35 6* Tarif-Nr. Warenbenennung Ver zollungs- Einheit Zollsatz in Francs 311 Kleider, Konfektionswaren und andere Waren aus Kautschuk, mit imprägnierten oder bestrichenen Geweben .... 100 hg 300‘— 312 Schuhwaren aus Kautschuk: a) Galoschen J 6 o T“ri b) alle anderen V 200 - —• 313 Schläuche, Kiemen, Ventil-Klappen und andere Waren aus weichem Kautschuk oder Guttapercha, rein oder gemischt, in Verbindung mit Geweben oder mit anderen ordinären Materialien y> i 6 o 314 Waren aus Hartgummi, wie: Knöpfe, Kämme,Zigarettenspitzen, Nadelbüchsen, Etuis und andere Waren, auch in Verbindung mit anderen gewöhnlichen Materialien n 350'— 315 Zu Tarif-Nr. 307 bis 314: Balata und Balatawaren werden wie Kautschuk, Guttapercha, resp. wie Erzeugnisse daraus tarifiert. Zu Tarif-Nr. 307 bis 314: Alle Waren aus Kautschuk und Guttapercha in Verbindung mit solchen Materialien, welche einem höheren Zollsätze als wie Kauschuk und Guttapercha unterliegen, werden nach dem betreffenden Zollsätze dieser Materialien verzollt. Waren aus Guttapercha werden ebenso tarifiert wie Waren aus Kautschuk. XXL Seide und Seiden waren. Seide: a) in Kokons fl ei b) Rohseide, Flockseide, roh oder gekrempelt 100 hg 80 •— 316 Garne, einfach oder mehrdrähtig, auch gezwirnt, einschließlich Nähgarn aus natürlicher oder Kunstseide, auch in Verbindung mit anderen Textilstoffen: a) nicht gefärbt 1 kg 8- — b) gefärbt .... 11 12 - — 317 Ohne Taraabzug für die unmittelbaren Umschließungen. Gewebte und gewirkte Stoffe aus reiner Seide (einschließlich Foulard, Krepp und Tülle) oder in Verbindung mit Gold- und Silberfäden oder mit ver goldeten oder versilberten Metallfäden « 12 - — 318 Gewebte und gewirkte Stoffe aus Halbseide (einschließlich Foulard, Krepp und Tülle) aber nicht in Verbindung mit Gold- oder Silberfäden oder mit ver goldeten oder versilberten Metallfäden n io-— 319 Samt und Plüsch aus Seide oder Halbseide 57 10-- 320 Decken, Vorhänge und Teppiche; a) aus reiner Seide oder in Verbindung mit Gold- oder Silberfäden, oder mit vergoldeten oder versilberten Metallfäden . fl 15'- b) aus Halbseide » 12‘ — 321 Schale, Sack-, Kopf- und Halstücher und andere ähnliche Gegenstände aus Seide oder Halbseide: n) gesäumt oder ungesäumt 16’— b) gestickt, mit Spitzen- oder Fransenbesatz oder mit sonstigen Verzierungen, auch mit Fäden aus Edelmetall - v> 20' —