29 519 Verband Deutscher Handlungsgehülfen zu Leipzig. Gelegentlich der Beratungen, die im Jahre 1899 in der 16. Reichstagskommission über Abänderung der Gewerbeordnung stattfanden, wurde von einem Kommissionsmitglied ein Antrag auf Abänderung des § 105 b gestellt, um eine Erweiterung der Sonntagsruhe herbeizuführen. Damals erklärte der Vertreter der Regierung nach dem Kommissionsbericht (Drucks, des Reichstags Nr. 393, 1898/99): Bevor an Änderungen und Erweiterungen der Sonntags ruhe-Bestimmungen herangetreten werden könne, feien umfang reiche Erhebungen über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der angeregten Änderungen erforderlich. Auch sei es durchaus nicht angängig, die Änderungen von Punkt zu Punkt vorzu nehmen, je nachdem hier und da Klagen und Wünsche mehr oder weniger lebhaft vorgebracht würden, sondern es müsse dann das gesamte Gebiet der Sonntagsruhe-Bestimmungen einheitlich auf seine Revisionsbedürftigkeit nachgeprüft werden. Der Kommissionsbericht enthält dann weiter die Stelle: Im Anschluß an diese Ausführungen gab der Vertreter der verbündeten Regierungen die Zusicherung, daß Erhebungen über die Revisionsbedürftigkeit der Sonntagsruhe-Bestimmungen in die Wege geleitet werden sollten, nach deren Abschluß dem Reichs tage ein entsprechender Gesetzentwurf zugehen würde. Bei der Beratung des Etats des Reichsamts des Innern hat nun neuerdings Staatssekretär Graf v. Posadowsky die Er klärung abgegeben, daß im Reichsamt des Innern Vorarbeiten für eine neue Regelung der Sonntagsruhe im Werke feien und das Resultat derselben im Laufe der nächsten Tagung dem Reichs tage vorgelegt werden sollte. Nach den von unserem Verbände gemachten Erfahrungen