49 Tarif-Nr. Warenbenennung Ver zollungs- Einheit Zollsatz in Francs 454 Gewebe aus Eisendraht, roh, gefärbt, verniert oder geteert 100 leg 16 — Hieher gehören auch Gewebe aus Metalldraht für Drahtsiebc (Getreidesiehe, Sandsiehe etc.) 455 Waren aus Gußeisen, roh, gefeilt, geteert oder mit Mennige angestrichen: a) Platten und Verbindungsstücke für Bau- und Brückenkonstruktioneu, Säulen, Waggonräder und -Achsen, sowie Wellen für Maschinen . . . y> 8'— h) Röhren und hohle Säulen n 5’ — c) Öfen, gewöhnliche, und Kessel fj io- - d) Tiegel und Gefäße, nicht emailliert ti 3' — 456 Waren aus Gußeisen, poliert und emailliert, mit gegossenen oder gedrehten Verzierungen ?} 12 — Hieher gehören: Küchen- und Haushaltungsgeräte, Bügeleisen, Ofen, Lampen, Auslaufbrunnen, Roste, Gewichte und alle ähnliche Waren. 457 Waren aus Gußeisen, ziseliert, lackiert, bronziert, vernickelt, versilbert oder vergoldet, auch in Verbindung mit anderen gewöhnlichen Materialien. . 20 — Hieher gehören: Luster, Armleuchter, Leuchter, Lampen, Schreibzeuge, Ofengarnituren, Phantasiegegenstände, Ornamente u. dgl. Die unter diese Tarif-Nr. fallenden Waren in Verbindung mit Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter, Bernstein, echtem Gagat oder Seide, werden nach der Tarif klasse XXX und jene in Verbindung mit Edelmetallen (die bloß einfach vergoldeten oder versilberten ausgenommen) wie Goldarbeiterwaren verzollt. 458 Eisenwaren, nicht besonders benannt 10'- Hieher gehören: Grobe Erzeugnisse aus Eisen für Häuser- und Brückenbau, für den Bau von Waggons, Fracht-und Personenwagen (mit Ausnahme der Achsen); Stoßscheiben und Verbindungsstücke für Schienen und dergl.; alle diese Er zeugnisse nicht gedreht, nicht poliert, nicht gefeilt. 459 Wagenachsen aus Eisen und Stahl » 4-- 460 Nägel aus Eisen oder Stahl: a) Bolzen, Nieten, geschmiedete Nägel und Hufnägel 10- — b) Drahtstifte jeder Größe 6-— 461 Hufeisen ....... 7 50 462 Schrauben und Schraubenmuttern aus Eisen und Stahl io--- 463 Anker und Ankerketten aus Eisen oder Stahl, in einer Stärke von mehr als 10 nun •ij io-— 464 Eisenröhren, auch geteert 8- — 465 Eisengitter für alle Gebrauchszwecke; Gartenmöbel aus Eisen, nicht vergoldet, nicht versilbert 20'— Gitter und Eisenmöbel, teilweise oder ganz vergoldet oder versilbert, zahlen den zweifachen Zoll dieser Tarif-Nr. 7