12 
Tarif-Nr. 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
82 
Oliven: 
a) gewöhnliche, eingesalzen 
100 kg 
6- — 
h) auf andere Art konserviert oder mariniert 
55 
15-— 
83 
Ohne Gewichtsabzug für die unmittelbare Umschließung. 
Als konservierte und marinierte Oliven werden jene angesehen, welche nicht 
nur mit Salz, sondern auch mit anderen Zutaten, wie Essig, Olivenöl, Lorbeer 
blätter etc. präpariert sind, ohne Rücksichtnahme darauf, ob sie in hermetisch 
verschlossenen Gefäßen aufbewahrt sind oder nicht. 
Ölhaltige Samen, nicht besonders benannt 
51 
6'— 
84 
Anis und Fenchel, Schwarzkümmel 
55 
10-— 
85 
Tahin (Tachan) 
55 
15-— 
86 
Samenkörner, Knollen und Zwiebel von Blumen, nicht besonders benannte . . 
ft 
ei 
87 
Gemüse und Küchengewächse: 
a) frisch 
100 kg 
5 — 
h) getrocknet 
55 
15--- 
c) in Salzlacke 
„ 
20-— 
d) in Essig, in Öl oder auf andere Weise konserviert 
55 
50-— 
88 
Ohne Taraabzug für die unmittelbare Umschließung. 
Speisewürzen aus Gemüsen und KUchengewäehsen . 
55 
50'— 
89 
Schwämme aller Art: 
a) frisch oder gesalzen 
55 
10-— 
i) getrocknet oder in 01, Essig etc. konserviert . . . 
55 
50- 
90 
Ohne Taraabzug für die unmittelbare Umschließung 
Hopfen 
55 : 
50.— 
91 
Weinstöcke und Pflanzensetzlinge aller Art 
fr 
ei 
92 
Blumen ; 
a) lebende, mit Wurzeln 
per Stück 
-•50 
h) Buketts oder Kränze 
100 kg 
50-— 
93 
Heu, Stroh und alle als Tierfutter dienenden Gräser, einschließlich der Wicken 
fr 
ei 
94 
VI. Getränke. 
Wein aller Art in Fässern, Schläuchen, Demijohns und anderen größeren Gefäßen: 
a) bis zu 12 Grad Alkoholgehalt 
100 kg 
30- - 
h) von 12 bis 20 Grad 
55 
50' 
c) von 20 Grad und darüber 
51 
75-— 
Hieher gehört auch der nicht ausgegohrene Wein (Most etc,).