68 war es möglich, für die besseren Spargelsorten und die zarteren deutschen Bohnen, die namentlich bei den Deutsch-Amerikanern be liebt waren, zu leidlich normalen Preisen Absatz zu finden. Seitdem aber durch die Mac Kinley-Bill der Zollsatz von 30 °/ 0 ad valorem auf 2 1 / i Cts. für ein Pfund englischen Gewichts festgesetzt wurde, stellt sich der Preis des Zolles für eine Zweipfunddose deutschen Ge wichts auf ca. 22 Pf. Damit haben wir also einen Zollsatz, der z. B. bei Bohnen 100% des Wertes beträgt. Dieser Zoll wurde aber später noch dadurch erhöht, daß die Rechnung, die dem amerikanischen Konsulate zur Legalisierung vorgelegt werden muß, auch die Un kosten frei Schiff und die Schiffsfracht, sowie die Assekuranz und auch die Kosten für die Legalisierung selbst in Höhe von 10.60 M. enthalten soll. Augenblicklich werden die deutschen Bohnen z. B. mit 0.80 per Pfund verkauft; bei solchen Preisen hört natürlich der Konsum und somit auch der Export nach den Vereinigten Staaten von selbst auf. Nach Rußland l ) wurden während des russisch-japanischen Krieges größere Mengen deutscher Gemüsekonserven versandt, die wahrschein lich für den Kriegsschauplatz bestimmt waren. Vor allem waren die deutschen Dörrgemüsefabriken mit russischen Aufträgen be schäftigt. Es wird sich nun fragen, ob auch in Zukunft ein Bedarf an deutschen Gemüsekonserven eintreten wird. In früheren Jahren wurden nur geringe Mengen Gemüsekonserven überhaupt eingeführt 2 ). Da sich nach der russischen Statistik eine Gesamteinfuhr nicht er mitteln läßt, mögen hier die Zahlen der Einfuhr nach St. Petersburg angeführt sein. A. Auf dem Wasserwege: 1. an Dörrgemüsen im Jahre 1899 2845 Pud „ i9°° 2 573 .. „ „ 1901 2622 „ 2. an Dosengemüsen im Jahre 1899 „ „ 1900 „ „ 1901 i2 329 Pud 12 684 „ 11836 „ 1) Mitteilungen verschiedener Fabrikanten im Jahre 1905. 2) Privatbericht des deutschen Generalkonsulats St. Petersburg 1904.