s> n d. j n England z. B. kamen die Sachverständigen nach langen r ar| dlungen zu der Überzeugung, daß kein Grund dazu vorläge, Verwendung der Borsäure gesetzlich zu verbieten. Nun haben . 6r derartige Konservierungsmittel die Eigenschaft, auch nicht ganz em wandsfreien Waren den Anschein der Frische und der guten Be- en heit zu geben. Es läßt sich also nach Verwendung der Bor- lUle n ' c ht mehr auf das bloße Aussehen hin feststellen, ob eine der- r^ge Ware eventuell in Verwesung übergeht. Das ist der große ac teil dieser Konservierungsmittel. Bei der Methode der Fleischkonservierung, deren sich die deutschen iken gegenwärtig bedienen, hat man indessen die Verwendung ° n Konservierungssalzen gar nicht mehr nötig. Allerdings muß c > auf ein sehr peinliches Arbeiten und genaues Einhalten der ^ ocle gesehen werden, wenn die hergestellten Fleischkonserven •-rnd haltbar sein sollen, während bei der Verwendung von Kon- ^ervierungssalzen ein Verderben weniger leicht möglich war. Vor CIn haben aber nunmehr die Konsumenten des deutschen Dosen- ss die Gewißheit, ein keine schädlichen Stoffe enthaltendes \b ' n,t f srr nttel zu erhalten, was gewiß viel für die Erweiterung des Sd Ges des deutschen Dosenfleisches beigetragen haben mag. ( j. 4 Einen positiven Vorteil bietet den Fabrikanten des Dosenfleisches, Fle - ^ n * C ^ lt nur se lhst schlachten, sondern auch ausgeschlachtetes clSl -h Von überall erhalten, das Borsäureverbot insofern, als nun- mehr H _ Uas gute Aussehen des Fleisches ihnen eine wirkliche Garantie ^' e gute und frische Qualität der Ware bietet, der diesen Vorbemerkungen gehen wir nun zur Beschreibung j st ^ gegenwärtigen deutschen Dosenfleischindustrie über. Natürlich Wä 16 ^ n ^ ust:r * c augenblicklich noch zu jung, als daß es uns möglich j ’ Von ihr eine ebenso ausführliche Darstellung wie von der Ge- • V °nservenindustrie geben zu können. ^ Abgesehen von mehreren kleineren Betrieben sind jetzt sechs Pj J £ e bende Fabriken, welche speziell Dosenfleisch herstellen, in & ^ Sc hland vorhanden. Die größte Fabrik ist die der Firma Eckardt ers ; Ihorst in Dissen (Westfalen). Die genannte Firma war die die Tr ^ so ^ ort nac b dem Inkrafttreten des Fleischbeschaugesetzes P K • a ° r ^ a ti°u von Corned beef auf nahm. Wenn sich zuerst die da- * at ' on ’ n bescheidenen Grenzen bewegte, so ist dies teilweise Uan' 11 ^ Zurüc bzuführen, daß die Importeure vor Inkrafttreten des ge- en Gesetzes große Mengen ausländischer Ware auf Lager nahmen. ü Cr , as ^' ese Bestände verkauft waren, was im Spätsommer 1902 " a fl War, wuchs die Nachfrage nach jüngerer Ware.