33 Tarif-Nr, Warenbenennung Ver zollungs- Einheit Zollsatz in Francs 298 Leder-Handschuhe aller Art, mit oder ohne Futter Dutzend 10; — 299 Zugeschnittene Handschuhe, nicht genäht . . * 100 kg 750'— 300 Hutlederstreifen • 11 50-— 301 Stöcke, Geiseln und Peitschen aus Tierseimen, auch in Verbindung mit anderen Materialien mit Ausnahme derjenigen, welche unter höhere Zollsätze fallen: a) nicht lackiert 11 40-— h) lackiert 11 100-— 302 Waren aus hartem Leder (Sohlenleder), aus gewöhnlichem Schaf- und Ziegen leder, transparentem Leder, auch in Verbindung mit Holz, Papier oder anderen gewöhnlichen Materialien 11 120: — 303 Waren aus Leder jeder Art, nicht besonders benannte, auch in Verbindung mit anderen Materialien, mit Ausnahme von Muscheln, Schildpatt und ähnl., von Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, echtem Gagat, Meerschaum, Edelmetallen, Seide, Samt und wertvollen Steinen 11 300 — Anmerkung zu den Tarif-Nrn. 302 und 303. In diesen Tarif-Nrn. sind ent halten : Riemen mit Ausnahme der Transmissionsriemen, Säbelkoppeln (ausgenommen solche aus Metalldrahtgeweben), Gürtel (Gürtelriemen), mit Ausnahme der Damen gürtel, mit Seide gefüttert oder reich verziert; militärisches Lederzeug, Tornister und Schultaschen, Pa’rontaschen, Taschen und Futterale für Waffen, Pulver- und Schrotsäcke, Gerten und Peitschen, Eeisesäoke und Felleisen aus hartem oder weichem Leder, Hutschachteln, ganz aus Leder oder aus mit Leder überzogenem Karton; Um häng- oder Handtaschen für die Reise, ohne Ausrüstung mit Toilette- oder Arbeits- necessairen, gleichgiltig ob die Taschen ganz aus Leder sind oder aus Stoffen in Verbindung mit Leder; Feld- und Jagdflaschen oder solche für die Reise (aus Glas oder Metall) mit Lederüberzug, Hüte aller Art, bei welchen Leder vorherrscht, ferner alle Gegenstände, in welchen das Leder das vorherrschende Element bildet, und welche anderswo nicht benannt sind. 304 Arbeiten aus feinem Leder (in der Tarif-Nr. 294g aufgezählt), in Verbindung mit anderen Materialien mit Ausnahme der Web- und Wirkstoffe, welche mehr als 20% Seide enthalten, und mit Ausnahme von Bernstein, Schild patt, Perlmutter, Elfenbein, echtem Gagat, Meerschaum, edlen Metallen und Edelsteinen 11 • 600-— Zu dieser Tarif-Nr. gehören: Geldtaschen, Brieftaschen, Tabatifcren, Zigaretten taschen, Sohnupftabakbeutel, Reise- und Handtaschen, Toilette- und Arbeitsnecessaires aller Art, Damengürtel, Schachteln, Albums und alle anderen ähnlichen Waren, in welchen feines Leder vorherrscht. Wenn die in dieser Tarif-Nr. genannten Waren in Verbindung mit Web- und Wirkstoffen gebracht sind, welche mehr als 20% im Gewichte an Seide ent halten, oder welche in Verbindung mit Bernstein, Elfenbein etc. sind, so werden sie nach den Zollsätzen der Klasse XXX. verzollt. Stahlinstrumente, welche in den oben erwähnten Gegenständen enthalten sind, . wie chirurgische Instrumente in ihrem Besteck, Scheren und Messer in Etuis und ähnliches, können von ihren Bestecken und Etuis gesondert nach ihrer Beschaffen heit verzollt werden, wenn der Importeur es verlangt. 305 Kürschnerwaren, einfach durch Nähen zugeriohtet, nicht konfektioniert: a) aus ordinären Fellen n 100- — h) aus feinen Fellen ! 11 400 — 5