54 Quantum in den Konservenfabriken zur Verarbeitung zu bringen. Es war infolgedessen auch nicht möglich, denjenigen Spargel, der eigentlich für den Konsum in frischem Zustande bestimmt war, aber von dem Markt nicht aufgenommen wurde, noch nachträglich in den Konservenfabriken zur Verarbeitung zu bringen. Auf diese Weise ist eine nicht unbedeutende Menge Spargel im genannten Jahre im rohen Zustande verdorben, eine Erscheinung, die in volkswirt schaftlicher Beziehung sehr zu bedauern ist und die durch eine größere Freiheit in bezug auf die Beschäftigungszeit der Arbeiterinnen, wenn auch nicht ganz vermieden, so doch wesentlich hätte gemildert wer den können. Ähnliche Erscheinungen sind auch in der Bohnen- und Erbsenernte in den Jahren 1897, 1899 und 1905 zu verzeichnen ge wesen. Augenblicklich werden nun weitere Anstrengungen gemacht, die weibliche Arbeitszeit zu verkürzen und zwar liegen dem Bundes rate dazu folgende Anträge vor: 1. Die zulässige tägliche Arbeitszeit von 11 auf 1 o Stunden herabzusetzen. 2. Am Vorabend der Sonn- und Festtage nur eine 9ständige Arbeitszeit zuzulassen. 3. Bei Bewilligung von Überarbeit die tägliche Arbeitszeit an Wochentagen nicht über 12 Stunden und an Sonnabenden nicht über 9 Stunden (im letzteren Falle mit einer Endfrist bis 7 1 / i Uhr) auszu dehnen. 4. Die Mittagsstunden auf 1 1 / 2 Stunde zu verlängern. 5. Bei Betrieben mit kontinuierlicher Arbeit und bei Saison industrien die für Beschäftigung von Arbeiterinnen zugelassene Maxi malwochenarbeit von bisher 65 Stunden auf 59 Stunden zu verringern. Nach derselben Richtung, nur noch einen Schritt weiter, geht der unter Nr. 44 dem Reichstage eingereichte Antrag des Freiherrn von Hertling und Genossen; „Der Reichstag wolle beschließen, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, tunlichst bald dem Reichstage einen Gesetzentwurf vor zulegen, durch welchen die Beschäftigung der verheirateten Frauen in den Fabriken (§ 137 d. GO.) auf höchstens 9 Stunden täglich, an den Vorabenden der Sonn- und Festtage auf höchstens 6 Stunden beschränkt werden.“ Bei der Beurteilung dieser Einschränkung der Arbeitszeit für Arbeiterinnen, die für die deutsche Gemüsekonservenindustrie von sehr einschneidender Bedeutung sein wird, müssen wir uns folgende beide Hauptfragen vorlegen: