
  verurteilte  die  den  Arbeitskammern  entgegengestellten  städtischen ­
  Arbeitsämter  als  überflüssige  und  schädliche  Einrichtungen,
forderte  eine  Reform  des  Gesetzes  über  das  Schiedsgericht  für
industrielle  Arbeiter  und  seine  Ausdehnung  auf  die  landwirtschaftlichen ­
  und  beschloß  endlich,  daß  die  Baueruorganisationen
den  Arbeitskammern  beitreten  sollten.
Man  kann  sagen,  daß  dies  die  Grundlage  war,  auf  der  sich
das  ganze  Vorgehen  der  Arbeitskammern  in  den  beiden  letzten
Jahren  aufbaute.
Für  das  Frauen-  und  Kinderschutzgesetz  wurden  an  einem
        <pb n="41" />
        38

110

Tage  300  Volksversammlungen  abgehalten.  Eine  andere  Agitation
wurde  für  das  Gesetz  über  die  Sonntagsruhe  entfaltet,  ebenso  für  die
Verminderungen  der  unproduktiven  Ausgaben  für  Heer  und  Flotte,
um  dadurch  die  Schäden  der  Arbeitsnot  zu  lindern,  und  vor
kurzem  für  ein  Gesetz  zugunsten  der  Arbeiter  in  den  Reisfeldern,
das  sie  bei  ihrer  ungesunden  Beschäftigung  schützen  soll.
Da  ferner  eine  Art  Gegensatz  zwischen  den  Arbeitskammern,
die  ungefähr  den  deutschen  Gewerkschaftskartellen  gleichen,  und  der
„Eederazioue  dei  mestieri“,  die  die  Vereinigung  der  Widerstandsligen ­
  jeder  einzelnen  Industrie  war,  sich  kundgab  und  verschärfte, ­
  so  wurde,  um  Reibungen  zu  vermeiden  und  Zusammenstöße ­
  abzuschwächen,  das  „Segretariato  della  resistenza“
gegründet,  das  den  folgenden  Wirkungskreis  hat:
„Die  Bildung  neuer  Vereinigungen  zu  besorgen  und  sie  zu  überwachen,
die  Bestrebungen  von  nationaler  und  von  internationaler  Bedeutung  miteinander ­
  in  Einklang  zu  bringen,  die  Werbetätigkeit  und  Organisation  durch
Übereinkommen  zwischen  den  Bundesgruppen  zu  erleichtern,  sich  gegenüber
Gesetzentwürfen,  die  einzelne  Gruppen  betreffen,  zu  einigen,  den  Vertretern
des  Proletariats  Winke  über  Reformgesetze  zu  geben,  Streitigkeiten  zwischen
einer  Föderation  und  der  anderen  oder  zwischen  diesen  und  den  Arbeitskammern ­
  zu  lösen,  die  nationalen  Kongresse  der  Ligen  aller  teilnehmenden
Verbände  zusammenzurufen  und  die  Organisation  des  Proletariats  beim
internationalen  Arbeitsamt  in  Basel  zu  vertreten,  und  endlich  Statistiken
über  die  Existenz  der  Organisationen  und  ihre  hauptsächlichen  Kundgebungen
zusammenzustellen."
Das  Sekretariat  besteht  aus  8  Mitgliedern;  4  davon  erwählt ­
  das  Zentralkomitee  der  Arbeitskammern  aus  seiner  eigenen
Mitte  und  4  die  Versammlung  der  Gewerkschaftsabgeordneten
ebenfalls  aus  ihrer  Mitte.  Sein  Organ  ist  „II  movimento
operaio“  Mailand,  Via  Crocefisso  15.  Die  Versammlung  der
Delegierten  (je  einer  für  einen  Verband)  bildet  den  „Consiglio
Nazionale  della  Eesistenza“,  an  dem  nur  Vertreter  der  Klasse
und  berufsmäßige  Organisatoren  teilnehmen  können?)
So  sind  die  beiden  Bewegungen  vereinigt.  Und  nicht  nur
0  Der  Rechnungsabschluß  des  Widerstands-Sekretariates  wies  am
31.  Dezember  1903  5269  Lire  Einnahmen,  davon  3047  Lire  von  64  Arbeitskammern ­
  und  933  Lire  von  19  Föderationen,  und  5035  Lire  Artsgaben  auf.
        <pb n="42" />
        39

in

das  allein,  sondern  auch  die  Bauernbünde  beginnen  den  Kammern
beizutreten  und  auf  dem  Kongresse  zu  Genua  am  17.  Oktober
1903  herrschte  sogar  die  Auffassung  vor,  daß  auch  die  genossenschaftlichen ­
  und  zu  gegenseitiger  Hilfe  gegründeten  Vereine  in  Übereinstimmung ­
  mit  den  zum  Widerstand  gegründeten  vorgehen  müßten.
*  *
*
Wir  kommen  jetzt  zu  den  Ergebnissen  des  Vorgehens  dieser
Organisationen  und  werden  sehen,  wieviel  von  ihren  Vorschlägen
ausgeführt  ist  oder  noch  wird.
Die  Schutzmaßregeln  für  die  Frauen-  und  Kinderarbeit
wurden  am  2.  Dezember  1900  der  Abgeordnetenkammer  in  einem
Gesetzentwurf  vom  Minister  Carcano  vorgelegt.  Die  Arbeitskammern ­
  erklärten  sich  gegen  den  Entwurf,  weil  er  durchaus  nicht
genüge,  eine  wenn  auch  noch  so  geringe  Aufbesserung  der  beklagenswerten ­
  Arbeitsbedingungen  der  Frau  und  des  Kindes
zu  bringen.  Am  19.  und  20.  Oktober  1901  billigten  sie  dagegen ­
  einen  von  Anna  Kulischow  verfaßten  Gegengesetzentwurf.
Am  24.  Mai  1901  brachten  die  sozialistischen  Abgeordneten  in
der  Kammer  einen  auf  Grund  des  Entwurfs  Kulischow  verfaßten ­
  Gegenvorschlag  gegen  die  lox  Carcano  ein.  Schließlich
nahm  sich  der  Minister  Baccelli  des  Entwurfs  Carcano  an  und
reichte  ihn  am  15.  März  1902  noch  einmal  ein.  Die  Diskussion
drehte  sich  daher  um  drei  Vorschläge,  den  ministeriellen,  den
sozialistischen  und  den  der  Kommission,  der  alsdann  mit  einigen
Verbesserungen  angenommen  wurde.
Das  Projekt  Kulischow  setzte  die  Maximalarbeitszeit  der
Frauen  auf  48  Stunden  wöchentlich  und  die  Überstunden,  die
niemals  zu  Hause  geleistet  werden  durften,  auf  höchstens  50  im
Jahre  fest,  verbot  die  Verwendung  der  Frauen  zu  ungesunden
und  gefährlichen  Arbeiten,  ferner  die  Nachtarbeit  und  jede  Arbeit
im  letzten  Monat  der  Schwangerschaft  und  im  ersten  nach  der
Niederkunst,  sorgte  für  ärztlichen  Beistand  zwei  Monate  vor  und
einen  nach  der  Entbindung  und  für  ein  Krankengeld  von  wenigstens
75  Proz.  des  Taglohns  durch  obligatorische  Mutterschaftsverstcherung.
        <pb n="43" />
        40

112

Für  Minderjährige  verbot  es  die  Arbeit  in  allen  Industrien  bis
zu  15  Jahren  und  die  Nachtarbeit  bis  zu  20  Jahren,  für  ungesunde ­
  und  gefährliche  Arbeit  bis  zu  21  Jahren,  setzte  die  Maximalarbeitszeit ­
  auf  6  Stunden  mit  2  ständiger  Ruhepause  täglich  für
Minderjährige  von  15  bis  18  Jahren  und  auf  8  Stunden  für
solche  von  18  bis  20  Jahren  fest  und  bestimmte,  daß  Staat  und
Gemeinden  den  armen  Schülern  der  Elementar-  und  Gewerbeschulen ­
  während  der  ganzen  Schulzeit  Speise,  Kleider  und  Lehrmittel ­
  liefern  müßten.
Der  Entwurf  Carcano-Baccelli  setzte  das  Zulassungsalter  auf
10  Jahre  fest,  schloß  alle  Frauen  und  die  Kinder  unter  13  Jahren
von  unterirdischen  Arbeitern  aller  Art,  sowie  die  minderjährigen
Frauen  und  die  Knaben  unter  15  Jahren  von  ungesunden  und
gefährlichen  Arbeiten  aus.  Von  der  Nachtarbeit  waren  Kinder
beiderlei  Geschlechts  unter  15  Jahren  ausgeschlossen.  Das  Arbeitsverbot ­
  ist  für  Frauen  auf  28  Tage  nach  der  Niederkunft  beschränkt, ­
  die  Arbeitszeit  ist  festgesetzt  auf  8  Stunden  für  Kinder
von  10  bis  12  Jahren,  auf  11  für  solche  von  12  bis  15  Jahren,
auf  12  für  minderjährige  Frauen,  mit  Ruhepausen  von  1  bis
2  Stunden  und  einem  Ruhetag  von  24  Stunden  jede  Woche.
Der  zum  Gesetz  erhobene  Entwurf  der  Kommission  setzt  das
Zulassungsalter  auf  12  Jahre  fest  und  dehnt  diese  Bestimmungen
auch  von  den  industriellen  Fabriken  auf  die  Laboratorien  und  die
Bauplätze  aus,  hält  die  Arbeitszeit  des  ministeriellen  Entwurfs
für  Kinder  von  13  bis  15  Jahren  aufrecht,  schafft  die  Nachtarbeit
für  Frauen  innerhalb  5  Jahren  nach  Verkündigung  des  Gesetzes
ab,  schreibt  vor,  daß  in  den  Schlafsälen,  den  Säugungszimmern
und  den  Frühstücksräumen  der  Fabriken,  welche  Frauen  und
Kinder  beschäftigen,  alle  notwendigen  Maßregeln  zum  Schutz
der  Hygiene,  der  Sicherheit  und  der  Sittlichkeit  getroffen  werden
und  macht  die  Einrichtung  von  Säugungszimmern  in  allen  Fabriken,
wo  wenigstens  50  Arbeiterinnen  beschäftigt  sind,  zur  Pflicht.
Hierbei  sind  verschiedene  Bestimmungen  aus  dem  sozialistischen
Entwurf  herübergenommen.  Endlich  nahm  die  Kammer  eine
Tagesordnung  an,  in  der  sie  den  Minister  für  Industrie  und
        <pb n="44" />
        41

