Tarif-Nr. Warenbenennung Ver zollungs- Einheit Zollsatz in Francs 210 Faßbinderarheiten aus Eichenholz, und anderem Holz, fertiggestellt zum Zusammen fügen, zusammengesetzt oder nicht . .... 100 leg 6' — 211 Hieher gehören: Filßer, Kufen, Eimer und ähnliche Böttcherwaren, zusammen gesetzt oder nicht. Zimmermannsarbeiten zu Bauzwecken, ohne Skulpturen, zusaramengesetztoder nicht: a) grundiert, aber nicht lackiert 11 15- — h) lackiert oder angestrichen 11 20'— 212 Hieher gehören: Türen, Fenster, Balkons, Treppenstufen und andere ähnliche Gegenstände für Bauten. Die Metallbeschläge sowie sonstige Bestandteile dieser Gegen stände werden separat je nach der Art und Qualität des Materials, aus dem sie be stehen, verzollt. Wagnerarbeiten, wie Achsen, Felgen, Speichen, Naben, Joche, Räder, Deichseln, und alle anderen Holzbestandteile für Wägen und Karren: a) roh 11 10 — h) dieselben angestrichen, lackiert, in Verbindung mit Eisen oder Stahl . . » 20-— . 213 Die in dieser Tarif-Nr. genannten Gegenstände fallen unter Tarif-Nr. 198 h, wenn sie nur behauen, sonst aber nicht weiter bearbeitet sind. Gewöhnliche Tischler-, Drechsler- und Schnitzereiarbeiten aus Holz: a) weder angestrichen noch lackiert ■ 30'— h) angestrichen oder lackiert n 50- — 214 Hieher gehören: Heugabeln, Schaufeln, Rechen, Rollen, Workzeughefto, Faß pipen, Tröge, Näpfe, Etuis, Löffel, Mulden (Terrinen), Schüsseln, Hämmer, Reifen, Siehreifen, Holzschuhe, Schuh- und Hutleisten, Kisten, Holzkämme, Schachteln, Tische, sogenannte „Sofra“, Futterale und alle anderen ähnlichen Gegenstände aus Holz. Sohlenstifte 11 io-— 215 Weberblätter und Zähne für dieselben f •ci 216 Feine Drechsler- und Schnitzarbeiten aus Holz: a) angestrichen oder lackiert 100 kg 75' — h) in Verbindung mit anderen Materialien, kostbare ausgenommen .... 11 100'— 217 Hieher gehören: Holzsohuhe, Tabaksdosen, Pfeifenrohre, Zigarettenspitzen, Schinngriffe, Messerhefte, Bürstenhölzer, Peitschenstiele und ähnliche Artikel. Stöcke: u) einfache, bloß aus Holz oder in Verbindung mit unedlen Metallen . . . 11 100-— b) geschnitzt oder in Verbindung mit anderen Materialien, Edelmetalle aus genommen 1 11 150 — c) mit Griff aus Edelmetallen oder Bein, auch versilbert oder vergoldet . . 11 300'— 218 Möbel aus gebogenem Holz, montiert oder nicht 11 40- Möbel aus gebogenem Holze, in Verbindung mit Leder oder Stoff, werden als gepolsterte Möbel angesehen und nach Tarif-Nr. 224 verzollt.