45 Tarif-Nr. Warenbenennung Ver zollungs- Einheit Zollsatz in Francs 416 Bijouterie waren aus Gold, Silber, Platin und Legierungen dieser Metalle, ohne Verzierung mit Edelsteinen, zur Verwendung als Schmuck und zur Ver zierung von Wohnungen: a) aus Gold, Platin und deren Legierungen 1 kg o i h) aus Silber, auch vergoldet 11 io-— 417 Bijouteriewaren aus edlen Metallen, mit Verzierung von Edelsteinen 11 50'— 418 Bijouteriewaren aus Nachahmungen von Edelmetallen, auch vergoldet oder ver silbert, jedoch ohne Edelsteine: a) feine . . . . n 20-— h) gewöhnliche . 11 10 — 419 Unter diese Tarif-Nr. fallen alle Sohmuokgegenstände, wie: Ohrringe, Broschen, Ringe, Armbänder, Haarnadeln, Halsbänder, Medaillons und andere ähnliche Gegenstände aus Bronze, Kupfer, Pakfong, Tombak und anderen Metallegierungen, nicht versilbert, auch verziext mit unechten Schmuoksteinen aus gefärbtem Glas oder anderen Kompositionen, welche grobe Imitationen kostbarer Materialien sind; Gablonzer Bijouteriewaren etc. Hieher fallt auch die gewöhnliche Bijouterie von Neapel und von anderen Orten Unter-Italiens, wie; Ohrringe, Broschen, Armbänder, Halsbänder, Brasseletts aus Abfällen von Korallen, Muscheln, Lava, montiert auf Metallegierungen aller Art, mit Ausnahme von Gold und Silber. Blattmetall: a) Blattgold .... ii 10.— h) Blattsilber . . . ii 2.— c) Blattmetall jeder anderen Art n 1.— 420 Kein Taraabzug für die Büchelchen, in welchen die Rlattmetalle eingelegt sind. Leonische Drähte: a) aus Gold oder vergoldet ii 10.— h) aus Silber oder versilbert ii 4.— 421 Taschenuhren: a) mit Gehäusen aus Gold oder aus anderen Materialien, mit Edelsteinen verziert, Taschenchronometer Stück 10.- h) mit silbernen oder versilberten Gehäusen, nicht mit Gold oder mit Edel steinen verziert oder garniert n 3.— c) mit Gehäusen aus allen anderen Materialien, nicht verziert und nicht garniert mit Gold oder Edelsteinen ii 1-50 Uhren, die unter lit. h, c dieser Tarif-Nr. fallen, werden außer dem Zolle noch mit einem Zuschläge von 50% belegt, falls sie mit Gold garniert oder verziert sind. Hartsteine, als Uhrwerksteile, kommen bei lit a dieser Tarif-Nr. nicht in Betracht, Chronometer für Schiffe, genannt „Marine-Uhren“, gehören zu Tarif-Nr. 486. Goldene Uhrgehäuse, separat eingeführt, werden nach Tarif-Nr. 416a verzollt. Silberne Uhrgehäuse, separat eingeführt, werden nach Tarif-Nr. 416h verzollt; solche aus unedlen Metallen oder deren Legierungen werden nach der Beschaffen heit des Materials und der Bearbeitung verzollt.