113

Landwirtschaft  aufforderte,  baldigst  für  die  Einrichtung  von
Versicherungskasfen  für  die  Mutterschaft  der  Arbeiterinnen  zu
sorgen?)
Wie  man  sieht,  hat  das  Gesetz,  was  die  für  die  Arbeit  der
Frauen  und  Kinder  gesetzten  Altersgrenzen  anbetrifft,  das  Mittel
zwischen  den  Vorschlägen  des  ministeriellen  und  des  weitgehenden
sozialistischen  Vorschlags  angenommen.  Das  bedeutet  immerhin
eine  Übergangsperiode  von  der  Ausbeutungsfreiheit  gegen  Frauen
und  Kinder  zu  einem  wirksameren  Schutz  in  naher  Zukunft.
Um  von  der  gegenwärtigen  Freiheit  zur  gesetzlichen  Sonntagsruhe ­
  für  alle  oder  fast  für  alle  Arbeiter  zu  gelangen,  wurde
von  der  Abgeordnetenkammer  in  der  ersten  Diskussion  ein  Gesetzentwurf ­
  über  die  Arbeitsruhe  an  den  Festtagen,  der  vom  Abg.
Cabrini  auf  Grund  der  Forderungen  der  Gewerkschaften  und  der
Arbeitskammern,  die  zu  diesem  Zwecke  zahlreiche  Versammlungen
abgehalten  hatten,  zusammengestellt  war,  erst  Artikel  für  Artikel
angenommen,  dann  aber  in  der  geheimen  Abstimmung  verworfen
—  ein  seltenes  Ereignis  in  der  Geschichte  des  Parlamentarismus!
Die  Unterbrechung  des  gesamten  Verkehrs,  die  Schließung
aller  Geschäfte,  das  Nichterscheinen  der  Zeitungen,  die  Unterbrechung ­
  der  Feldarbeiten  auf  einen  Tag  schien  eine  zu  große
Neuheit,  die  allen  Gewohnheiten  der  Bevölkerung  zuwider  gewesen
wäre,  und  man  fürchtete,  daß  der  Verlust  eines  Arbeitstages  zu
schwer  auf  dem  Lohnkonto  der  Industriellen  gelastet  und  die
Anfangsentwicklung  vieler  Industrien  und  ihre  Konkurrenzfähigkeit
mit  dem  Ausland  hätte  beeinträchtigen  oder  gar  verhindern  können.
So  fiel  das  Gesetz.  Aber  es  wird,  da  es  hauptsächlich  die
Handlungsgehilfen  und  die  kleinen  Privatangestrllten  schützen  sollte,
auf  diese  Arbeiterkategorien  beschränkt  wieder  der  Kammer  Vorst ­

  Jetzt  hat  im  Oberarbeitsrat  der  Abg.  Turati  einen  Gesetzentwurf
eingebracht,  wonach  eine  Mutterschaftskasse  eingerichtet  wird,  um  die  Wöchnerinnen ­
  einen  Monat  lang  nach  ihrer  Niederkunft  zu  unterstützen  mit  •/*  vom
Lohn  in  30  Tagen.  Tie  Kasse  ivird  mit  einem  einmaligen  jährlichen  Beitrag
von  3 U  des  Lohns  eines  Tages  von  jeder  Arbeiterin  und  dem  gleichen  Beitrag
von  den  Unternehmern  unterstützt.
        <pb n="45" />
        42

114

gelegt  werden,  während  sich  die  Arbeitskammern  und  Gewerkschaften ­
  zu  einer  neuen  kräftigeren  Agitation  vorbereiten.
Das  Gesetz  über  Schiedsgerichte  in  den  Streitigkeiten  zwischen
Kapital  und  Arbeit  hatte  sich  aus  mehreren  Gründen  als  durchaus
mangelhaft  erwiesen  und  zwar  wegen:
1.  der  geringen  Zahl,  der  ungleichen  Verteilung  und  Tätigkeit ­
  der  Kollegien.  Nach  der  Statistik  bestanden  im  Jahre  1901,
8  Jahre  nach  der  Veröffentlichung  des  Gesetzes,  nur  in  27  von
den  69  italienischen  Provinzen  Schiedsgerichte,  ihre  Zahl  überstieg ­
  nicht  einhundert,  von  der  die  Hälfte  nichts  tat.  So  gab  es
im  Jahre  1900:
in  Oberitalien  22  Schiedsgerichte  und  18  Jurys
in  Mittelitalien  10  „  „  6  „
in  Sizilien.4  „  „1  Jury,
und  gar  keine  in  Unteritalien  und  Sardinien.
2.  der  bureaukratischen  Weitschweifigkeit,  mit  der  von  der
Regierung,  den  Handelskammern,  den  Gemeinderäten  und  den
gesetzlich  anerkannten  Arbeitervereinen  dem  Verlangen  nach  Einrichtung ­
  von  Schiedsgerichten  entsprochen  wurde.
3.  der  Teilnahmslosigkeit  der  beteiligten  Klassen,  der  kleinen
Zahl  der  Wähler,  die  die  Eintragung  in  die  Listen  verlangten
und,  was  noch  schwerer  ins  Gewicht  fällt,  des  absichtlichen  gemeinschaftlichen ­
  Fehlens  aller  Arbeitgeber  an  den  Wahlurnen.
Auf  allen  ihren  Kongressen  verfehlten  die  Arbeitskammern
und  Gewerkschaften  nicht,  diese  Mängel  hervorzuheben  und  Heilmittel ­
  dafür  vorzuschlagen,  die  dann  vom  Abg.  Cabrini  in  einen
Gesetzentwurf  gebracht  wurden,  den  man  so  zusammenfassen  kann:
1.  Es  wird  die  zwangsweise  Einrichtung  der  Kollegien  statt  der  fakultativen ­
  da  bestimmt,  wo  gewisse  Bedingungen  zutreffen.  —  Über  diesen  Punkt
hatte  die  Enquete  des  Arbeitsamtes  ein  Plebiszit  mit  günstigem  Ausfall  zur
Folge.  Aber  die  Schwierigkeit  liegt  darin,  die  geforderten  Bedingungen  festzustellen ­
  und  darüber  gibt  die  Enquete  keine  Auskunft.
2.  In  den  Provinzen,  wo  ein  genügender  industrieller  Aufschwung
fehlt,  um  technisch  getrennte  Kollegien  zu  gründen,  wird  statt  dessen  ein
einziges,  gemischtes  Kollegium  von  allgemeiner  Kompetenz  eingesetzt.
3.  Das  Fehlen  bei  der  Wahl  wird  bestraft,  indem  die  Wahl  der
        <pb n="46" />
        43

115

Schiedsrichter  der  fehlenden  Klasse  durch  das  Los  in  der  betreffenden  Liste
geschieht  oder  von  Amtswegen  durch  einen  Beamten  vorgenommen  wird,
oder  dadurch  daß  das  Kollegium  nur  mit  den  Vertretern  der  nicht  renitenten
Klasse  arbeitet.  —  Die  vom  Arbeitsamt  befragten  Körperschaften  sind  meist
für  das  System  der  Auslosung.
4.  Die  Wahl  zu  den  Schiedsgerichten  wird  den  Vertretern  der  beiden
beteiligten  Klassen,  Handels-  und  Arbeitskammern,  Unternehmer-  und  Arbeitervereinigungen ­
  statt  den  betreffenden  Wahlkörpern  selbst  anvertraut.  —  In
der  Enquete  des  Arbeitsamtes  wurde  dieser  Vorschlag  mit  geringer  Majorität
verworfen.
Der  von  der  Kammer  in  Erwägung  genommene  Entwurf
wurde  unter  Zustimmung  der  Regierung  auf  Vorschlag  des  Abg.
Cabrini  derselben  Kommission  zur  Prüfung  übergeben,  die  bereits
den  Gesetzentwurf  über  den  Arbeitsvertrag  geprüft  und  darüber
berichtet  hatte.  Sie  beriet  ihn  mit  diesem  und  dem  Antrag
Baccelli  über  die  Einsetzung  von  landwirtschaftlichen  Schiedsgerichten ­
  zusammen.
Das  Oberarbeitsamt,  das  berufen  war,  auf  Grund  eines
Berichts  des  Abg.  Turati  über  diesen  Entwurf  und  die  Ergebnisse ­
  einer  vom  Arbeitsamt  ausgeführten  Enquete  zu  berichten,
schlug  einige  Andeutungen  vor  und  drückte  den  Wunsch  aus,  das
Parlament  möge  das  im  Gesetz  über  den  Arbeitsvertrag  vorgesehene ­
  Rechtsverfahren  mit  dem  vorliegenden  Gesetzentwurf  vervollständigen ­
  und  in  Übereinstimmung  bringen,  ferner  solle  der
icht  minder  eilige  Gesetzentwurf  über  die  landwirtschaftlichen
Schiedsgerichte  möglichst  schleunig  geprüft  und  zur  Beratung  gebracht ­
  werden.
Der  Berichterstatter,  Abg.  Turati,  faßte  in  seiner  Einleitung
den  Geist  des  Reformwerkes  in  der  sozialen  Gesetzgebung  wie  folgt
zusammen x ):
„Der  Weg,  den  der  Siegeszug  der  Reformen  gemacht  hat,  ist  gut,  ja
er  ist  sogar  der  einzig  gute,  unter  der  Bedingung,  daß  man  ihn  durchmessen
kann  und  will.  Sicherlich  stellen  sich  noch  viele  Hindernisse  in  den  Weg,  die
Unbildung  und  Erschöpfung  der  Massen,  die  Kompliziertheit  der  Aufgabe,  die
Gewohnheit  der  unfruchtbaren  und  lärmenden  Proteste,  die,  wie  der  Alkohol,
st  Filippo  Turati:  I  Tribunali  del  Lavoro  (Roma,  Tipografia  Nationale, ­
  1904).
        <pb n="47" />
        44

