67 des Wortlauts alle gewünschten Ergänzungen, welche nur einiger maßen als zur Sache gehörig erachtet werden konnten, in den Fragebogen Aufnahme gefunden haben. „Die Angaben, welche uns in Beantwortung der von uns gestellten Fragen nach den tatsächlichen Verhältnissen gemacht worden sind, lassen den Wunsch nach größerer Einheitlich keit in der Ausführung der gesetzlichen Bestim mungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe vollauf gerechtfertigt erscheinen usw. usw." Sodann heißt es an anderen Stellen: Mit dem Bilde, welches die Ausführung der Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Sonn tagsruhe im Handelsgewerbe nach dem Ergebnis unserer Umfrage in ganz Deutschland darbieten dürfte, scheint uns der Gedanke, daß das Reich in dieser Frage ein einheitliches Rechtsgebiet dar stelle, schwer vereinbar. „Unseres Erachtens könnte dabei für alle Zweige des Handels gewerbes mit Ausnahme der Ladengeschäfte, also für Engros geschäfte, Fabrikkontore, Bank-, Assekuranz-, Agenturgeschäfte, Auskunfts- und Annoncen bureaux, schon jetzt eine Durchführung völliger Sonn tagsruhe angestrebt werden. Daß dies von der Mehrheit der Beteiligten gewünscht wird und daß es auch möglich ist, geht aus den Antworten auf Frage 2 und 19 unseres Fragebogens hervor; danach ist nämlich das Verbot der Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen an Sonn- und Feiertagen für alle Zweige des Handelsgewerbes mit Ausnahme der Ladengeschäfte stellenweise schon durchgeführt, ohne daß dies üble Folgen ge zeitigt hätte. Auch für die Ladengeschäfte müßte nach unserem Dafürhalten mit der Zeit dasselbe Ziel angestrebt werden, dessen Verwirklichung in England bekanntlich bereits seit vielen Jahren vorliegt. Für eine Zeit des Überganges könnten ja Ausnahmen in möglichster Beschränkung auf das notwendigste für die Nah- rungs- und Genußmittelbranche gewährt werden; doch müßte 5* 557