60 550 Der unterzeichnete Generalrat des Vereins der Deutschen Kaufleute (unabhängige Handlungsgehilfen-Organisation, Sitz Berlin) gestattet sich, einem Hohen Reichsamt des Innern nach stehende Bitte zur Erwägung und Berücksichtigung zu unterbreiten: Wie vor einigen Wochen durch die Presse gemeldet wurde, ist gegenwärtig das Hohe Reichsamt des Innern mit Erwägungen über eine anderweitige Regelung der über die Sonntagsruhe er lassenen Gesetzesbestimmungen und Verordnungen beschäftigt. Zweifellos durften bei diesen Bestimmungen diejenigen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe einen großen, wenn nicht den größten Raum einnehmen. Einmal hat das seinen Grund wohl darin, daß im Handels gewerbe von jeher bei weitem mehr Sonntagsarbeit geleistet wird als in anderen Gewerben, zum anderen ist das Handelsgewerbe an sich in seinen einzelnen Branchen und Erscheinungsformen viel differenzierter als irgend eine andere wirtschaftliche Tätigkeit. Diese Gründe sind bet, dem Erlaß des Gesetzes über die Sonntagsruhe im Jahre 1892 auch mitwirkend gewesen dafür, daß kein generelles reichsgesetzliches Verbot jeder Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe erfolgte, sondern nur eine Beschränkung der Sonntagsarbeit auf 5 Stunden festgelegt wurde, wobei den Gemeindebehörden die nähere Bestimmung über die Auswahl dieser Stunden überlassen blieb. Gleichzeitig aber wurde ge nannten Körperschaften das Recht erteilt, durch Ortsstatut die Sonntagsarbeit mehr einzuschränken oder aufzuheben. Die Verhandlungen im Reichstage im Februar 1891, die sich mit dem Entwurf des Gesetzes über die Sonntagsruhe be schäftigten, lassen erkennen, daß sowohl auf Seite der Regierung als auch der Mehrzahl der Vertreter der Wille vorhanden war, den Gehilfen eine möglichst ausgedehnte Sonntagsruhe zu ge währen. Nur mit Rücksicht auf den in die bisherigen Gewohn heiten und Gepflogenheiten des kaufenden Publikums besonders tief einschneidenden Charakter des neuen Gesetzes hielt man es allseitig für vorteilhaft, die Sonntagsarbeit wenigstens mehrere Stunden hindurch aufrecht zu erhalten. Ausdrücklich wurde jedoch