116

die  Illusion  einer  leeren,  ephemeren  Kraft  geben,  das  Interesse  von  zu
Vielen,  der  Einfalt  der  Massen  zu  schmeicheln  und  eine  neue  Ausbeutung
vorzubereiten,  die  noch  unwürdiger  und  vielleicht  noch  verhängnisvoller  ist
als  die  in  den  vergangenen  Jahrhunderten  geübte.  Und  da  es  nur
einen  Weg  gibt  und  abseits  von  ihm  nur  der  Sand  und  die  Trugbilder  der
Wüste,  so  muß  man  notgedrungen  ihn  betreten  und  auf  ihm  ausharren.
Und  keine  Aufgabe  der  sozialen  Gesetzgebung  erscheint  mir  dringender  und
grundlegender  als  die,  neue  Organe  zu  schaffen,  die  das  neue  Arbeitsrecht
hervorbringen  sollen.
„Das  Gesetz  über  den  Arbeitsvertrag,  das  unter  dem  Drucke  eines  in
der  italienischen  Geschichte  stets  denkwürdigen  Erwachens  des  Proletariats  gemacht ­
  wurde,  ist  im  Zustand  einer  steifen  und  verstümmelten  Skizze  geblieben,
da  keine  Lebenswärme  von  außen  zu  seiner  Befruchtung  kam;  auch  ist  keine
Hoffnung  vorhanden,  daß  die  gegenwärtige  Agonie  der  Gesetzgebung  dies
Stückwerk  mehr  zur  Vollendung  bringe.  Andere  soziale  Gesetze  starben  entweder ­
  wegen  des  Mangels  an  geeigneter  Vorbereitung  schon  vor  der  Geburt
oder  kamen  so  wenig  lebensfähig  ans  Licht,  daß  kein  Elixier  ihnen  Kraft  einflößen ­
  kann.  Aber  das  Unglück  wird  weniger  groß  sein,  wenn  es  wenigstens
der  Energie  des  Proletariats  gelingt,  eine  weite,  rationelle  und  kräftige
Reform  der  Arbeitsgerichte  in  diesem  Jahre  durchzusetzen.  Denn  hier,  in  der
streitigen  Praxis  über  das  alltägliche  Recht  des  Arbeiters  wird  der  Keim
jeder  kühneren  Neuerung  fruchtbar.  Während  auf  dem  Gebiet  der  Kollektivkonflikte, ­
  bei  den  Berufsgerichten,  bei  der  gradweisen  Eroberung  der  Macht
eine  vorläufig  beigelegte  Streitsache  immer  neue  und  tiefergehende  Gegensätze
enthüllt  und  neue  Kräfte  zu  ihrer  Lösung  schafft,  bildet  sich  die  soziale  Arbeitsverfassung ­
  Grad  für  Grad,  wie  die  Magna  Charta  der  neuen  und  grundlegenden ­
  „Menschenrechte",  langsam,  Reihe  für  Reihe  zusammengestellt.  Langsam, ­
  Schritt  für  Schritt,  aber  ohne  die  Möglichkeit  einer  Umkehr,  entwickelt
sich  und  reift  die  neue  soziale  Ordnung."
*  *
*
Der  Reisbau  geschieht  in  Oberitalien  durch  zahlreiche
Arbeiterscharen,  die  während  der  günstigen  Jahreszeit  aus  den
Nachparprovinzen  eingewandert  sind  und  in  sehr  traurigen  Verhältnissen, ­
  was  die  Arbeitszeit,  den  Lohn  und  die  Lebenshaltung
im  allgemeinen  anbelangt,  stehen.  Eine  genaue  Enquete,  die  im
Sommer  1903  vom  Arbeitsamt  der  „Societä  Umanitaria“  zu
Mailand')  in  den  Reisgegenden  von  Novara,  Vercelli  und
0  Dott.  Giovanni  Lorenzoni:  I  lavoratori  delle  risaie  (Milano
1904.  Ufficio  del  lavoro  della  Soeietä  Umanitaria).
        <pb n="48" />
        45

117

Mortara  ausgeführt  wurde,  hat  festgestellt,  daß  die  Arbeitszeit  der
Eingewanderten  manchmal  13  Stunden  täglich  überschreitet.  Wir
lassen  eine  Tabelle  folgen  mit  dem  Prozentsatz  der  beschäftigten
Arbeiter:

weniger  als

10-10-/2

11—11%

12-12  %

13  Stunden

10  Stunden

Stunden

Stunden

Stunden

und  mehr

Novara

0,18%

5,76  %

15,59o/ 0

8,75o/ 0

—

Bercelli

19,89  o/ 0

2,52  o/o

43,23  %

29,37  %

4,85  °/o

Mortara

—

5,89%

11,66  o/ 0

58,21  o/o

24,25%

Und  hier  folgt  die  Arbeitszeit  der  Erwachsenen:

Durchschnittliche  Durchschnittlicher  Gesamtzahl  der

Arbeiter

Auswärtige  Arbeiter  11  %  Std.

1,79  (2)

34  222

Einheimische  Tagelöhner  9  %  „

1,82

15  934

Einheimische  Saisonarbeit.  9  %  „

1,74

20  142

70  298

Für  die  Minderjährigen

Auswärtige  Arbeiter  11  24  „

1,41

1518

Einheimische  Tagelöhner  9 5  „

1,20

732

Einheimische  Saisonarbeit.  9  %  „

1,17

643

2  893
Die  Ernährung  besteht  in  200  g  Reis,  120  g  Bohnen,
600  g  Brot,  10  g  Speck  und  10  g  Salz.  Der  Eindruck  wird
noch  verschlechtert,  wenn  man  hört,  daß  die  Aufseher  auch  an  der
Kost  verdienen  wollen,  die  an  und  für  sich  schon  dürftig  ist,  und
daß  sie  ihren  Opfern  verdorbene  Speisen  geben,  wie  mehrere  Male
festgestellt  wurde.  Im  allgemeinen  bestehen  keine  geeigneten  Unterkunftsräume ­
  für  die  fremden  Reisarbeiter  und  die  anständigen
kann  man  an  den  Fingern  abzählen.  Fast  überall  werden  die
Arbeiter,  Männer  und  Frauen,  Greise  und  Kinder,  in  einer  Scheune
zusammengehäuft  oder  in  den  Maschinenräumen,  unter  offenen
Hallen,  kurz  überall,  wo  nur  ein  vom  Unwetter  geschützter  Raum
frei  ist.  Die  paar  Lumpen,  die  jeder  von  zu  Hause  mitbringt,
werden  an  Nägeln  an  der  Wand  aufgehängt.  Zum  Lager  dient
0  In  der  Ziffer  ist  der  Wert  des  Unterhaltes  inbegriffen.
        <pb n="49" />
        46

118

ein  bischen  Stroh,  das  meist  während  der  ganzen  Saison  nicht
erneuert  wird.  Erkrankt  einer,  so  lebt  er  weiter  an  der  Seite  der
Gesunden,  ohne  daß  es  jemandem  einfällt,  ihm  größere  Sorge
zuzuwenden  oder  ihn  zu  isolieren.  Zu  den  Krankheiten  infolge
des  Stehens  mit  nackten  Beinen  im  Wasser  kommt  vor  allem  die
durch  Mückenstiche  hervorgerufene  Malaria  hinzu.  Man  wird
begreifen,  wie  traurig  das  Leben  dieser  Arbeiter  ist,  von  denen
75  %  Frauen  sind.
Jetzt  begann  eine  von  den  Arbeiterligen  und  den  Arbeitskammern ­
  der  Auswanderungs-  und  Einwanderungsgebiete  für  Reisarbeiter ­
  begonnene  Agitation  die  Aufmerksamkeit  aller  Vereinigungen, ­
  der  Presse  und  der  öffentlichen  Meinung  auf  die  Reisarbeit
zu  lenken,  während  man  in  Arbeiterkongressen  Vorkehrungen  verlangte, ­
  um  die  Arbeitszeit  auf  acht  Stunden  zu  beschränken,  die
Stellenvermittler  zu  unterdrücken  und  sie  durch  unentgeltliche  Vermittlungsämter ­
  bei  den  Arbeitskammern  und  den  Bauernligen  zu
ersetzen,  den  Unterhalt  direkt  von  den  Pächtern  liefern  zu  lassen,
gesunde  Schlasräume  unter  Trennung  der  Geschlechter  einzurichten ­
  usw.  Nun  hat  der  Oberarbeitsrat  einen  Gesetzentwurf  verfaßt, ­
  der  mehrere  von  den  Vorschlägen  der  Arbeiterorganisationen
enthält.  So  kann  nach  den  Bestimmungen  des  Entwurfs  der  Vermittler ­
  nicht  mehr,  wie  es  jetzt  geschieht,  einen  Vertrag  mit  den
Pächtern  zu  bestimmten  Bedingungen  und  dann  mit  den  Arbeitern
einen  solchen  mit  für  sie  ungünstigeren  Bedingungen  machen  und  die
Differenz  verdienen,  da  (nach  Art.  5)  der  Pächter  auf  Verlangen
der  Arbeiter  den  Vertrag  vorzeigen  muß.  Ebenso  wird  die  indirekte
Ausbeutung  der  Arbeiter  durch  den  Vermittler  verhindert,  da  der
Lohn  für  die  Arbeiter  und  Aufseher  getrennt  gebucht  werden  muß
(Art.  7)  und  den  Arbeitern  ihr  Lohn  ganz  ohne  Abzug  zugunsten
irgend  jemandes  ausgezahlt  werden  muß  (Art.  6).  Auch  die
Frage  der  unwürdigen  Spekulation  auf  Verdienst  an  der  Kost  ist
indirekt  gelöst.  Man  hat  zwar  nicht  absolut  ihre  Lieferung  durch
dritte  Personen  verboten,  aber  man  hat  die  unabwälzbare  Verantwortung ­
  für  Qualität  und  Quantität  den  Pächtern  auferlegt.
Der  Arbeitstag  ist  auf  neun  Stunden  festgesetzt.  Von  der  Arbeit
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        47

119

ausgeschlossen  sind  Kinder  unter  13  Jahren  und  Frauen  zwei  Wochen
vor  und  drei  Wochen  nach  der  Entbindung  (Art.  11).  Der  Pächter
muß  den  Arbeitern  gutes  Trinkwasser  liefern,  und  im  Fall,  daß  er
auch  die  Kost  gibt,  muß  diese  von  der  vereinbarten  Quantität  und
Qualität  sein  (Art.  8).  Die  Unterkunftsräume  müssen  den  Anforderungen ­
  der  Sauberkeit  und  der  Moral  entsprechen  und  möglichst
mit  Schutznetzen  gegen  die  Malariamücken  versehen  sein  (Art.  9).
*  *
*
Wir  haben  mehrere  Male  das  nationale  Arbeitsamt
zitiert  und  fügen  hinzu,  daß  es  teilweise  eine  Errungenschaft  der
Arbeiterorganisationen  ist,  obwohl  der  Senat  die  von  der  Abgeordnetenkammer ­
  beschlossene  Bestimmung,  daß  die  Vertreter  der
Arbeiter  durch  einige  Arbeiterorganisationen  gewählt  werden,  beseitigt ­
  und  durch  die  Ernennung  der  Vertreter  durch  den  Minister
ersetzt  hat.  *)  Am  nationalen  Arbeitsamt  nehmen  Teil  als  Vertreter ­
  der  Arbeiter  im  allgemeinen  Bauern,  Hafen-  und  Bergwerksarbeiter ­
  mit  den  Vertretern  der  Gewerkschaften:  Ernesto  Verzi,
Sekretär  der  Gewerkschaft  der  Metallarbeiter,  Reina,  Sekretär  der
Gewerkschaft  der  Hutarbeiter,  Vezzani,  Sekretär  der  Landarbeiter-Föderation,
  Cabrini  von  der  Widerstandsvereinigung  und  die
sozialistischen  Abgeordneten  Turati  und  Chiesa.
Eine  Probe  der  Richtung,  die  das  Arbeitsamt  einschlug,  gibt
folgendes  Rundschreiben  an  die  Arbeitskammern,  mit  dem  es  seine
Arbeiten  anfing:
„An  die  Organisation  der  Industrie-,  Hafen-,  Bergwerks-  und  Feldarbeiter. ­

