36 Die Gemüsebauern sind zum großen Teil Mitglieder des genannten Braunschweiger Vereins für Gemüsebau; die Konservenfabrikanten haben sich zum Verein der Konservenfabrikanten Braunschweigs und Umgegend zusammengetan. Diese beiden genannten Vereinigungen haben nun für ihre Mitglieder gemeinschaftliche Lieferungsverträge ausgearbeitet, die die Preise, die Quantitäten und Qualitäten der ein zelnen Gemüse, die Zahlungs- und Annahmebedingungen und die Ent scheidung bei Differenzen genau bestimmen und nach denen Anbauer, wie Fabrikanten Abschlüsse machen. c) Die deutschen Gemüsekonservenfabriken. Die in Deutschland bestehenden Dosengemüse- und Dörrgemüse fabriken verteilen sich auf die preußischen Provinzen resp. auf die einzelnen Bundesstaaten folgendermaßen: Dosengemüse- Fabriken Dörrgemüse- Fabriken Summa Provinz Ostpreußen — ,, Westpreußen 2 — 2 „ Brandenburg 12 4 16 „ Pommern 1 1 2 „ Posen 2 2 4 „ Schlesien 2 3 5 „ Sachsen 19 2 21 „ Schleswig-Holstein . . . 3 — 3 „ Hannover 15 4 19 „ “Westfalen ' — — ,, Hessen-Nassau .... 4 1 5 „ Rheinland 4 i 5 Königreich Bayern 14 3 17 „ Sachsen 9 4 13 „ Württemberg.... 4 2 6 Großherzogtum Baden 3 — 3 „ Hessen .... 11 — I I „ Mecklenb.-Schwerin I 1 I ,, Mecklenb.-Strelitz . I — — „ Sachsen-Weimar — 1 I „ Oldenburg 3 — 3 Herzogtum Sachsen-Meiningen . . — — — „ Koburg-Gotha . . . I — I „ Anhalt s — 5 Fürstentum Reuß ä. L I — I „ Reuß j. L 3 — 3 Herzogtum Braunschweig. 42 — 42 Freie Stadt Lübeck 7 1 8 „ ,, Bremen 2 — 2 ,, „ Hamburg 2 — 2 Reichsland Elsaß-Lothringen 14 — 14 Fürstentum Lippe I — I Summa 188 29 217