63 bezüglichen Produktion in der Stadt Braunschweig, dieser Verpflich tung beitreten würde. Die Produktion ist ermittelt worden durch Feststellung seitens des Bureaus der Braunschweiger Handelskammer auf Grundlage der Produktionserträge der Jahre 1901, 1902 und 1903. Leider wurde aber unter den abschließenden Fabrikanten die Höhe von 8o°/ 0 der Gesamtproduktion nicht erreicht, so daß die Festsetzung der Mindestpreise nicht perfekt geworden ist. Wenn auch eine vertrag liche Festsetzung von Mindestpreisen gescheitert ist, so sind doch diese Mindestpreise wenigstens als Norm festgesetzt worden und die meisten Fabriken werden sie, wenn auch nicht gezwungen, einhalten. Es darf aber erhofft werden, daß in späteren Jahren die Höhe von 80 °/ 0 der Gesamtproduktion unter den Vertragschließenden erreicht und so Mindestpreise geschaffen werden. Auf Ausfuhr und Ausfuhrverhältnisse deutscher Gemüsekonserven werden wir im nächsten Abschnitt ausführlich ein gehen. Gemeinsame Verkaufsbedingungen und gleichmäßige Bezeichnung gleicher Qualitäten hat der oft genannte Verband in einer General versammlung im Jahre 1905 aufgestellt, und wenn auch niemand ge zwungen ist, diese Bestimmungen genau innezuhalten, so dürften sie doch in Zukunft als Handelsnorm anerkannt werden und manche Mißverständnisse beseitigen. Auf Ersuchen des Zentralverbandes Deutscher Kaufleute und Gewerbetreibender hat der Verein Deutscher Konservenfabrikanten an den Bundesrat eine Eingabe gerichtet, worin um eine Verordnung gebeten wurde des Inhalts, daß jedes luftdicht verschlossene Gefäß, Welches Nahrungsmittel enthält, nur mit der vollständigen Firma des Erzeugers versehen in den Handel gebracht werden darf. Durch diese Maßnahme übernimmt der Konservenfabrikant dem Konsument gegenüber die volle Garantie für den Inhalt und reelle Füllung der Lose. Hierdurch macht sich zudem eine Bestimmung über den gleichmäßig zugewogenen Inhalt der Dosen überflüssig. Auch in der Dörrgemüsefabrikation war in den letzten Jahren eine Überproduktion ein getreten. Um hier Hilfe zu schaffen, war im Dezember 1903 der Verband Deutscher Dörrgemüsefabrikanten ins Leben getreten, dem sich außer zwei bis drei unbedeutenden Unternehmungen alle deutschen Dörrgemüsefabrikanten angeschlossen haben. Dieser Verband bezweckt der Erzeugung und dem Vertrieb von Dörrgemüsen privat- und volkswirtschaftlich gesunde Grundlagen zu sichern. Bereits Ende Januar 1904 setzte man für sämtliche Dörrgemüse bestimmte Mindestpreise auf ein Vertragsjahr fest, zu denen sich alle