„Mit  der  Errichtung  des  Arbeitsamtes,  das  dem  Jndustrieministerium
st  Dian  beachte,  daß  der  Referent  Senator  Cerruti  im  Oberarbeitsamt
selbst  später  erklärt  hat,  der  Senat  habe  der  Vertretung  der  nationalen  Gewerkschaften ­
  darum  widersprochen,  weil  die  Regierung  keine  genügenden  Angaben ­
  über  ihre  Wirkungsweise  liefern  konnte.  Im  Arbeitsamt  selbst  wurde
eine  Tagesordnung  des  konservativen  Ingenieurs  Soldini  angenommen,  in
der  man  die  Reform  des  Reglements  des  Aufsichtsrats  des  Arbeitsamtes
forderte  in  dem  Sinne,  daß  die  Regierung  sich  bei  der  Ernennung  der  Mitglieder ­
  des  Arbeitsamtes  auf  die  Vorschläge  der  Arbeitskammern  und  der
Gewerkschaften  stützen  solle.
        <pb n="51" />
        48

120

angegliedert  worden  ist,  nimmt  der  wirtschaftliche  Faktor  Arbeit  im  Triebwerk ­
  der  öffentlichen  Verwaltungen  dieselbe  Würde  ein,  wie  die  anderen
produktiven  Faktoren,  Grundbesitz  und  Kapital,  die  schon  früher  eigene  Verwaltungsorgane ­
  für  ihre  besonderen  Interessen  gefunden  hatten.
„Aber  das  jetzt  eingerichtete  Amt  könnte  nicht  wirken,  wenn  die  an
seiner  Existenz  Interessierten  nicht  an  seinem  Schicksal  und  seiner  Entwicklung
teilnähmen.  Deshalb  wende  ich  mich  beim  Beginn  der  Tätigkeit  des  neuen
Instituts  an  die  organisierten  Arbeiter  und  lenke  alle  ihre  Aufmerksamkeit
darauf  hin.
„Die  organisierten  Arbeiter  müssen  im  Arbeitsamt  das  mächtigste,
sicherste  und  gesetzlichste  Mittel  erkennen,  ihre  Rechte  auf  dem  Gebiet  der
öffentlichen  Verwaltung  geltend  zu  machen,  für  sie  muß  in  dem  neuen
Institut  das  geeignetste  Mittel  liegen,  ihre  Bedürfnisse  auszudrücken  und
anzuzeigen,  es  muß  ihnen  die  beste  Werkstatt  sein,  wo  sie  sich  bessere  Bedingungen ­
  schmieden  können,  es  muß  für  sie  die  größte  Garantie  für  die
gerechte  und  strenge  Anwendung  der  Arbeitsgesetzgebung  bilden.
„Die  Kenntnis  der.  tatsächlichen,  die  Arbeiterklasse  betreffenden  Angaben
muß  auch  von  den  Arbeitern  selbst  herrühren,  da  sie  in  das  Studium  und
die  Aufklärung  über  die  Lage,  in  der  sie  sich  befinden,  den  Ausdruck  der
empfundenen  Wirklichkeit  und  ihren  besonderen  Gesichtspunkt  bringen  müssen.
Die  statistischen  Aufklärungen  sind  niemals  so  beachtenswert,  als  wenn  sie
unter  dem  Druck  der  unmittelbar  Beteiligten  gemacht  sind.  Die  Organisationen
der  Arbeiter  müssen  in  ihrem  Beniühen,  ihre  werbende  Kraft  auszudehnen,
um  zu  immer  weiteren,  zusanimenstrebenden  Einheiten  zu  gelangen,  das  lebhafte ­
  Bedürfnis  fühlen,  das  Angebot  und  die  Nachfrage  auf  den  verschiedenen
Arbeitsmärkten  zu  kennen,  was  für  eine  geordnete  Kontrolle  des  Arbeits-Marktes
  unerläßlich  ist.
„Die  Organisationen  der  arbeitenden  Klassen  müssen  auch  erkennen,  daß
das  Arbeitsamt  für  sie  das  geeignetste  Mittel  ist,  die  Teilnahme  des  Arbeiters ­
  ani  öffentlichen  Leben  zu  steigern,  da  es  ihm  ermöglicht,  wirksain  in
die  Lösung  der  Fragen,  die  sich  den  verschiedenen  Gesellschaftsklassen  auferlegen ­
  und  die  die  Einmischung  des  Staats  in  sich  schließen,  sei  es  sich  verteidigend, ­
  sei  es  angreifend,  einzugreifen.
„Sind  einmal  günstigere  Vorbedingungen,  die  sich  in  anerkannte  gesetzliche ­
  Bestimmungen  umsetzen,  erreicht,  so  werden  die  Arbeiterorganisationen
im  Arbeitsamt  das  geeignete  Organ  zur  Anwendung  der  nach  und  nach  entstehenden ­
  Arbeitsgesetzgebung  haben.  Das  ist  die  Ergänzung  der  Wirkung
des  neuen  Organismus,  der  mit  der  Kraft  der  Initiative  die  der  Ausführung
verbinden  muß.
„Wenn  die  Arbeiterorganisationen  das  Gute,  das  sie  aus  dem  neuen
Organismus  ziehen  können,  begreifen,  so  bin  ich  sicher,  daß  dem  Arbeitsamt
ihre  beharrliche  Mitarbeit  nicht  fehlen  wird.  Das  wird  dann  kräftig  in  der
        <pb n="52" />
        49

Durchführung  der  anderen  Zwecke,  für  die  das  Institut  gegründet  wurde,
zum  Ausdruck  kommen.
„Ich  erwarte  gern  eine  Antwort  von  derfPräsidentschaft  auf  dies  mein
Rundschreiben.  P.  Baccelli."
Die  Ausdrücke  in  diesem  Rundschreiben  beweisen,  wie  sehr
das  Mißtrauen  und  die  Feindschaft  der  herrschenden  Klassen  oder
wenigstens  ihrer  Vertreter  bei  der  Regierung  gegen  die  Arbeitskammern ­
  geschwunden  ist,  eine  Feindschaft,  die,  wie  wir  im  ersten
Teil  dieser  Arbeit  ausführten,  unwillige  Äußerungen  bei  manchen
Konservativen,  die  sich  hartnäckig  gegen  die  Arbeitskammern
feindlich  verhielten,  hervorriefen,  während  andere  sich  wegen  der
Ergebnisse  der  Politik  der  Arbeitskammern  bekehrten.
Und  in  der  Tat:  Erst  vor  kurzem,  im  Januar  dieses  Jahres,
sprach  unter  allgemeinem  Beifall  der  Vertreter  der  jungen  Monarchisten ­
  auf  dem  Kongreß  konservativer  Abgeordneter  und  Senatoren ­
  in  Rom  die  Ansicht  aus,  daß  man  die  Arbeitskammern  nicht
bekämpfen  dürfe,  sondern  sie  sogar  begünstigen  und  ihnen  helfen
solle,  da  sie  sehr  gute  Werkzeuge  zur  friedlichen  Schlichtung  der
Konflikte  zwischen  Kapital  und  Arbeit  werden  könnten.
Um  diese  Sinnesänderung  der  herrschenden  Klassen  zu  verstehen, ­
  muß  man  wissen,  daß  eine  Krisis  die  sozialistische  Partei
durchzieht,  die  eine  Trennung  reifen  läßt  und  die  auf  die  wirtschaftliche ­
  Arbeiterbewegung  zurückwirkt.
Nach  dem  Streik  von  Genua  war  die  Koalitionsfreiheit
konsolidiert.  Es  fiel  das  Ministerium  Saracco,  ihm  folgte  das
Kabinett  Zanardelli  und  später  Giolitti,  das  Organisationsrecht
wurde  auch  den  Elementar-  und  höheren  Lehrern  zugesprochen,
sowie  den  übrigen  Staatsbeamten  nach  Erklärungen,  die  der
Unterrichtsminister  Orlando  und  der  Postminister  Stelluti-Scala
im  Jahre  1904  in  der  Kammer  abgaben.  Da  hielt  es  ein  Teil
der  Sozialisten  für  seine  Aufgabe,  sich  nicht  auf  die  reine  Propaganda ­
  zur  Proselytenmacherei  unter  den  Unwissenden  und  Einfältigen ­
  zu  beschränken,  sondern  die  Ausarbeitung  praktischer
Reformen  von  greifbarer  und  baldiger  Wirkung  auf  dem  Gebiet
des  Arbeiterschutzes,  der  Steuern,  der  Gemeindegesetzgebung  usw.
4

