62 also der Konservenfabrikant bei einer Verschlechterung seiner Ver hältnisse die Produktion einstellen. io. Vorgehen gegen Warenhäuser. Von verschiedenen Konservenfabrikanten wurde in letzter Zeit ein Vorgehen der Fabrikanten gegen die Warenhäuser beantragt. Die Warenhäuser sind indessen sehr gute Abnehmer für die Fabriken. Meist sind sie pekuniär derart gestellt, daß sie zum Unterschied von den übrigen Konservenabnehmern nur gegen Kasse kaufen und stets große Mengen verbrauchen. Wenn dieselben heute in der Lage sind, die Konserven 30—40 °/ 0 unter Einkaufswert zu kaufen, so ist dies nicht den Warenhäusern zur Last zu legen, sondern lediglich den bisherigen Verhältnissen in der Konservenbranche selbst. Ein Vorgehen gegen Warenhäuser würde daher unrichtig und zwecklos sein. Ein solches würde die Warenhäuser leicht dazu ver anlassen können, bei irgend welchen Beschwerden selbst Konserven fabriken zu erwerben. Von den genannten Zielen, welche die deutsche Konserven industrie verfolgt, sind dank der Initiative und Rührigkeit des Ver eins Deutscher Konservenfabrikanten in den letzten Jahren manche erreicht worden, so daß sich die Verhältnisse etwas, wenn auch wenig gebessert haben. Man muß hierbei die Schwierigkeit berücksichtigen, die es bietet, unter den ungefähr 200 deutschen Gemüsekonserven fabrikanten eine Einheitlichkeit herzustellen, da dieselben sich aus den verschiedensten Elementen zusammensetzen. Hierzu kommt noch, daß wenig mehr als die Hälfte dem oioengenannten Verein angehören. Die übrigen, meist ganz kleine Unternehmer, kümmern sich wenig um die Allgemeinheit. Es hat den Anschein, als sei eine Einschränkung der Produktion vielleicht doch durch die vielen Ermahnungen allmählich eingetreten. Hierbei muß anerkannt werden, daß die alten Braunschweiger Fabriken, zum Teil sogar mit nicht geringen Verlusten, in allen Reform bestrebungen mit gutem Beispiel vorangingen. Bezüglich der Mindestpreise suchte der genannte Verband im Jahre 1904 zuerst eine Einigung über die Verkaufspreise von Bohnen in verschiedenen Packungen zu erzielen. Da gerade mit Bohnen in den früheren Jahren eine unverantwortliche Schleuderei getrieben worden war, wollte man wenigstens bei diesem Artikel die Mindest preise festsetzen. Ungefähr 60 Konservenfabriken verpflichteten sich am 10. Dezember 1904, gegenseitig für das Jahr 1905 bestimmte Mindestverkaufspreise für Büchsenbohnen einzuhalten, unter dem Vor behalt, daß 80 % der gesamten Produktion, darunter auch 80 °/ 0 der