48 538 absolut volle Sonntagsruhe an den ersten Tagen der hohen Feste geblieben. Der Kommissionsantrag ist Gesetz geworden. Sonntagsarbeit an den ersten Feiertagen der hohen Feste, ist ein Verstoß gegen Geist, Wortlaut und Entstehungsgeschichte des Gesetzes. Auf Grund vorstehender Ausführungen erstreben wir die ausnahmslose völlige Sonntagsruhe, und wünschen demnach den 8105 b Abs. 2 GO., wie folgt, zu fassen: „Im Handelsgewerbe dürfen Gehilfen, Lehr linge und Arbeiter an Sonntagen und Festtagen nicht beschäftigt werden." ß 41a ist dementsprechend zu ändern. Verband Deutscher Handlungsgehülfen. Hi l l e r. Kaufmann. Vereinigungen (Essen). Unsere Stellung in der Frage der Sonntagsruhe kennzeichnen die im Laufe der Jahre auf unseren Kongressen gefaßten Be schlüsse. Sie mögen daher zunächst aufgeführt werden: 1. XIII. Kongreß zu Breslau, 11. und 12. August 1889: „In Erwägung, daß unser Glaube und unser menschliches Recht die vollständige Sonntagsruhe fordern, spricht der 13. Kon greß sich auf das entschiedenste für deren Einführung aus." 2. XVI. Kongreß zu Hildesheim, 19.—21. August 1893: „Der Kongreß erklärt sich gegen die auf Beschränkung der eingeführten Sonntagsruhe gerichtete Bewegung und fordert die Verbandsvereinigungen auf, nach Kräften für die Erhaltung und weitere Ausdehnung der Sonntagsruhe einzutreten.