121
        <pb n="53" />
        50

122

zu  studieren  und  zu  beschleunigen,  den  anderen  Parteien  die  Mithilfe ­
  zu  diesem  Zwecke  anzubieten  und  ans  diesem  Grunde  nötigenfalls ­
  auch  das  Ministerium  zu  unterstützen.
Diese  Haltung  schien  dem  anderen  Teile  der  Sozialisten
ketzerisch,  weil  er  meinte,  daß  der  Kampf  gegen  den  Kapitalismus
ans  Grundlage  der  schematischen  Trennung  der  Gesellschaft,  deren
Klassen  fortwährend  in  offenem  Gegensatz  und  Kampf  ständen,
geführt  werden  müßte,  und  weil  es  unmöglich  sei,  daß  ein  Teil
der  bürgerlichen  Parteien  vorübergehend  mit  dem  Proletariat
gemeinsame  Interessen  haben  und  daher  zusammen  vorgehen  könnte.
Diese  Fraktion  sieht  im  Eindringen  des  Sozialismus  in  die  bürgerlichen ­
  Gesetze  die  Erschöpfung  der  Arbeiterbewegung  und  nennt
den  vernünftigen  Widerstand  gegen  das  Vomzaunbrechen  von
Streiks,  die  wegen  der  Schwäche  der  betreffenden  Industrie  gar
keine  Aussicht  auf  Gelingen  haben,  eine  Verleugnung  der  sozialistischen ­
  Lehre.
Jetzt  tritt  es  hervor,  daß  die  Leiter  der  Arbeitskammern  und
der  Gewerkschaften  zum  größten  Teil,  durch  die  Schwierigkeiten
in  den  vergangenen  wirtschaftlichen  Kämpfen  klug  gemacht,  mehr
zur  reformistischen  als  zur  revolutionären  Tendenz  neigen  und
einige  von  ihnen,  die  auf  politischem  Gebiet  revolutionär  sind,
werden  auf  wirtschaftlichem  ultra-reformistisch.
Einen  Reflex  der  gegenwärtig  in  den  Arbeitskammern  herrschenden ­
  Strömungen  hatte  man  jüngst  in  der  Abgeordnetenkammer
während  der  Beratung  des  Gesetzentwurfs  über  die  Sonntagsruhe.
In  der  Sitzung  vom  3.  März  1904  kritisierte  der  klerikal-konservative ­
  Abgeordnete  Gavazzi  die  Bestimmung,  die  die  Überwachung
über  die  Anwendung  des  Gesetzes  auch  Inspektoren  überträgt,  die
in  regelrechter  Abstimmung  von  den  Arbeitskammern  oder  ähnlichen ­
  am  Nationalarbeitsamt  beteiligten  Verbänden  gewählt
werden.  Gavazzi  erklärte,  er  könne  diese  Vorschrift  nicht  annehmen,
da  sie  zu  einer  ausdrücklichen  Anerkennung  der  Arbeitskammern
hinzustreben  schienen,  während  diese  ihrerseits  weder  gegen  den
Staat,  noch  gegen  die  Industrie  noch  gegen  die  eigenen  Mitglieder
irgendeine  bestimmte  Verpflichtung  oder  Verantwortung  über ­
        <pb n="54" />
        51

4*

123

nähmen.  Er  beschuldigte  die  Arbeitskammern,  sie  seien  „Werkzeuge
des  Klassenkampfes  und  des  politischen  Umsturzes,  Ursachen  wirtschaftlichen ­
  Unglücks",  und  zitierte  Beschlüsse  der  Arbeitskammern
oder  der  Gewerkschaften  gegen  den  Besuch  des  Zaren  und  gegen
die  „Mörder  von  Berra  und  Torre  Annunziata",  Z  und  die  Aufforderung, ­
  einen  gründlichen  Reinigungsprozeß  in  dem  ausführenden ­
  Ausschuß  der  Arbeitskammer  von  Udine  vorzunehmen,  der
unwürdig  sei,  da  er  dem  Königspaar  beim  Besuch  der  Stadt  gehuldigt ­
  habe.  Ein  anderer  konservativer  Abgeordneter,  Crespi,
dagegen  erklärte,  diese  Meinung  nicht  zu  teilen,  da  er  anerkannte,
„daß  die  Arbeitskammern  zwar  auch  Übles  angerichtet,  aber  auch
Gutes  getan  haben".  Er  wünschte,  „daß,  solange  die  Arbeitskammern ­
  nicht  organisiert  und  anerkannt  wären,  sie  wie  alle
anderen  industriellen  und  Arbeitervereinigungen  betrachtet  würden".
Der  Individualist  und  republikanische  Abgeordnete  Pellegrini  fragte
an,  ob  wirklich  eine  offizielle  Anerkennung  zur  Existenz  nötig  wäre,
„als  ob  den  Arbeitskammern  nicht  ihre  tatsächliche  Existenz  genügte, ­
  die  ein  von  allen  Gesetzen  und  allen  Gerichten  anerkannter
juristischer  Begriff  ist".  Der  Führer  des  reformistischen  Teils
der  sozialistischen  Fraktion,  Abg.  Turati,  definierte  in  einer  späteren
Sitzung  den  unpolitischen  Charakter  der  Arbeitskammern  wie  folgt:
„Ohne  Zweifel  müssen  die  Arbettskammern  und  die  Gewerkschaften  eine
politische  Seele  haben,  da  sie  aus  Bürgern  zusammengesetzt  sind,  da  sie
einer  besonderen  Politik  der  Arbeit  und  einer  besonderen  Arbeiterschntzgesetzgebung
  bedürfen,  und  weil  sie,  um  dies  zu  erreichen,  auch  eine  politische
Tätigkeit  entfalten  und  auf  politischem  Gebiet  kämpfen  müssen.  Aber  das
schließt  nicht  ein,  daß  sie  den  Rock  der  republikanischen,  sozialistischen,  anarchistischen, ­
  monarchischen  oder  irgendeiner  anderen  Partei  anziehen  müssen.
Die  politische  Kraft,  die  sie  entfalten  müssen,  ist  die,  die  von  ihrem
Klasseninteresse  herrührt,  von  dem  Wunsch,  die  Arbeiterprogramme  aus
führen  zu  wollen,  die  auch  der  Hilfe  der  öffentlichen  Körperschaften,  der
öffentlichen  Meinung  und  der  gesetzgebenden  Körper  bedürfen,  um  Gesetze
zu  werden."

Orte,  wo  bei  Arbeiteragitationen  in  den  letzten  drei  Jahren  Zusammenstöße ­
  zwischen  der  Truppe  und  der  Menge  erfolgten,  wobei  mehrere  Demonstranten ­
  getötet  wurden.
        <pb n="55" />
        52

124

Trotz  dieser  Neutralität  der  herrschenden  Klassen  sind  die
Arbeitskammern  und  die  Gewerkschaftsorganisationen  im  allgemeinen ­
  keineswegs  geneigt,  die  juristische  Anerkennung,
die  zwei  Gesetzentwürfe  vorschlagen,  anzunehmen.
Der  radikale  Abgeordnete  Alessio  setzt  in  seinem  Gesetzentwurf
„zur  Verhinderung  und  Beilegung  der  ländlichen  Streiks"  fest,
daß  die  Vereinigungen,  Verbände  und  Ligen,  die  unter  irgendeiner ­
  Benennung  zwischen  Besitzern,  Pächtern,  Pachtbauern  oder
Arbeitern  gegründet  werden,  als  juristische  Personen  anerkannt
werden  und  die  Fähigkeit  zu  verhandeln  und  bei  Gericht  zu  klagen
haben  sollen,  wenn  sie  bestimmte  Bedingungen  erfüllen  —  z.  B.  die
Statuten  bei  Gericht  überreichen;  er  will  ein  Drittel  ihres  Vermögens ­
  als  Bürgschaft  dafür  verpfändet  wissen,  daß  sie  die  gegen
ihr  Vorrecht  übernommenen  Verpflichtungen  erfüllen,  jedoch  dabei
jede  Beschlagnahme  oder  Enteignung  verbieten.  Und  im  Artikel  9
des  Gesetzentwurfes  über  den  „Arbeitsvertrag"  wird  die  juristische
Anerkennung  indirekt  zugelassen,  da  es  heißt,  daß  die  „Arbeiter,
Unternehmer  und  Besitzer  bei  der  Aufstellung  des  Arbeitsvertrags
und  im  Schiedsgerichtsverfahren,  die  Hilfe  oder  Vertretung  der
Vereinigung  annehmen  können,  die  dem  Arbeitsamt  beigetreten ­
  sind  und  bei  diesem  ihre  Statuten  und  Bestimmungen ­
  sowie  das  Protokoll  des  Vereinsbeschlusses, ­
  dem  Arbeitsamt  beizutreten,  hinterlegt
haben.
Aber  Arbeitskammern  und  Gewerkschaften  haben  sich  immer
gegen  diese  Bestimmungen  ausgesprochen.  Im  Kongreß  der
Arbeitskammern  zu  Reggio-Emilia  ch  im  Jahre  1901  hatte  der
Berichterstatter  über  das  Thema  zu  erklären:
„Logischerweise  müßte  das  Gesetz  die  Organisationen  und  Berufsvereine
in  bezug  auf  ihre  rechtliche  Existenz  ordnen,  da  cs  auch  nach  unseren  Begriffen ­
  nicht  zulässig  ist,  daß  zusammenfassende  Ligen  oder  solche,  die  sich  als
Mittel  während  des  Kampfes  sporadisch  gebildet  haben,  ohne  weiteres  in  Wirksamkeit ­
  treten.  Und  wie  das  Bürgerliche  Gesetzbuch  dem  Individuum  die

0  IV  Oongrssso  äsiis  Lamsrs  äsl  lavoro  (MIg.no,  ilipogralis.
degli  operai,  1902).
        <pb n="56" />
        53

