497 Deutscher Verband Kaufmännischer Vereine. Gutachten in Sachen Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Der Teutsche Verband Kaufmännischer Vereine hält die Sonntagsruhe ­ im Handelsgewerbe für notwendig. 1. aus hygienischen Gründen. Dem die ganze Woche hindurch in meist geschlossenen, den gesundheitlichen Anforderungen oft wenig entsprechenden, und fast immer mit schlechter Luft erfüllten Geschäftsräumen Arbeitenden muß Gelegenheit gegeben sein, in freier frischer Luft Körper und Geist zu erfrischen und sich von den gehabten Anstrengungen zu erholen. Dies ist ebenso notwendig, wenn die Beschäftigung, wie zumeist, eine geistig anstrengende, als wenn sie eine einförmige und einseitige ist. Die wenige tägliche freie Zeit ist für solche Erholung aber in keiner Weise ausreichend. Es muß in kurzen Zwischenzeiten ein voller freier Tag hinzutreten und zwar ein für alle gleichzeitig und allgemein geltender Ruhetag. Der religiösen Vorschrift des Ruhetags nach sechs Arbeitstagen liegt zweifellos ein allgemein und zu allen Zeiten gefühltes Bedürfnis zugrunde. 2. aus sozialen Gründen. Der scharfe Konkurrenzkampf der Jetztzeit zwingt viele Prinzipale ­ zur Ausnützung der vollen Arbeitskraft ihrer Angestellten.