43 Tarif-Nr. Warenbenennung Ver zollungs- Einheit Zollsatz in Francs 395 Wirk- und Strickwaren aus Flachs, Hanf und anderen nicht besonders be nannten vegetabilischen Spinnstoffen, bloß znsammengeheftet, jedoch nicht zusammengenäht 100 leg 400.— Hieher gehören: Strümpfe und Socken, Gamaschen, Trikots, Unterleibchen, Unterhosen, Handschuhe, Nachtmützen, Kapuzen, Fichus, Netzhauben, Pulswärmer, auch verbunden oder verziert mit anderen Materialien, wie: Knöpfe, Bänder, Borten (auch seidene) und andere ähnliche Zutaten, insoferne sie für den Gebrauchszweck des Gegenstandes unentbehrlich sind. 396 Posamenteriewaren ans Hanf, Flachs und anderen vegetabilischen Spinnstoffen, gebleicht, ungebleicht oder gefärbt 350.-- Hieher gehören: Knöpfe, Schnüre, Borten, Fransen und andere ähnliche Artikel. 397 Spitzen, Tülle und Stickereien aus Flachs, Hanf und anderen vegetabilischen Spinnstoffen « 600.— Netzartige Gewebe in der Art von Spitzen werden wie die eigentlichen Spitzen und Litzen verzollt. 1 398 Plüsch aus Phormium tenax und anderen vegetabilischen Spinnstoffen .... i >5 100 — 399 Jutegewehe: a) rohe Stoffe für Emballagen, Strohsäcke und dergl i 55 15*— b) gefärbt, zum Bedecken von Möbeln 55 45-— 400 Säcke aus Jutegeweben V 20-— 401 Fertige Decken und Vorhänge aus Jute 55 60-■— 402 Bettvorleger und Teppiche aus Jute, fertige, glatt oder geknüpft ; 120-— 403 Wachstuch aus allen Spinnstoffen, geteert, getränkt und bestrichen mit Harz und anderen Materialien: a) für Emballagen, Wagendecken und Zelte, ferner Wachstuch für Sehiffs- verkleidung und dergl . 55 20‘— b) Linoleum und dergl. Bodenbelag 57 35-- c) Tischdecken, Wachstuch für Möbel und Buchbinderleinwand 55 70-— d) für Unterlagen, in Stücken von verschiedener Form abgepaßt 75'— e) Paus- und Malerleinwand 55 100-— f) für medizinische Zwecke, sowie auch Seidentaffet 55 1 6 iC 404 Reise-, Lager- und Jagdutensilien aus Stoffen, mit Wachs getränkt oder nicht, auch in Verbindung mit Holz, Leder und unedlen Metallen 55 100-— Hieher gehören: Koffer und Reisesäcke aus Holz oder Pappe, mit Leinwand- Überzug, mit oder ohne Ledergarnierung, Zelte und Feldgeräte, wie; Betten, Stühle und andere ähnliche tragbare Gegenstände aus Holz, Ruten, biegsamen Zweigen, in Verbindung mit Leder, Geweben oder unedlen Metallen; Reise- und Jagdflaschen aus Glas oder Metall, mit Garn oder Stroh umflochten; Reisekürbe (Necessaires) mit Ledergarnierung, Speisegeräte enthaltend, insofern letztere nur aus unedlen Metallen, 6*