125

Ausübung  von  Rechten  nur  unter  bestimmten  Bedingungen  im  Leben  gewährt,
so  müßte  die  juristische  Anerkennung  der  Berufsvereine  erst  nach  einer
bestimmten  Zeit  erfolgen.
„Hier  kann  das  Werk  und  die  Tätigkeit  der  Arbeitskammern  helfen,  an
welche  die  Anmeldung  der  gebildeten  Syndikate  und  die  Gesuche  um  Betätigung ­
  gerichtet  wurden.  Wie  es  bei  den  Handelskammern  für  die  Industriellen
und  Kaufleute  der  Fall  ist,  so  würden  die  Auskünfte,  Berichte  und  Zertifikate
der  Arbeitskammern  offiziellen  Wert  haben.  Auch  indem  die  Autonomie  der
zur  Ausübung  ihrer  gesetzlichen  Rechte  zugelassenen  Syndakale  achten,  würden
sie  das  organische  Leben  der  Arbeiter  umfassen  und  Gesetze  sowie  Bestimmungen ­
  über  Arbeitszeit  und  Bedingungen  vorschreiben.
„Kammern  und  Berufsvereine  müßten,  in  logischer  Folgerung  aus  dem
juristischen  Verhältnis  der  Arbeit  im  öffentlichen  Recht,  die  Freiheit  haben,
Güter  zu  besitzen,  Schenkungen  anzunehmen,  vor  Gericht  zu  erscheinen,  genau
wie  jede  andere  moralische  Körperschaft.
„Jetzt  sollte  das  Mißtrauen  des  Staates  gegen  die  Arbeiterorganisationen
schwinden.  Daher  könnten  wir  nicht  den  früher  im  Polizeigesetz  und  anderen
Ausnahmegesetzen  ausgedachten  und  angewandten  Bestimmungen  über  die
Hinterlegung  der  Statuten  und  Mitteilung  der  Mitgliederlisten  zustimmen,  um
die  mißtrauische  und  hinderliche  Einmischung  der  politischen  Behörde  fernzuhalten. ­
  Gute,  klare  und  genaue  Gesetzesbestimmungen  genügen,  ferner  die
Veröffentlichung  der  Statuten  und  der  Wahlergebnisse  oder  die  kostenlose
Registrierung  der  Wahlprotokolle  oder  ihre  Hinterlegung  in  der  Gerichtskanzlei. ­
  Das  müssen  die  vom  öffentlichen  Recht  geforderten  Garantien  des
Vereins  sein."
Dann  beschloß  der  Kongreß  folgende  Tagesordnung:
„Der  Kongreß  der  Arbeitskammern  hat  erwogen,  daß  eine  jede  gesetzliche ­
  Bestimmung,  die  den  Arbeitskammern  den  Charakter  einer  juristischen
Person  verleihen  sollte,  auf  eine  wirkliche  Gefahr  für  ihre  Unabhängigkeit  und
Handlungsfreiheit  hinauslaufe.  Er  sieht  es  als  unumgängliche  Pflicht  des
Staates  an,  als  einzige  Vertreter  der  wirtschaftlichen  Interessen  des  Proletariats, ­
  besonders  mit  Bezug  auf  den  Arbeitsvertrag  und  die  Arbeitergesetzgebung,
  nur  die  Arbeitskammern  anzuerkennen.  Er  erklärt  sich  unbedingt
Gesetz,  das  den  Arbeitskammern  den  Charakter  einer  juristischen  Person
verleiht."
Auch  das  Komitee  des  natioualen  Bauernbundes  beschloß,  „daß
die  juristische  Anerkennung  der  Ligen  bei  den  jetzigen  politischen
Zuständen  und  trotz  der  aufrichtig  demokratischen  Absichten  des
Antragstellers  Alessio  als  gefährlich  für  die  Freiheit  der  proletarischen ­
  Bewegung  zurückgewiesen  werden  muß".
        <pb n="57" />
        54

126

Mit  wegen  dieses  Widerstandes  der  direkt  Interessierten  schläft
der  Antrag  Alessio  jetzt  in  den  Archiven.  Und  obwohl  Juristen
von  der  Tüchtigkeit  eines  Vivante  schrieben:  „Die  bürgerliche
Gesellschaft  kann  den  Arbeitervereinen  die  Rechte  einer  juristischen
Person  verleihen,  ohne  die  hinterlistige  Absicht,  sie  die  Woltat  mit
beleidigender  Überwachung  bezahlen  zu  lassen,  sondern  loyal,  im
eigenen  Interesse,  aus  Liebe  zum  sozialen  Frieden"  (Die  neuen
sozialen  Einflüsse  im  Monitore  dei  Tribunali  1899),  so  beharren ­
  die  Arbeitskammern  doch  darauf  und  wiederholten:  „Keine
Garantien,  um  sich  unter  eventuellen  politischen  Strömungen  ihrer
zur  Ermordung  der  Organisationen  bedienen  zu  können,  keine
bureaukratischen  Förmlichkeiten,  sondern  Vertrauen  in  die  Entwicklung ­
  jenes  Klassenbewußtseins,  das  den  besten  Schutz  gegen
impulsive  Taten  und  Verschwendung  von  Energien  gewährt"
(II  eontratto  di  Lavoro,  osservazioni  e  proposte  del  Sekretariate ­
  di  resistenza,  Mailand  1903).  In  einer  Analyse  des
Entwurfs  Alessio  bemerkte  der  sozialistische  Schriftsteller  Jvanoe
Bonomi:  i)
„daß  die  juristische  Anerkennung,  wenn  sie  mit  dem  Zweck  gegeben
würde,  das  neue  Gesetz  mit  Strafbestimmungen  obligatorisch  zu  machen,  nur
viele  Befürchtungen  in  der  italienischen  Arbeiterklasse  wecken  kann.  Hier,  wo
die  Organisationen  nicht  weniger  fest  und  reif  sind  als  in  Frankreich  und
England,  kann  dieses  gesetzliche  Band,  mit  Verpfändung  des  dritten  Teils
des  Vereinsvermögens,  eine  zu  starke  Einschränkung  gegen  die  natürliche  und
freie  Entwicklung  der  proletarischen  Bewegung  werden.  Damit  der  Zwang
mit  allen  von  Alessio  gewollten  Garantien  nicht  zum  Schaden  der  Arbeiter
ausgehen  könnte,  müßten  zwei  Bedingungen  erfüllt  sein:  daß  die  Periode
zu  starker  Ungleichheit  zwischen  den  elenden  Bedingungen  der  Arbeiter  und
der  Höhe  des  Agrargewinns  bereits  überwunden  wäre,  um  den  Konflikten
ihre  Ausdehnung  und  Häufigkeit  zu  nehmen,  und  daß  der  Geist  der  Disziplin
und  das  Verantwortungsgefühl  bereits  so  entwickelt  wären,  daß  keiner  jener
unerlaubten  Streiks  mehr  stattfände,  die  nach  dem  Entwurf  Alessio  zu  Geldstrafe ­
  und  Schadenersatz  führen  würden.  Wer  kann  bei  den  heutigen  Zuständen ­
  auf  dem  Lande  in  Italien  das  Vorhandensein  dieser  beiden  Bedingungen ­
  versichern?"

0  Ivanoe  Bonomi,  Questioni  urgenti  (Genova,  Libreria  Moderna,  1903).
        <pb n="58" />
        55

127

Und  Bonomi  schließt  mit  der  Versicherung,  daß  die  juristische
Anerkennung  der  Vereine  durchaus  überflüssig  ist  und  daß  es  genügte, ­
  „die  Arbeitervereinigungen  als  bestehend  anzuerkennen  mit
einem  Akt,  ähnlich  wie  beim  Standesamt,  d.  h.  daß  sie  beim
Industrie-  und  Ackerbauministerium  oder  beim  Arbeitsamt  eingeschrieben ­
  würden  gegen  Vorweisung  ihres  Statuts  oder  auch  der
Namen  der  Vorstandsmitglieder".
Wir  stimmen  vollständig  mit  diesen  Ansichten  überein.  Die
Arbeitskammern  haben  in  einem  Zeitraum  von  vier  Jahren,  von
1899  bis  1902,  die  Anstrengungen,  die  Bestrebungen  und  die
Agitationen  der  italienischen  Arbeiterklasse  zusammengefaßt  und
geleitet  in  einer  langsam  aufsteigenden  Bewegung,  die  sich  bereits
im  vorhergehenden  Dezennium  vorbereitet  hatte  und  die  durch  ihre
Schließung  im  Mai  1898  nur  beschleunigt  wurde.  Aber  bei  der
Erhitzung  der  Geister,  beim  Entladen  der  Begeisterung  und  der
in  unserer  Arbeiterbevölkerung  latenten  Anstrengungen,  eine  wirtschaftliche ­
  Verbesserung  zu  erobern  und  die  Löhne  im  Verhältnis
zu  den  wachsenden  Gewinnen  der  Industrie  zu  bringen,  wurde
nur  ein  einziges  Mittel  angewandt,  das  einfachste  und  leichteste,
aber  zu  gleicher  Zeit  auch  gefährlichste:  der  Widerstand  durch
den  Streik.  Und  die  Arbeitskammern  waren  der  eigentliche  Ausdruck ­
  dieser  Bewegung,  die,  obwohl  sie  sich  auf  wirtschaftlichem
Gebiete  abspielte,  mehrere  Male  auf  das  politische  übergriff,  indem
sie  vor  allem  dazu  diente,  die  politische  Freiheit  des  Streiks  und
der  Koalition  zu  proklamieren  und  zu  sichern.  In  zweiter  Linie
führte  sie  zur  Erhöhung  der  Löhne  bei  verschiedenen  Arbeiterklassen ­
  und  spornte  die  herrschenden  Klassen  an,  Arbeiterschutzgesetze ­
  zu  geben  und  verschiedene  Vorschläge  der  Arbeiter  selbst
anzunehmen.
Aber  die  Leichtigkeit  der  gewissermaßen  physischen  und  materiellen ­
  Anstrengung,  bei  der  nur  die  numerische  Macht  der  in  den
Kampf  gezogenen  Massen  zum  Siege  führte,  ohne  daß  eine  lange
und  sorgsame  Vorbereitung  der  Ideen  vorangegangen  wäre,  ohne
die  Erziehung  und  Disziplin  der  Geister  zu  dem  auf  der  Solidarität
beruhenden  Massenkampf  —  diese  Leichtigkeit  führte  dazu,  daß  zu
        <pb n="59" />
        56

128

viele  Hoffnungen  auf  das  in  einem  gegebenen  Moment  angewandte ­
  Mittel  gesetzt  wurden,  weil  es  das  einzige  opportune  war,
fo  daß  man  nach  dem  Maßstab  der  erzielten  Ergebnisse  seinen
Wert  überschätzte  und  daß  ferner  von  denen,  die  Neulinge  im  Kampf
oder  leichtsinnig  waren  oder  alles  verallgemeinerten,  der  einfachste ­
  Widerstand  in  seiner  rohesten  und  härtesten  Form,  der
Streik,  als  Kampfsystem  für  alle  Zeiten  und  Fälle  angewandt
wurde.
Je  plötzlicher  und  hitziger  der  Aufstieg  gewesen  war,  um  so
schneller  erfolgte  der  Abstieg,  da  die  Disziplin  der  Kräfte,  die
jener  erforderte,  zu  schwach  und  daher  die  Erziehung,  die  er  dem
Geiste  des  Proletariats  gab,  zu  gering  war,  so  daß  sich  dieses  gar
bald  von  der  Organisation  trennte,  mit  der  zu  verwachsen  es  keine
Zeit  gehabt  hatte,  sei  es,  daß  es  sich  mit  den  durchgesetzten  kleinen
Aufbesserungen  zufrieden  gab,  die  verhältnismäßig  anwuchsen,  je
geringer  vorher  der  Lohn  gewesen  war,  sei  es,  daß  es  das  Vertrauen ­
  verlor,  weil  es  die  Vorteile  nicht  in  gleichem  Maße  wie
die  ersten  Eroberungen  wachsen  sah.
Das  ist  der  Grund  der  Stillstandsperiode  im  Leben  der
Arbeitskammern  und  der  Krise  in  ihrer  Wirksamkeit.  Sie  befinden
sich  in  einer  Ekstase,  die  sich  unter  dem  Einfluß  der  zwei  Tendenzen, ­
  die  aus  der  eben  beendigten  Bewegung  hervorgingen,  gebildet ­
  hat.  Die  Fetischanbeter  und  die  vom  Trugbild  des  Widerstands ­
  Getäuschten  beharren  bei  diesem,  ohne  seine  Schwächen  zu
bemerken,  als  ob  er  das  einzige  und  beste  Kampfmittel  wäre.
Die  anderen  haben  die  Schwächen  bemerkt  und  begreifen,  daß  die
Erziehung  der  Massen  durch  eine  lange  Lehrzeit  in  der  Organisation ­
  und  in  einem  vielfältigen  Handeln  auf  dem  Gebiet  des
Zusammenwirkens,  der  Gegenseitigkeit,  der  Hilfe  bei  Arbeitslosigkeit,
der  sozialen  Gesetzgebung  usw.  geschieht.
Wir  haben  gesehen,  daß  die  Kammern  diese  vielfältige  Arbeit
bruchstück-  und  sprungweise,  ohne  einen  organischen  Begriff  und
ohne  eine  bewußte  weitsichtige  Tendenz,  zu  entwickeln  begannen.
Das,  was  sich  in  Gesetzesform  übersetzt  hat  oder  zu  übersetzen  im
Begriffe  steht,  das  kam  vor  das  Parlament  auf  den  Anstoß  der
        <pb n="60" />
        57

