52 ca Eh Warenbenennung Ver zollungs- Einheit Zollsatz in Francs 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 Kriegswaffen und deren Zugehör Kriegswaffen und deren Bestandteile dürfen bloß vom Staate eingeführt w r erden. Mathematische, Zeichen-, physikalische, chemische und astronomische Instrumente und Apparate ... Hieher gehören: Mathematische Instrumente, wie: Graphometer, Theodoliten, Wasserwagen, Schrittzähler; optische, astronomische und nautische Instrumente, wie: Fernrohre, Teleskope, Mikroskope, Heliometer, Heliostate, Lupen, photographische Apparate, Kompasse, Sextanten und andere; physikalische Instrumente, wie: Thermometer, Barometer, Hygrometer, Anemometer, Areometer, Aerometer, Alkohol meter, elektrische Apparate, einschließlich telegraphischer Apparate; Instrumente für Luftdruck und Mechanik (Dynamometer und andere), ballistische, hydrostatische und hydraulische Apparate (hydraulische und hydroslatische Wagen, Heber und andere); mineralogische Instrumente und Apparate (Goniometer usw.); Instrumente und Apparate für chemische Laboratorien und überhaupt alle für wissenschaftliche Arbeiten bestimmten Instrumente und Apparate. Brillen, Zwicker und Lorgnons, in Metall, gewöhnlichem Bein oder Perl mutter eingefaßt, Feldstecher und Operngucker, kleine Kompasse, welche per Dutzend eingeftthrt werden, Lineale, Zirkel, Reißfedern, Winkelmaße, Winkelmesser, Peldmeßketten, Maßstäbe, Meßtische und eingoteilte Hohlmaßstähe gehören nicht hieher, sie werden, je nach dem Material aus dem sie hergestellt sind, verzollt. «.) Näh- und Strickmaschinen, sowie deren Bestandteile und Zngehör . . . . b) Schreib- und Rechenmaschinen, sowie Registrierkassen . . . Zentiraal-, Dezimal- und andere Wagen ans Gnß- oder Schmiedeeisen, auch in Verbindung mit anderen unedlen Metallen oder Holz Kämm-, Krempel- und Reinignngsmaschmen für Baumwolle, Wolle und andere Textilstoffe Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte: a) Pfluge, Trieurs und Pulyerisateure J>) Säe-, Mäh- und Erntemaschinen, Maschinen zum Quetschen und zum Reinigen des Getreides mul Eggen Feuerspritzen, hydraulische Maschinen und alle anderen Pumpen Maschinen und Apparate, sowie deren Bestandteile, aus Eisen, Gußeisen oder Stahl, nicht besonders benannt . Münzen; a) in Gold, mit gesetzlichem Kurs h) in Gold, ohne gesetzlichen Kurs (zum Anfroihen auf Schnüre für Halsschmuck) c) ans Silber, Nickel oder Kupfer Silber-, Nickel- und Kupfermünzen dürfen aus dem Auslande nur vom Staate eingeführt werden. XXYII, Wagen, Eisenbahnfahrzeuge, Schiffe und dergl. Lokomotiven, Tender, Fourgons, Antomobilwagcn und Waggons jeder Art für Personen- und Gütertransport Von der Verwaltung der Staatsbahnen eingeführtc Waggons sind zollfrei. Tramway wagen jeder Art verboten 100 hg 150 - —: 40-- 100-- 25’- 25-- frei 100 hg b- 10'- frei frei 1 hg 450- verboten v. Werte 15% 15%