37 Tarif-Nr. Warenbenennung Ver zollungs- Einheit Zollsatz in Francs 331 Wollgarne,rein oder gemischt mit vegetabilischen Fasern, ein- oder mehrdrähtig, über Nr. 40, gefärbt oder nicht 100 kq 60 — 332 Ziegenhaare aller Art: a) gewaschen oder nicht . fr ei b) gefärbt 100 kg io-— 333 Schweinsborsten, nicht bearbeitet fr ei 334 Tierhaare, andere, nicht besonders benannte 100 hg io-— 335 Garne aus Ziegenhaar, nicht gefärbt: a) ans Mohairhaaren, rein oder gemischt 11 150'— b) andere, mit Ausnahme solcher aus Kaschmirziegen- und Kamelhaaren . » 75-— 336 Garne aller Art aus gefärbtem Ziegenhaar: a) aus Mohairhaaren, rein oder gemischt ISO - — b) andere • lOO - — 337 Garne aus tierischen Haaren, nicht besonders benannt, gefärbt oder ungefärbt n 100 — 338 Zu Tarif-Nr. 330—331, 335—337. Garne ans Wolle, in Verbindung mit Seide werden wie Seidengarne verzollt. Gewebte und gewirkte Stoffe aus Wolle oder anderen tierischen Haaren, auch in Verbindung mit Baumwolle und anderen Spinnstoffen: a) im Gewichte von mehr als 250 g per 1 Quadratmeter 11 450 - — b) im Gewichte von 250 g und darunter per 1 Quadratmeter ii 300 — 339 Samt und Plüsch aller Art aus reiner oder gemischter Wolle, jedoch nicht in Verbindung mit Seide und Metallfäden ii 300 - — | 340 Wollstoffe in Verbindung mit Fäden aus unedlem Metall .. v ii 250 - — 341 Teppiche aller Art (Knüpfteppiche, gewebte Teppiche), Laufteppiche, Wand teppiche, aus reiner oder gemischter Wolle 1 ” 250 - — 342 Gewebte Halstücher und Schale, gestickt, fassoniert, in reiner oder gemischter Wolle, einschließlich der sogenannten türkischen Schale ii 250 — 343 Strick- und Wirkwaren aus reiner oder gemischter Wolle, nur zusammengesetzt, aber nicht genäht ii 350"— 344 Wirkwaren, genäht, zugeschnitten oder mit Stoffen, Posamenterie und Bändern aufgeputzt, werden wie Kleidungen und Putzwaren nach Kategorie XXV verzollt. Posamentriewaren: Litzen, Schnüre, Gimpen, Quasten, Fransen, Knöpfe und alle anderen ähnlichen Artikel aus reiner oder gemischter Wolle, aber ohne Beimengung von Seide ii 250 - —; 345 Spitzen, Tülle und Stickereien aus reiner oder gemischter Wolle, jedoch nicht in Verbindung mit Seide, Gold- oder Silberfäden, vergoldeten oder ver silberten Metallfäden ...... ii 350 —