129

Organisation  hin,  aber  nach  Modifikationen  durch  kluge  Männer,
die  nicht  immer  der  Arbeiterklasse  angehörten.
Schließlich  ist  die  Arbeit,  die  die  Arbeitskammern  zu  vollbringen ­
  anfangen,  eine  solche  der  Organisation  und  vor  allem  der
Erziehung,  der  Gewöhnung  an  den  Kampf  auf  dem  Gebiete  der
Klasseninteressen.  Diese  Aufgaben  müssen  sie  erfüllen,  wenn  sie
eine  Berechtigung  zum  Leben  haben  wollen.  Unter  dem  Druck
der  Dinge  oder  durch  Belehrung  der  Vergangenheit  hat  die
Arbeitskammer  von  Rom,  obwohl  dort  die  sog.  „revolutionären"
Elemente  vorherrschen,  sich  ein  in  folgender  Tagesordnung  zusammengefaßtes ­
  Programm  vorgenommen:
„Die  ausführende  Kommission  der  Arbeitskammer  konstatiert,  daß  die
Funktion  des  Widerstandes  von  den  Gewerkschaften  ausgeübt  wird.  Sie  erkennt ­
  an,  daß  die  Arbeitskammer  ihre  Wirksamkeit  auf  andere  Gebiete  ausdehnen ­
  muß,  indem  sie  sich  lebhaft  und  mit  mehr  Vorteil  der  Arbetterfürsorge ­
  und  der  Kooperation  zuwendet,  und  zwar  so,  daß  diese  mit
dem  Widerstand  ein  geordnetes  Ganzes  bilden.  Sie  soll  sich  im  Interesse  des
römischen  Proletariats  auch  für  alle  die  städtischen  Fragen  interessieren,  die
wie  Arbeiter-  und  Volkshäuser,  Arbeitslosigkeit,  öffentliche  Verwaltungsarbeiten, ­
  Steuern  und  Abgaben,  Vergemeindlichung,  Kooperativarbeiten,
Einwanderung  vom  Lande  in  die  Stadt,  das  Leben  des  Proletariats  berühren
und  es  nie  aus  den  Augen  verlieren,  daß  die  Arbeitskammern  die  ersten
Symptome  der  zukünstigen  Kommunen  sind."
So  sehen  wir  das  Widerstandssekretariat  das  Werk  der
Arbeitskammern  und  der  Gewerkschaften  zusammenfassen  und  im
Verein  mit  den  bedeutendsten  Ökonomen  der  Freihandelsschule,
wie  Pantaleoni  und  De  Viti  de  Marco,  einensBund  zur  Abschaffung ­
  der  Schutzzölle  vorbereiten  und  dazu  im  Lande  eine  Reihe
von  Versammlungen  halten.  Während  bisher  das  politische  Vorgehen, ­
  wenn  es  auch  manchmal  ökonomische  Formen  annahm,  das
Übergewicht  hatte  und  die  größten  Ergebnisse  erzielte,  so  muß  es
jetzt  bei  der  noch  primitiven  Bildung  des  italienischen  Proletariats
auf  dem  Gebiet  der  Organisation  das  ökonomische  Vorgehen  sein,
das  von  den  Arbeitskammern  in  allen  seinen  verschiedenen  und
auch  bescheidensten  Formen  ausgeübt  wird  und  mit  tausend  Fäden
die  Arbeiter  an  die  Organisationen  fesselt  und  in  ihnen  festhält.
        <pb n="61" />
        58

130

Wenn  sie  sich  diesem  Werke  nicht  widmen,  sondern  es  vorziehen
werden  in  der  Richtung,  die  das  neue  Exekutivkomitee  der  Arbeitskammer ­
  von  Mailand  vorgezeichnet  hat,  vorzugehen,  so  kann  man
an  der  Zukunft  der  Arbeitskammern  verzweifeln,  und  es  ist  dann
nicht  schwer,  ihren  Verfall  vorauszusehen,  wie  den  eines  Körpers,
der  seine  Existenzberechtigung  verloren  hat  und  der  den  neuen  Ansprüchen ­
  nicht  mehr  entspricht,  wie  sie  die  neue  Lage  der  Dinge
für  das  Proletariat  hat  entstehen  lassen.
        <pb n="62" />
        131

Die  Arbeitskammern  der  Schweiz.

1.  Die  Arbeitskammer  in  Genf.
Die  Arbeitskammer  (Chambre  de  travail)  des  Kantons  Genf
beruht  auf  Gesetz  vom  19.  Oktober  1895.  Sein  erster  Artikel
bestimmt,  daß  ein  Staatszuschuß  von  10000  Fr.  gewährt  werden
soll,  um  den  im  Kanton  Genf  wohnenden  Arbeitern  die  Errichtung ­
  einer  Arbeitskammer  zu  ermöglichen.  Diese  Summe  ist
inzwischen  auf  12000  Fr.  erhöht  worden.  Die  Tätigkeit  der
Arbeitskammer  *)  wird  durch  ein  Reglement  bestimmt,  das  die  Genehmigung ­
  des  Genfer  Staatsrates  (Conseil  d'Etat)  erhalten  hat.
Ihr  Hauptzweck  ist  der  Arbeitsnachweis,  außerdem  bietet  sie  den
Arbeitern  Räumlichkeiten  zum  Abhalten  ihrer  Versammlungen  und
sonstigen  Besprechungen.  Ferner  gibt  sie  Auskunft  in  Rechtsfragen ­
  bei  Unfällen  und  in  Fragen  des  Gewerberechts.  Gebühren
werden  nicht  erhoben.
Die  Verwaltung  liegt  in  den  Händen  eines  Komitees  (Comite
d'administration),  das  durch  die  Arbeiterrichter  (fusses  ouvriers)
der  11  Gruppen  der  Schiedsgerichte 2 )  (Conseils  des  prud’hommesj
gewählt  wird.  Jede  Gruppe  wählt  ein  Komiteemitglied.  Mit
der  NemrxM  bei  den  Schiedsgerichten  erfolgt  auch  im  Komitee
eine  Neuwahl  der  Mitglieder.  Das  Bureau  der  Kammer  besteht
0  Vgl.  „Die  Neue  Zeit".  Wochenschrift  der  deutschen  Sozialdemokratie
Nr.  32,  Jahrg.  21,  Bd.  2,  1903.  Jean  LiPP,  „Die  Genfer  Arbeitskammer.
Ein  Beitrag  zur  Frage  des  Arbeitsnachweises."
2 )  Art.  2  des  Gesetzes  vom  19.  Oktober  1895.
        <pb n="63" />
        60

132

aus  fünf  Mitgliedern,  die  das  Komitee  aus  feiner  Mitte  wählt,
und  ist  nach  Ablauf  eines  Jahres  wieder  wählbar.  Die  Mitglieder ­
  werden  für  ihre  Teilnahme  an  den  monatlichen  Sitzungen
entschädigt,  der  Präsident,  Schatzmeister  und  der  Sekretär  erhalten
5  Fr.,  2  Fr.  mehr  als  die  Mitglieder,  für  jede  Sitzung.  Ihre
Tätigkeit  erstreckt  sich  auf  die  Sorge  für  die  Beobachtung  des
Reglements,  richtige  Verwaltung  der  Finanzen  und  des  Archivs  re.
Als  oberstes  Organ  der  Kammer  erstattet  es  an  den  Staatsrat
einen  Verwaltungsbericht.
Da  die  Kammer  in  erster  Linie  Arbeitsnachweis  ist,  hat  sie
ein  reges  Interesse  an  der  Regelung  der  Arbeitsvermittlungsstellen
(Bureaux  de  placement  payants),  die  zum  Nachteil  der  Arbeitsuchenden ­
  auch  in  Genf  bestehen.  Ihre  dahinzielenden  Forderungen, ­
  die  sie  seit  1899  immer  wieder  erhoben,  haben  noch  keine
Berücksichtigung  gefunden?)  Seitens  der  Stadt  hat  die  Tätigkeit
der  Kammer  durch  Überweisung  eines  Zuschusses  von  2000  Fr.
eine  Anerkennung  erfahren.  Seitdem  hat  eine  Sekretärin  Anstellung ­
  finden  können.
Obwohl  die  ersten  Anregungen  zur  Errichtung  einer  Arbeitskammer ­
  oder  Börse  von  der  Arbeitervereinigung  (Federation
ouvriere)  ausging,  verhält  diese  sich  jetzt,  nebst  anderen  Syndikaten,
der  Kammer  gegenüber  ablehnend;  man  wünscht  von  dieser  Seite,
daß  das  Komitee  der  Kammer  aus  direkten  Wahlen  hervorgehen  soll.
Man  hält  ein  Komitee,  wie  es  nach  den  Statuten  gewählt  wird,
für  zu  abhängig  vom  Staat,  und  vom  Staat  will  man  nichts
haben.  Aus  diesen  und  einigen  anderen  ebenso  nichtigen  Gründen
halten  diese  Arbeiterorganisationen  ihre  Versammlungen  nicht  in
den  Räumen  der  Kammer  ab  und  erschweren  ihr  ihre  Tätigkeit.
Die  Jahresberichte  beschränken  sich  im  wesentlichen  auf  die
Entwicklung  des  Arbeitsnachweises.  Die  Auskunftsstelle  hat  mit
den  Jahren  regeren  Zuspruch  gefunden.
Die  Arbeitskammer  ist  demnach  Arbeitsnachweis  und  Auskunftsstelle, ­
  also  Arbeitsamt  und  Arbeitssekretariat.
y  Vgl.  Rapport  annuel  du  comite  d’administration  pour  l’annee
1902.  —  Plainpalais.  Gen&amp;amp;ve  1903.
        <pb n="64" />
        61

