55 5h £ Yer- Zollsatz Warenbenennung zollungs- in 5h Einheit Francs EH 529 530 531 532 533 Waren aus Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter, echtem Gagat, Meerschaum, ge wöhnlich oder mit Verzierungen, Figürchen oder Inkrustation, in oder ohne Verbindung mit anderen Materialien, einschließlich der Edelmetalle, Eclel- und Halbedelsteine Hieher gehören auch Waren, bei welchen Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, echter Gagat vorherrschen. Die anderen Materialien, mit welchen die Waren verziert, oder mit welchen sie in Verbindung sind, werden als untergeordnet betrachtet. Unter diese Tarif-Nr. fallen daher Geld- und Visitkartentaschen, Dosen, Zigarren- und Zigarettentaschen, Fächer, Papiermesser, Necessaires, Bonbonniere«, Albums, alle diese Waren, wenn sie gänzlich bedeckt sind mit Schildpatt, Elfen bein oder Perlmutter; Kämme, Schirmgriffe, Stocke, Peitschen, ganz aus Elfenbein, Schildpatt oder Perlmutter; Artikel für Raucher aus Meerschaum, auch in Ver bindung mit Bernstein; Knöpfe für Kleider, Kegel nnd Bälle für Billards und dergl. Gegenstände, welche den oben angegebenen Bestimmungen entsprechen. Bijouteriewaren aus Bernstein, Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter, echtem Gagat, Meerschaum, mit Figuren oder Inkrustation verziert oder nicht, auch in Verbindung mit anderen Materialien, einschließlich der Edelmetalle, Edel- nnd Halbedelsteine Waren aus feinem Leder, Seide, Samt, Plüsch, mit Verzierungen aus Bernstein, Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, echtem Gagat, Meerschaum, Edelmetallen, Edel- und Halbedelsteinen oder bloß aus Verbindungen von feinem Leder, Seide und Samt untereinander . Hieher gehören: Geld- und Visitkartentasolien, Brieftaschen u, ähnl., Taba- tiören, Zigarren- und Zigarettentasohen, Reise- und Handtaschen, Necessaires, Bonhonniöres und andere Etuis jeder Art, Damengürtel und andere ähnliche Gegen stände, welche dem Texte dieser Tarif-Nr. entsprechen. Waren aus feinem Leder in Verbindung mit weniger als 20% Seide ent haltenden Wirk- oder Webstoffen werden nach Tarif-Nr. 304 verzollt; wenn sie jedoch mit einer beliebigen Menge der oben angeführten wertvollen Materialien ver bunden sind, unterliegen sie dem Zolle nach Tarif-Nr. 531. Waren aus Holz, Rohr, Stroh, Bast, Pappe, Papiermache, Steiupappe, Bronze, Stahl, Glas, Porzellan, Fayence, verziert oder in Verbindung mit Bernstein, Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, echtem Gagat, Meerschaum, feinem Leder, Seidengeweben, Samt, Edelmetallen nnd Edelsteinen Hieher gehören: Kleine Möbel, Etagören, Blumentische, Kassetten, Dosen, ver schiedene Spiele (Domino, Schach, Criquet etc.), Rosenkränze, Bürsten, Stiele von Bürsten, Regenschirm- und Peitschengriffe; Messerhefte, Schreibunterlagen, Garnituren, für Schreib-, Eß- und Ziertische; kleine Gegenstände aus verschiedenen vegetabilischen Materialien geflochten, wie: Zigarren- und Zigarettentaschen, kleine und große Körbe für verschiedenen Gebrauch, Bonbonnieren, Albums nnd andere derartige Waren, verziert oder in Verbindung mit Bernstein, Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter, echtem Gagat, Meerschaum, feinem Leder, Seide, Samt, Edelmetallen, Edel- und Halb edelsteinen. Chinesische Lackwaren, einfach oder verziert mit Schildpatt, Elfenbein, Perl mutter oder anderen Stoffen, fallen unter diese Tarif-Nr. Kurzwaren, bloß aus gemeinen Materialien heigestellt Unter gemeinen Materialien weiden alle Materialien außer Bernstein, Elfen bein, Schildpatt, Perlmutter, Meerschaum, echtem Gagat, feinem Leder, Seiden geweben, Edelmetallen, Edel- und Halbedelsteinen verstanden. Unter diese Tarif-Nr. fallen: Kämme, Knöpfe, Papiermesser, Dosen, kleine Koffer, Griffe für Schirme, Stöcke oder Peitschen, Albums (andere als jene unter die Tarif-Nr. 286, 529 und 531 fallende) und überhaupt alle in den Tarif-Nr. 529, 531, 532 genannten Waren aus Holz, Bein, Horn, aus Schildpatt-Imitation, Zelluloid, Wachs, gemeinen Metallen, auch in Verbindung mit anderen gewöhnlichen Materialien, insoweit sie nicht anderswo genannt sind. 1 li(J 1 5' — 50-— io-—