21 511 nachten eine Arbeitszeit bis zu 10 Stunden zu. Es hat sich herausgestellt, daß dies überflüssig ist, daß ein Bedürfnis hierfür keineswegs vorliegt. Und so ist in vielen Städten nur an den beiden letzten oder gar nur am allerletzten Sonntag vor Weih nachten die volle Ausnutzung gestattet. Überall hat sich diese Einschränkung bewährt, obwohl man vor 13 Jahren noch nicht an die Möglichkeit glaubte, eine solche Verkürzung durchsetzen zu können. Der „Konfektionär", gewiß ein Blatt, das die Interessen der Prinzipale mit besonderem Nachdruck vertritt, erklärte mit Bezug auf die Erörterungen über erweiterte Sonntagsruhe im Berliner Magistrat (Nr. vom 3. September 1903): „Das kaufende Publi kum macht schon jetzt seine Einkäufe nur in seltenen Fällen am Sonntag und wird sich an den völligen Sonntagsschluß auch ge wöhnen. ... Die Engrosgeschäfte sollten überhaupt nicht, wenn nicht Hochsaison ist oder nicht besondere Umstände vorliegen, am Sonntag öffnen." Am 14. Mai 1903 hatte dasselbe Blatt bereits geschrieben: „Es ist zu hoffen, daß die Anregung der Gewerbe deputation auf fruchtbaren Boden fällt und die Einführung der Sonntagsruhe auch wirklich Tatsache wird. Man kann wohl sagen, daß die Sonntagsarbeit in mindestens neun Zehnteln aller in Betracht kommenden Geschäfte völlig entbehrlich ist und in dem anderen Zehntel zum allergrößten Teil entbehrlich. Gearbeitet wird an den Sonntagen in der Mehrzahl der Geschäfte doch nicht." Ebenso schrieb der „Manufakturist", ein Prinzipalsblatt, 1900: „Die Inhaber von Ladengeschäften aller Geschäftszweige in Cleve hatten zur Besprechung über zweckentsprechende Verlegung der vom Gesetz freigegebenen Sonntage eine Versammlung anberaumt. Einstimmig war das Urteil, daß das anfänglich so mißtrauisch aufgenommene Gesetz über die Sonntagsruhe höchst segensreich gewirkt habe. Von verschiedenen Seiten wurde auch der Wunsch nach einer strengeren Handhabung der Sonntagsruhe laut." Bezeichnend ist folgender Vorgang: Die Gewerbedeputation des Berliner Magistrats bat die Handelskammer und die Ältesten der Kaufmannschaft um ein Gutachten über die Sonntagsruhe.