133

2.  Arbeitskammer  in  Zürich.
Die  Arbeiterunion  Zürich  unterhält  unter  dem  Namen
Arbeitskammer r )  ein  ständiges  Sekretariat,  das  die  Aufgabe  hat,
Auskunft  zu  erteilen,  die  berufliche  Organisation  und  die  politische
Agitation  zu  fördern,  Erhebungen  über  die  soziale  Lage  der
arbeitenden  Klassen  zu  veranstalten,  den  Vollzug  der  Arbeiterschutzgesetze ­
  zu  überwachen.  Laut  Statut  vom  Jahre  1901  bilden
die  politischen  Vereine,  Bildungs-  und  allgemeine  Arbeitervereine
der  Stadt  Zürich,  soweit  sie  auf  dem  Boden  der  Sozialdemokratie
stehen,  und  die  Gewerkschaften  den  Verband  „Arbeiterunion  Zürich".
Augenblicklich  gehören  ihr  75  gewerkschaftliche  und  politische
Organisationen  an.  Die  laufenden  Geschäfte  werden  durch  zwei
ständige  Sekretäre  erledigt.  Es  wurden  vom  1.  April  1901  bis
zum  31.  Dezember  1902  im  Sekretariat  20237  Auskünfte  erteilt
an  3862  männliche  und  1337  weibliche  Personen,  von  denen
1322  organisiert  und  3877  nicht  organisiert  waren.  Es  handelte
sich  hierbei  um  Fragen  aus  dem  Strafrecht,  Zivilrecht  und  Prozeß
und  solche  aus  dem  gewerblichen  und  täglichen  Leben.  Mitglieder
der  Arbeiterunion  zahlen  keine  Taxen  und  Gebühren,  sondern
ersetzen  nur  die  Barauslagen.  In  dem  Reglement  für  das
Sekretariat  heißt  es:  „Der  auskunfterteilende  Sekretär  hat  die
nicht  organisierten  Auskunftsuchenden  zum  Beitritt  in  die  Organisation ­
  anzuhalten  beziehungsweise  sie  darauf  aufmerksam  zu
machen,  daß  sie  auf  Grund  besonderer  Übereinkommen  mit  den
Organisationen  ihren  Beitritt  in  einen  der  Arbeiterunion  angehörenden ­
  Verein  sofort  im  Sekretariate  vollziehen  können.  Auskunftsuchende, ­
  die  in  einem  zweiten  Falle  vorsprechen,  ohne  sich
inzwischen  der  Organisation  angeschlossen  zu  haben,  sind  vom
Sekretär  abzuweisen."  Die  Arbeitsvermittlung  geschieht  durch  das
seit  1900  bestehende  städtische  Arbeitsamt.
0  Die  Arbeitskammer  der  Stadt  Zürich  vor  dem  großen  Stadtrat
von  Zürich.  Rede  von  H.  Greulich,  Schweiz.  Arbeitersekretär.  Zürich  1899.
        <pb n="65" />
        134

Nachtrag  m  den  „Ardeitsräten  in  Frankreich".

In  der  Abhandlung  von  Prof.  R.  Iah  über  die  Arbeitsräte
in  Frankreich,  Heft  12  der  „Schriften  d.  Ges.  f.  Soz.  Reform",
S.  73  ft.,  war  auf  S.  82  oben  mitgeteilt  worden,  daß  nach  den
Wahlen  für  die  Arbeitsräte  in  Paris  im  Herbst  1901  Berufung
beim  Staatsrate  eingelegt  worden  ist,  um  die  Nichtigkeit  dieser
Wahlen  zu  erlangen,  weil  die  Errichtung  der  Arbeitskammern  nur
auf  Grund  eines  (unter  dem  Ministerium  Millerand  ergangenen)
Dekrets  geschehen,  während  dazu  ein  Gesetz  erforderlich
fei.  Der  Staatsrat  hatte  bei  dem  Druck  der  Abhandlung  Ende
1903  eine  Entscheidung  noch  nicht  getroffen.  Dies  ist  inzwischen
geschehen:  Ende  Februar  1904  hat  der  Staatsrat  jenen
Einspruch  verworfen  und  die  Gesetzlichkeit  der  Errichtung ­
  von  Arbeitsräten  durch  Verordnung  mit
folgender  Begründung  anerkannt:
„In  Anbetracht  einerseits,  daß  die  Arbeitsräte,  wie  sie  durch  diese  Dekrete
eingesetzt  worden  sind,  im  wesentlichen  Informationsstellen  sind;  daß  sie  mit
keiner  eigenen  Befugnis  der  Entscheidung  ausgerüstet  sind  und  ihre  Bescheide,
die  den  Verwaltungsbehörden  Aufschluß  über  die  in  ihrem  Geschäftsbereich
zu  ergreifenden  Maßregeln  geben  sollen,  diese  Behörden  nicht  binden;  daß
der  rein  beratende  Charakter  der  Arbeitsräte  ebenso  aus  der  Gesamtheit  der
Anordnungen,  die  sie  einsetzen,  wie  aus  der  durch  die  amtlichen  Erklärungen
bestätigten  Fassung  des  dem  Dekret  vom  17.  Sept.  1900  vorhergehenden
Ministerialberichts  erhellt;
        <pb n="66" />
        63

135

„In  Anbetracht  andrerseits,  daß  wenn  nach  Art.  2  §  3  des  Dekrets
vom  17.  Sept.  1900  die  Arbeitsräte  den  Auftrag  erhalten,  in  jedem  Kreise
ein  Verzeichnis  der  normalen  und  üblichen  Löhne  und  Arbeitszeiten  aufzustellen, ­
  sie  dies  in  den  vom  Art.  3  der  Dekrete  vom  10.  August  1899  vorgesehenen ­
  Formen  tun  müssen;
„Daß  dies  Verzeichnis  nur  ein  neuer  Beitrag  zur  Information  der  beteiligten ­
  Verwaltungsstellen  ist  und  nichts  an  den  Befugnissen  ändert,  die  sie
in  jenen  Dekreten  erhalten  haben;
„Daß  daraus  folgt,  daß  die  bestrittenen  Dekrete  keinerlei  Hindernis  für
die  vollständige  Anwendung  der  Gesetze  vom  21.  März  1884  und  27.  Dez.  1892
und  der  Dekrete  vom  10.  August  1899  enthalten,  so  haben  die  Beschwerdeführer ­
  keinen  Grund  zu  behaupten,  daß  die  Dekrete  in  Verletzung  der  angeführten ­
  Gesetze  und  Vorschriften  erlassen  seien;
„Daß  deshalb  diese  Dekrete  in  den  Grenzen  der  verfassungsmäßigen ­
  Gewalt  des  Präsidenten  der  Republik  erlassen ­
  worden  sind."
Damit  ist  der  gesetzliche  Boden  für  die  Arbeitsräte ­
  in  Frankreich  festgelegt.
        <pb n="67" />
        Lippcrt  &amp;amp;  Co.  (G.  Pätz'jche  Buchdr.),  Naumburg  a.  S.
        <pb n="68" />
        Image  Engineering  Scan  Reference  Chart  TE263  Serial  No.

33

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merten  viele  Städte  Italiens  ihre  Vertretungen,  die  meisten
mgten  die  konservativen  und  klerikalen  Mehrheiten,  die  seit
bis  50  Jahren  herrschten,  und  ersetzten  sie  durch  demokratische,
die  Subventionen  sofort  bewilligten  und  die  Arbeitskammern
h  moralisch  neben  der  materiellen  Hilfe  unterstützten.  Aber
ererseits  brachte  dieselbe  Ursache  eine  entgegengesetzte  Wirkung
oor.  Die  italienischen  Arbeiter  waren  noch  nicht  mit  den
;anisationen  vertraut  und  glaubten  im  Anfang  und  zum
ßen  Teil  heute  noch,  die  Arbeitskammern  hätten  als  Sinn
1  Ziel  nur  die  Vorbereitung  von  Streiks,  um  Lohnaufbefsegen
  zu  erkämpfen.  Nur  im  Hinblick  auf  den  unmittelbar  ersten ­
  Vorteil  traten  sie  ihnen  bei.  Als  aber  dieser  Grund  weg-.
  entweder  weil  die  Aufbesserung  erreicht  wurde  oder  weil  der
^eik  nutzlos  war,  da  sahen  die  Arbeiter  auch  die  Berechtigung
Organisation  schwinden  und  entfernten  sich  von  ihr  wie  von
!m  Hanse  ohne  Dach.  Ja  es  fehlten  auch  solche  nicht,  die  zur
ichgültigkeit  und  zur  Entmutigung  noch  die  herbe  Kritik  gegen
neue  mäßigende  Richtung  fügten  und  sie  einschläfernd  und
^äterisch  nannten.
Beachtenswert  war  eine  Diskussion,  die  mehrere  Abende  gegen
)e  1903  in  der  Arbeitskammer  in  Mailand  währte,  nach  dem
inglückten  Streik  der  Angestellten  der  Mailänder  Nordbahn,
en  schlechten  Ausgang  man  der  Arbeitskammer  in  die  Schuhe
:ben  wollte,  während  diese  ihrerseits  die  Verantwortung  auf
'  Führer  des  Komitees  der  Streikenden  abwälzte.  In  dieser
kussion  verfocht  man  mit  großer  Heftigkeit  die  Funktion  des
eu  Widerstandes  und  der  Vorbereitung  des  Streiks  gegen  die
pliziertere  Aufgabe,  zu  organisieren,  zu  mäßigen  und  zu  eren,
  um  unheilvolle  Fehler  zu  vermeiden  und  auf  anderen
r  längeren,  aber  auch  sichereren  Wegen  die  Verbesserung  der
'e  zu  erreichen.  Obwohl  die  sogenannte  revolutionäre  Partei  in
er  Diskussion  geschlagen  wurde,  fuhr  sie  doch  so  kräftig  in  ihrer
Position  fort,  daß  bei  den  Wahlen  zum  Generalrat  am  7.,  8.  und
Kai  ds.  Js.  die  „Reformierten"  sich  der  Abstimmung  enthielten
die  Revolutionären  mit  17  000  Stimmen  bei  29401  Wahl-3

105
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
