81 6 571 „Fast sämtliche Geschäftsinhaber der hiesigen Langgasse, der ge- schästsreichsten Straße unserer Stadt, haben Sonntags geschlossen. Außer dem beabsichtigen die hiesigen drei Warenhäuser, welche mehrere Hundert Personen beschäftigen, von 10 Uhr vormittags an Sonntagsruhe ein treten zu lassen." Aus einer süddeutschen Bijouteriestadt wird berichtet, daß sämtliche Kontore der Bijouteriesabriken Sonntags nicht geöffnet sind. Aus einem süddeutschen Binnenhafen wird mitgeteilt, daß zwar im Ortsstatut für die Schiffahrt und landwirtschaftliche Produktion usw. Aus nahmen vorgesehen sind, daß aber die größte Lagerhaus- und Spedittons- gesellschaft mit über 100 kaufmännischen Angestellten unbedingte Sonntags ruhe eingeführt hat. Der Zentralverband der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen Deutschlands, Sitz Hamburg fordert von Anfang an vollständige Sonntagsruhe von mindestens 36 Stunden für alle Handelsangestellten. Die erste Generalversammlung des Verbandes, abgehalten im Mai 1898 in Frankfurt a. M., hat diese Forderung begründet, die im Juni 1900 in Dresden, im Mai 1902 in Halle und im Mai 1904 in Magdeburg weiter stattgehabten Generalversamm lungen haben sich der Forderung angeschlossen. Bei der heutigen Festlegung der Stunden für die Sonntags arbeit durch die Gemeindebehörden wird vielfach ein Unterschied zwischen Groß- und Kleinhandel gemacht. Für den Kleinhandel halten die meisten Gemeindebehörden noch immer die Gestattung einer längeren Arbeitszeit an Sonntagen für notwendig als für den Großhandel, einem völligen Verbot der Sonntagsarbeit im Großhandel steht aber die Mehrzahl der Gemeindebehörden trotz dem ablehnend gegenüber. Ist die Einführung völliger Sonntags ruhe notwendig, um dem ermüdeten Körper und dem abgespannten