52 zum großen Teil wieder aufgehoben werden, und zwar aus folgenden Gründen: Der Betrieb der Konservenindustrie zerfällt in folgende Haupt arbeiten, die im Zusammenhang vorgenommen werden müssen: 1. Reinigen, Schälen und Zubereiten der Rohgemüse; 2. Blanchieren 1 ) der Gemüsearten, Einfüllen derselben in die Dosen und Verschließen der letzteren; 3. Sterilisieren des Doseninhalts, Abkühlen der Dosen und Auf stapeln im Lagerraum. Die Arbeiten unter 3 scheiden, da sie zumeist von männlichen Arbeitskräften ausgeführt werden, hier aus. Die Arbeiten zu 1 und 2 werden mit Ausnahme des Ver schließens der Dosen nur von weiblichen Arbeitskräften ausgeführt und können, nach der Natur der Sache auch nur von diesen ausge führt werden. Die Arbeiten erfordern eine leichte, gewandte und geübte Hand, wie sie nur die Arbeiterin besitzt. Von den letzteren wird die Mehrzahl in der Gruppe I, d. h. mit dem Reinigen, Spülen und Zubereiten des Rohgemüses, ein geringer Teil der Arbeiterinnen in der Küche mit den unter 2 angeführten Arbeiten beschäftigt. Die Petition bezieht sich teils auf die Gruppe I der Arbeiterinnen sowie auf die zuletzt genannte Gruppe, die gewöhnlich unter dem Namen „Küchenpersonal“ zusammengefaßt wird. Der frühere Beginn der Arbeiten um 4 Uhr 30 Minuten morgens für die Arbeiterinnen der Gruppe I wird besonders von den ländlichen Konservenfabriken, meist Genossenschaftsfabriken, erbeten, die auf fremde Arbeiterinnen angewiesen sind und die sie in Kasernen auf den Fabrikgrundstücken unterbringen müssen. Da nun während der vollen Gemüseernte die rein landwirtschaftlichen Arbeiterinnen regelmäßig morgens zwischen 4 und 5 Uhr die Arbeit beginnen, so dürfte die Bitte, diesen Fabri kanten an Tagen mit außergewöhnlicher Häufung der Arbeiten eben falls zu gestatten, früher mit der Arbeit und zwar um 4 1 / t Uhr zu beginnen, nicht ungerechtfertigt erscheinen. Der anderen Gruppe, dem Küchenpersonal, fällt die Aufgabe zu, das von dem Gros der Arbeiterinnen gereinigte und vorbereitete Gemüse, das infolge der Bearbeitung leichter ungünstigen Verände rungen unterworfen ist, zur Vermeidung derartiger Veränderungen möglichst schnell in die Dosen zu verpacken. Um diese Küchen arbeit noch an demselben Tage beendigen zu können, ist es nötig, daß das Gros der Arbeiterinnen mit dem Zubereiten der Gemüse früher aufhört. 1) Blanchieren ist das Verkochen der Gemüse.