72 lassenen Fleischbeschaugesetzes, das die Einfuhr von Fleisch in luft dicht verschlossenen Gefäßen verbietet. Der Gesetzgeber behauptet zwar, daß diese Maßregel aus hygienischen Gründen erfolgt sei, man darf aber wohl annehmen, daß hier der Wunsch, der deutschen Landwirtschaft zu helfen, zum mindesten mitgewirkt hat. Dieses Einfuhrverbot für Büchsenfleisch verursachte das Entstehen einer neuen deutschen Industrie, welche die Herstellung von deutschem Corned beef aufnahm. Sie begann im Jahre 1900 mit der Fabrikation und hat sich seither fortwährend vergrößert. In Nord- und Südamerika, wie in Australien bestanden seit vielen Jahren bedeutende Unternehmungen zur Fiersteilung dieser Fleisch konserven. Südamerika und Australien verfügen über eine bedeutende Fleischproduktion, doch mangelt es dort an einem genügend großen und lohnenden Absatz für frisches Fleisch an Ort und Stelle. Man ist daher durchaus genötigt, die frische Ware zu Büchsenfleisch zu verarbeiten und die auf solche Weise haltbar gemachten Produkte auf den ausländischen Markt zu bringen. Anders liegen die Ver hältnisse in den Vereinigten Staaten von Nordamerika; hier konserviert man das Fleisch nur dann, wenn man für die frische Ware nicht genügenden Absatz finden kann. Wie erwähnt hatte sich das von Nord- und Südamerika (Uruguay) nach Deutschland eingeführte Corned beef vor allem seiner verhältnis mäßigen Billigkeit, seiner stets gleichmäßigen Beschaffenheit und seines guten Geschmackes wegen allgemeiner Beliebtheit in Deutsch land erfreut. Während im Jahre 1850 das Pfund ausländischen Dosenfleisches im Kleinhandel (Leipzig) noch 1.20 M. kostete, wurde solches in den letzten Jahren vor dem Inkrafttreten des Fleisch beschaugesetzes überall in Deutschland mit 70—80 Pf. per Pfund verkauft. Daß die Dosen des ausländischen Büchsenfleisches nach englischem Pfund gehandelt wurden und daß z. B. eine sogenannte engl. Pfunddose nur einen Inhalt von 390—400 g nach deutschem Gewicht besaß, kommt bei der obigen Preisvergleichung mit frischem deutschen Fleisch, oder deutschem Büchsenfleisch nicht in Betracht, da die angegebenen Preise sich auf ausgeschnittene, also außerhalb der Büchse, nach deutschem Gewicht verkaufte Ware beziehen. Vor Inkrafttreten des Fleischbeschaugesetzes war also das ausländische Dosenfleisch in Deutschland wenig oder gar nicht teurer als frisches Fleisch und es hatte außerdem den Vorzug, jederzeit gebrauchsfertig und jahrelang haltbar zu sein. Das Büchsenfleisch war infolge seiner Vorzüge im Laufe der Jahre ein wirkliches Volksnahrungsmittel geworden. Die Einfuhr