56 B. Läßt sich eine weitere Beschränkung der Arbeitszeit für Arbeiterinnen ohne ernstliche Gefährdung der Konserven industrie überhaupt durchführen? Wie in dem Vorhergegangenen schon wiederholt nachgewiesen wurde, lassen die inneren und äußeren Verhältnisse der deutschen Konservenindustrie nicht nur keine weitere Einengung der für Ar beiterinnen freigelassenen Zeit ohne erhebliche Schädigung dieser Industrie zu, sondern erfordern im Gegenteil mit Dringlichkeit eine entsprechende größere Bewegungsfreiheit. Bei der Regulierung der Arbeitszeit ist doch wohl ein erheblicher Unterschied zu machen, welcher Art die Arbeit ist, ob diese dauernd oder nur in beschränkten Zeitabschnitten geleistet wird, ob sie nach der Natur ihres Rohpro duktes und ihrer Verarbeitung den gesetzlichen Maßnahmen sich über haupt anzupassen vermag, oder wie in der Konservenindustrie in so unmittelbarer Abhängigkeit von ihren Rohstoffen steht, daß sie gar nicht in der Lage ist, sich in ein allgemeines Schema einzuordnen. Die Konservenindustrie kann eine mechanische gleichmäßige Behand lung, wie sie für Spinnereien, Webereien und ähnliche Industrie zweige durchführbar ist, nicht vertragen, weil auch die Natur, welche dieser Industrie die Rohprodukte schafft, nicht gleichmäßig produ ziert. Wenn die Sonne über der Spargelplantage einige Tage hin durch die Pflanzen im raschen Wachstum aus der Erde hervorsprießen läßt, müssen alle vorhandenen Arbeitskräfte eilends die Pflanzen bergen und die Ernte muß ebenso eilends durch Zusammenwirken aller verfügbaren Kräfte geschält, blanchiert, gekocht, eingelötet werden. In solcher Zeit Einhalt gebieten wollen, wäre genau das selbe, wie wenn man dem Landwirt gebieten wollte, wann und wie er sein Getreide oder Heu bergen soll, und doch verträgt die Ab- erntung von Getreide usw. noch eher eine Verschiebung auf den nächsten Tag, als der Spargel oder die Erbse, die wertlos wird, wenn man sie nicht rasch verarbeitet. Hiergegen hilft - aber kein Aushilfsmittel, welches sonst viel leicht bei anderen Industrieen möglich ist, wie z. B. eine Vermehrung der Hilfskräfte, und zwar schon deshalb nicht, weil solche Hilfskräfte für bestimmte einzelne Tage oder Wochen im Jahre gar nicht zu haben sind, und selbst wenn sie vorhanden wären, noch nicht gleich eingeschult sind. Der Ausgleich kann auch nicht etwa durch Mehr einstellung männlicher Hilfskräfte erfolgen, denn das Vorbereiten der Gemüse ist eben eine spezifisch weibliche Arbeitsleistung, für die Männer überhaupt nicht zu gewinnen sind.