53 543 welcher die Beschäftigung stattfinden darf, durch Ortsstatut zu bestimmen. Auch die Äußerungen des damaligen preußischen Handelsministers Freiherrn von Berlepsch lassen dieses erkennen. Er führte in der Reichstagssitzung vom 15. Februar 1891 folgendes aus: „Die Regierungen sind der Meinung, daß es in der Tat eine ganze Reihe von Ortschaften gibt, in denen es unbedingt zulässig, ja sogar notwendig ist, die Beschäftigung durch Ortsstatut noch mehr einzuschränken." Und weiter sagte der Minister in der Sitzung vom 5. Mai desselben Jahres: „Aller dings werde ich Anweisungen dahin ergehen lassen, daß auf Grund des Gesetzes auf möglichste Sonntagsruhe hingewirkt werde. Nimmt man in das Gesetz die Bestimmung auf, daß ortsstatutarische Regelung dieses Gegenstandes eintreten soll, so übernimmt man damit auch die Pflicht, diese Bestinimung nach Möglichkeit durchzuführen, und die Behörden werden das in Preußen und den anderen deutschen Staaten verwirklichen." Auch diese Absicht der Gesetzgeber ist nur zu einem sehr geringen Teile erreicht worden. Es sind doch verhältnismäßig recht wenige Orte, in welchen die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen auf weniger als 5 Stunden festgesetzt ist, und unter diesen befinden sich wieder noch solche mit 4'/ 2 ständiger Arbeits zeit, die einer Einschränkung wohl kaum noch gleichzuachten ist. — Da die ortsstatutarische Regelung also nicht in dem er wünschten und erhofften Umfange eingetreten ist, so ergibt sich hieraus die Notwendigkeit weitergehender gesetzlicher Vorschriften. Diese Notwendigkeit erachten wir drittens für gegeben aus sanitären Gründen und Gründen der öffentlichen Wohlfahrt. Hierfür berufen wir uns auf das folgende Zeugnis des 4. internationalen Kongresses für. Gesundheitspflege im Jahre 1882 in Genf: „Der menschliche Organismus ist so eingerichtet, daß er von 7 Tagen je einen zur Erholung von leiblicher und geistiger Arbeit bedarf. Der wöchentliche Erholungstag ist dem Menschen um so notwendiger, je anstrengender, je einförmiger die Arbeit und je mehr dieselbe mit gesundheitsschädlichen Einflüssen verbunden ist.