44 i Tarif-Nr. j Warenbenennung Ver zollungs- Einheit Zollsatz in Francs Bein oder Glas bestehen, Wenn die Speisegeräte aus einem kostbareren Materiale bestehen, so werden sie nach ihrer Beschaffenheit separat verzollt. Zu Tarif-Klasse XXIV. Die Anmerkungen am Schlüsse der Klasse XXIII gelten auch für diese Klasse. Zu Tarif-Klasse XXI, XXII, XXIII und XXIV. Für Brettchen und Pappen deckel, auf welchen Stoffe, Spitzen, Bänder etc. aufgewickelt sind, wird keine Tara in Abzug gebracht. XXV. Kleidungen, Wäsche und Putzwaren, mit Ausnahme von solchen ans Papier, Leder, Kautschuk oder Wachstuch. 405 Kleidungen und Wäsche aus Wollstoffen 1 Zweifach. Zoll | des Stoffes 406 Kleidungen und Wäsche aus baumwollenen Stoffen — 1 Vierfach. Zoll | des Stoffes 407 Kleidungen und Wäsche aus Leinen- und Hanfgeweben — | Vierfach. Zoll 1 des Stoffes 408 Kleidungen und Wäsche aus Jute, Abaka, Phormium tenax, Aloe und anderen Spinnstoffen — 1 Vierfach. Zoll ( des Stoffes 409 Kleidungen und Wäsche aus reiner Seide oder aus Seide in Verbindung mit änderen Spinnstoffen, sowie auch mit Metallfäden aller Art; Meßgewänder — 1 Zweifach.Zoll .( des Stoffes Nach dieser Tarif-Nr. werden auch Konfektionswaren aus künstlicher Seide verzollt. 410 Krawatten ans Stoffen aller Art, ganz oder teilweise fertiggestellt — 1 Dreifach. Zoll des Stoffes Zu Tarif-Nr. 405—410: Als Grundlage für die Verzollung von Kleidern, Wäsche und Kravatten dient jener Stoff, aus welchem die Schauseite der Ware besteht. Spitzen, Tüll, Schnüre, Posamenterie-Artikel u. dgl., mit welchen fertige Konfektionswaren und Kravatten garniert sind, werden zusammen mit den fertigen Waren verzollt. Fertige Konfektionswaren und Kravatten aus verschiedenen Stoffen und Materialien werden nach dem am höchsten tarifierten Stoffe verzollt. Bloß angeschnittene, nicht zusainmengenahte Waren werden wie fertige Konfektions- und Putzwaren verzollt. 411 Künstliche Blumen und Teile derselben; Sehmuckfedeni aller Art, zugerichtete, sowie Waren daraus; Modeartikel, anderswo nicht genannt 1 hg 25-— XXVI. Metalle und Metallvvaren. 412 Erze aller Art. . . . fr( 3i 413 Metalle iu Blöcken, Platten, Draht, Stäben und allen anderen Formen, mit Ausnahme der besonders benannten fr« )i 414 Metallegierungen; a) aus edlen Metallen .... 100 hg 100-— h) aus unedlen Metallen 51 io-— 415 Massive Erzeugnisse aus Gold, Silber, Platin und verschiedenen Legierungen dieser Metalle, ohne Verzierung mit Edelsteinen: a) aus Gold, Platin und deren Legierungen 1 hg 20.— h) aus Silber, auch vergoldet 5 —