72 562 Was die Arbeitszeit in den Kontoren betrifft, so steht wohl die überwiegende Zahl der in Betracht kommenden Geschäfte auf dem Standpunkte, daß eine unbedingte Sonntagsruhe hier unbedenklich eingeführt werden kann. Auch die von uns befragten Personen stehen beinahe einmütig auf diesem Standpunkte. — Mehrfach wird bei den Auskünften hervorgehoben, daß es nur eine alte Gewohnheit fei, die Kontorangestellten Sonntags kommen zu lassen, daß in den meisten Fällen die Zeit nur ab gesessen werde, ohne daß ernstlich gearbeitet würde. Wenn sich eine Handelskammer, wie die von Stuttgart, wo die unbedingte Sonntagsruhe in den Kontoren eingeführt wurde, dahin äußert, daß sich Mißstände hieraus nicht ergeben haben, so ist damit wohl der Beweis erbracht, daß für Kontore das Bedürfnis einer Sonntagsarbeit nicht überzeugend dargetan werden kann. Nur für wenige Geschäftszweige und zwar vornehmlich für Reedereien und Speditionsbetriebe sind von unseren Antwort gebern Sonderwünsche gestellt worden, wobei jedoch bemerkt wurde, daß für derartige Ausnahmen eine Vormittagsarbeitszeit von höchstens 2 Stunden vollauf genüge. Andererseits wurde uns mitgeteilt, daß auch für Reedereien und verwandte Branchen keine Notwendigkeit zur Sonntagsarbeit bestehe. So wird von einem Hamburger Auskunftgeber bemerkt, daß es sich in Reedereien bei gutem Willen der leitenden An gestellten ermöglichen lasse, die Segler oder Dampfer am Sonn abend oder Montag zu expedieren, denn auch in England sei es nicht gestattet, am Sonntag ein Schiff zu expedieren. — Aus dem bedeutendsten süddeutschen Binnenhafen wird uns mitgeteilt, daß zwar im Ortsstatut für die Schiffahrt Ausnahmen vorgesehen seien, daß aber die größte Lagerhaus- und Speditionsgesellschaft mit über 100 kaufmännischen Angestellten die unbedingte Sonntags ruhe eingeführt habe. Wir erstreben für Kontore (Engrosgeschäfte rc.) eine un bedingte Sonntagsruhe; sollten sich Ausnahmen für Schiffahrts betriebe nicht umgehen lassen, so halten wir eine 2 ftünbige Vor-