46 Tarif-Nr. Warenbenennung Ver zollungs- Einheit Zollsatz in Francs 422 Komplette Uhrwerke für Taschenuhren und Chronometer. . Stück 5-- 423 Wand- und Tischuhren, sowie Musikwerke mit ührmechanismus: a) in Gehäusen aus gewöhnlichen Materialien 100 kg 75.— b) in Gehäusen, mit Gold, Silber, Elfenbein, Gagat, Schildpatt, Skulpturen oder Malereien verziert 55 250- c) Turmuhren 55 25-— Bei der getrennten Einfuhr von Uhrwerken und Gehäusen werden die Uhr werke nach Tarif-Nr. 424 und die Gehäuse nach Beschaffenheit des Materials verzollt. Außer Uhren und Musikwerken in hölzernen Gehäusen fallen unter diese Tarif-Nr. auch solche in Gehäusen aus Papiermache oder Steinpappe sowie auch Metronome und andere Waren dieser Art mit Uhrmechanismen; ferner Triebwerke für Caroel- und Moderateur-Lampen. Musikwerke in Verbindung mit Waren, welche einem höheren Zollsätze unter liegen (Albums, Bonbonnieren), werden nach dem mit dem höchsten Zollsätze belegten Materiale verzollt. Kleine Musikdosen, welche als Kinderspielzeug dienen, gehören nicht zu dieser Tarifnummer, sondern zu Spielwaren. Bestandteile von Turmuhren fallen unter Tarif-Nr. 471; Uhrgläser für Taschen uhren unter Tarif-Nr. 269. 424 Furnituren für Uhren aller Art, mit Ausnahme von Gläsern für Taschenuhren sowie von Bestandteilen für Turmuhren i 55 100-— Hieher gehören auch Uhrfurnituren für Taschenuhren, mit Ausnahme der kompletten Mechanismen. 425 Bronzepulver 55 50 - 426 Kupfer, Messing und Bronze in Stangen, Platten oder Mulden, nicht vergoldet, nicht versilbert 55 25- — 427 Draht aus Kupfer und Messing für Telephone, elektrische Leitungen und dergl.: a) mit verschiedenen Spinnstoffen umsponnen n 60-— h) anderer Art 55 25- - 428 Metallfäden für Brautkopfputz, sowie zum Nähen, Sticken und Weben, ferner unechte leonische Gespinnste, Rauschgold, Perlen, Flitter und dergl., aus Kupfer, Messing und anderen Metallen, mit Ausnahme von Gold und Silber, weder vergoldet noch versilbert, auch in Verbindung mit baumwollenen, seidenen und anderen Garnen Ohne Taraahzug für Spulen, Kartons etc. 55 200-- 429 Kabel aller Art 55 30- - 430 Waren aus Kupfer- oder Messingdraht, poliert oder nicht, gefärbt oder nicht, auch in Verbindung mit anderen nicht vergoldeten und nicht versilberten unedlen Metallen; Gewebe und Geflechte ans Kupfer- und Messingdraht . . Zu Tarif-Nr. 428 und 430. Waren der Tarif-Nr. 428 und 430, vergoldet oder versilbert, zahlen außer dem Zoll noch einen Zuschlag von 50%. Unter Tarif-Nr. 430 fallen: Nadeln, Agraffen, Knöpfe, Hafteln, Strick nadeln, kleine Ringe, Stifte, Käfige, kleine Drahtkörbe und andere Gegenstände aus Kupfer- oder Messingdraht, welche die Eigenschaften dieser Tarif-Nr. haben. 55 150- 431 llanslialtungsgegenstände aus Kupfer, Messing oder Bronze Hieher gehören auch die Samovars. 55 1 120- ,