Auch durch die neuen Handelsverträge ist für die deutsche Konservenindustrie sehr wenig erreicht worden, denn im günstigsten Falle wird hier alles beim alten bleiben. Bezüglich der Handelsvertragsländer ist folgendes zu sagen: Rumänien hat seinen Zollsatz von 60 Lei für den Doppelzentner auf 50 Lei ermäßigt. Das ist ein kleines Zugeständnis, aber auch wohl das einzige, was in den Zollverträgen zu gunsten der Konserven industrie vorkommt. Wie aber aus der obenstehenden Tabelle er sichtlich, ist die Ausfuhr von Konserven nach Rumänien gering, und es ist fraglich, ob sie bei dem neuen Zollsätze sich wesentlich heben wird. Für Serbien kommt ein Zollsatz von 120 Dinar in Frage. Da jetzt schon bei einem viel geringeren Satze (von 20 Dinar) nichts ausgeführt worden ist, so wird das in Zukunft erst recht aus geschlossen sein. Nach Italien wurden im Jahre 1903 Konserven im Werte von 76000 M. ausgeführt. Ob eine wesentliche Steigerung der Ausfuhr zu erreichen sein wird, bleibt abzuwarten. Nach Belgien sind im Jahre 1903 für 14000 M. Konserven aus geführt worden. Dies erscheint sehr wenig. Die Zollsätze von 12 bis 15 Fr. sind aber keineswegs so ungünstig, daß hierhin nicht noch mehr ausgeführt werden könnte; in Fachkreisen beabsichtigt man denn auch Belgien in Zukunft für den Absatz besserer Qualitäten von Konserven mehr ins Auge zu fassen. Die Schweiz hat ihren Zollsatz von 30 auf 35 Frcs. heraufgesetzt. Es ist anzunehmen, daß die geringe Erhöhung des Zollsatzes um 5 Frcs. die Ausfuhr nach der Schweiz nicht wesentlich erschweren wird. Österreich-Ungarn erhob bisher einen Einfuhrzoll von 40 Gulden, der nach dem neuen Tarif auf 120 Kronen — 60 Gulden erhöht wurde. Mit einem derartigen Zollsatz wird die Einfuhr fast unmög lich und das sehr günstige Absatzgebiet in Deutsch-Böhmen bedauer licherweise beinahe gesperrt. Von vielen deutschen Konservenfabriken wird außerdem über die Schikanen, die bei der Einfuhr von Kon serven an der Grenze bereitet werden, geklagt. So sollte bei einer Sendung Fleischkonserven jede einzelne Dose zur Untersuchung ge öffnet werden und die Einfuhr von Gemüsekonserven wurde in einem Falle verweigert, da der behördliche Beweis nicht erbracht werden konnte, daß sie ungefärbt seien. Für Rußland ist der Zollsatz von 5 Rubel pro Pud brutto auf 10 Rubel pro Pud Rohgewicht erhöht worden.