12 Tarif-Nr. Warenbenennung Ver zollungs- Einheit Zollsatz in Francs 82 Oliven: a) gewöhnliche, eingesalzen 100 kg 6- — h) auf andere Art konserviert oder mariniert 55 15-— 83 Ohne Gewichtsabzug für die unmittelbare Umschließung. Als konservierte und marinierte Oliven werden jene angesehen, welche nicht nur mit Salz, sondern auch mit anderen Zutaten, wie Essig, Olivenöl, Lorbeer blätter etc. präpariert sind, ohne Rücksichtnahme darauf, ob sie in hermetisch verschlossenen Gefäßen aufbewahrt sind oder nicht. Ölhaltige Samen, nicht besonders benannt 51 6'— 84 Anis und Fenchel, Schwarzkümmel 55 10-— 85 Tahin (Tachan) 55 15-— 86 Samenkörner, Knollen und Zwiebel von Blumen, nicht besonders benannte . . ft ei 87 Gemüse und Küchengewächse: a) frisch 100 kg 5 — h) getrocknet 55 15--- c) in Salzlacke „ 20-— d) in Essig, in Öl oder auf andere Weise konserviert 55 50-— 88 Ohne Taraabzug für die unmittelbare Umschließung. Speisewürzen aus Gemüsen und KUchengewäehsen . 55 50'— 89 Schwämme aller Art: a) frisch oder gesalzen 55 10-— i) getrocknet oder in 01, Essig etc. konserviert . . . 55 50- 90 Ohne Taraabzug für die unmittelbare Umschließung Hopfen 55 : 50.— 91 Weinstöcke und Pflanzensetzlinge aller Art fr ei 92 Blumen ; a) lebende, mit Wurzeln per Stück -•50 h) Buketts oder Kränze 100 kg 50-— 93 Heu, Stroh und alle als Tierfutter dienenden Gräser, einschließlich der Wicken fr ei 94 VI. Getränke. Wein aller Art in Fässern, Schläuchen, Demijohns und anderen größeren Gefäßen: a) bis zu 12 Grad Alkoholgehalt 100 kg 30- - h) von 12 bis 20 Grad 55 50' c) von 20 Grad und darüber 51 75-— Hieher gehört auch der nicht ausgegohrene Wein (Most etc,).