50 Tarif-Nr. Warenbenennung Ver zollungs- Einheit Zollsatz in Francs 466 Waren aus Schwarzblech, nicht poliert, nicht emailliert, nicht verzinnt, in Ver bindung mit Gußeisen 100 hg 20‘— Hieher gehören; Dampfkessel, Küchenherde, Ofen, Kamin Vorsätze, Ofentüren, Küchengeräte aus Schwarzblech, Kesseldeckel und ähnliche Gegenstände aus gleichem Material. 467 Kassen aus Eisen oder Stahl r 30'— 468 Ordinäre schmiede- und gußeiserne Betten, einfach angestrichen oder mit Verzierungen aller Art, aber nicht versilbert und vergoldet n 18-— 469 Schmiede- und gußeiserne Betten mit Verzierungen, gefärbt, lackiert, mit Malerei oder bronziert, aber nicht vergoldet und nicht versilbert 77 30- - 470 Eiserne Möbel aller Art für Wohnungen, gefärbt, lackiert, mit Malerei, bronziert, tapeziert oder nicht, aber weder vergoldet noch versilbert T, 35* Zu Tarif-Nr. 468—470. Eiserne Möbel und Betten der Tarif-Nr. 468—470 werden, wenn sie ganz oder teilweise vergoldet oder versilbert sind, mit einem Zu schläge von 60% zu dem gewöhnlichen Zollsätze verzollt. 471 Waren aus Eisen und Stahl, einfach, bloß gefeilt, weder verziert noch poliert, emaillie-it oder gefärbt; a) das Stück im Gewichte von 25 hg und darüber 77 io-— b) das Stück im Gewichte von 3--25 hg 77 15'— c) das Stück im Gewichte von 0‘5—3 hg 20-— d) das Stück im Gewichte unter 0 - 5 kg . . n 30 — 472 Waren aus Eisen oder Stahl, verzinnt, emailliert, lackiert, aber nicht poliert: a) das Stück im Gewichte von 25 kg und darüber . . ... 77 20-— i) das Stück im Gewichte von 3—25 hg « 30'— c) das Stück im Gewichte von 0 5 - 3 hg 77 40’ -■ d) das Stück im Gewichte unter 0'5 hg 77 50-— 473 Waren aus Weiß- oder Schwarzblech, verzinnt, verzinkt (auf galvanischem Wege) oder verkupfert, aber weder gefärbt noch lackiert, auch in Verbindung mit Holz 77 35- — Hieher gehören: Hausgeräte aller Art, wie: Schaufeln, Löffel, Schalen, Seiher, Reibeisen, kleine Kübel, Becher, Eimer, Trichter, Gießkannen, Badewannen, Kühl apparate, Duschapparate, Hohlmaße, Lampen, Laternen, Tassen, Schüsseln, Back formen, Kttchenmühlen und alle anderen Gegenstände dieser Art. 474 Waren aus Weiß- oder Schwarzblech, gefärbt, lackiert, mit Malerei verziert, auch vergoldet und versilbert, in Verbindung mit anderen Materialien mit Ausnahme von Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter und Edelmetallen .... *7 50*— : Hieher gehören; Tassen, Zuckerdosen, Kaffee-, Tee-, Bonbonbüchsen, etc., Hänge- und Stehlampen, Schnupftabakdosen, Streichholzständer, Blumenhälter, Deckel aus Weißblech, Leuchter, Tabatiören und ähnliche Gegenstände. 475 Waren aus emailliertem Eisenblech 77 60 — Hieher gehören Küchengeräte, wie: Kasserolen, Bratpfannen, Seifensohalen, Kannen, Schüsseln, Kochgeschirr und andere Gegenstände aus emailliertem Schwarzblech.