54 
Tarif-Nr. 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
512 
XXYIII. Musikinstrumente. 
Pianos (Flügel) und Orgeln . 
Stück 
150 — 
513 
Pianinos, Drehorgeln, Harmoniums und Fisharmonikas 
50'— 
514 
Violinen, Guitarren, Mandolinen, Zithern, Zimbals, Tamburizzen, Harfen. 
» 
3-— 
515 
Violoncellos, Baßgeigen; Blasinstrumente aus Metall . 
11 
5-— 
516 
Flöten, Klarinetten, Piccolos und andere Blasinstrumente aus Holz, auch in 
Verbindung mit Materialien aller Art; Harmonikas, Akkordeons und Äristons 
11 
2'- 
517 
Leierkasten und Drehorgeln 
Y) 
30 — 
518 
Nicht besonders benannte Musikinstrumente 
11 
5- — 
519 
Vogelwerkel (Sirenen) zum Abrichten der Vögel und kleine Mundharmonikas, 
welche als Kinderspielzeug dienen, gehören unter Tarif-Nr. 634. 
Große und kleine Trommeln, Pauken und dergl 
11 
3-— 
520 
Bestandteile zu Musikinstrumenten aller Art 
100 hg 
10-— 
521 
Musikdosen mit Uhrenmechanismus sowie Gramophon-, Phonograph- und 
Graphophonkörper mit Mechanismus werden nach Tarif-Nr. 423 verzollt. 
Saiten für Musikinstrumente aller Art 
11 
100 — 
522 
XXIX. Zünd- und Sprengstoffe. 
Zündhölzchen jeder Art, aus Holz, Wachs und aus Karton 
65* — 
523 
Ohne Taraabzug für (die unmittelbare Umschließung. 
Schießpulver aller Art 
11 
112'— 
524 
Dynamit 
11 
140 — 
525 
Patronen für Kriegszwecke und Geschosse aller Art 
verb 
oten 
526 
Kriegsmunition darf nur für den Bedarf des Staates eingeführt werden. 
Patronen für Jagd- und andere Zwecke, mit Ausnahme der Kriegsmunition: 
a) gefüllte oder leere, jedoch mit Zündhütchen 
100 hg . 
140- — 
b) leere (Hülsen), ohne Zündhütchen 
11 
50-— 
527 
Metall- und Papicrkapseln, Zündschnüre aller Art, alle anderen Spreng- und 
Zündstoffe, einschließlich von Feuerwerkskörpern und deren Zubehör. . . . 
11 
140-— 
528 
XXX. Waren und Gegenstände, im Tai’if nicht besonders benannte. 
Waren aus Bernstein, in oder ohne Verbindung mit anderen Materialien, auch 
mit Edelmetallen, Edel- und Halbedelsteinen . 
1 hg 
50 — 
Hieher gehören: Schmuckgegenstände, Rosenkränze, Zigarettenspitzen, Tabak 
pfeifen und andere derartige Gegenstände aus dunklem oder gelbem Bernstein.