63 Tarif-Nr. Warenbenennung Ver zollungs- Einheit Zollsatz in Francs V. Textilwaren. 26 Wolle, gewaschen und ungewaschen v. Werte 12% 27 Flachs und Hanf, roh .... 7? 10% 28 Stricke und Seilerwaren jeder Art mit Ausnahme von Bindfaden 75 25% 29 Leinen- und Hanfgarne 77 10% 30 Leinen- und Hanfgewebe 57 10% Zu Tarif-Nr. 29 und 30: Enthalten die Garne, beziehungsweise Gewebe noch anderes Material (Schaf- oder Baumwolle u. s. w.), so unterliegen sie einem Wert zölle von 14 Perzent. 31 Tuche und Stoffe aus Wolle, im Gewichte von mehr als 400 g per Quadratmeter n 18% 32 Merino und Kaschmir, einfarbig, aus reiner Wolle, im Gewichte von unter 400 g per Quadratmeter 77 12% 33 Konfektionierte Kleidungen, deren Materiale auf der Schauseite überwiegend aus Geweben von reiner oder gemischter Wolle besteht 100 Icy netto 300-- Konfek ionierte Kleidungen, welche nicht unter diese Tarif-Nr. fallen, ebenso wie Wäschewaren jeder Art, Hüte und verschiedene Konfektionen für den unmittel baren Gebrauch werden nach Tarif-Nr. 73 behandelt. 34 Jutegewebe v. Werte 12% 35 Jutesäcke 57 10% 36 Filz- und Strohhüte . . . . i ” 12% Filz- und Strohhüte, deren Garnitur (Blumen, Federn, Spitzen, Bänder, Glas perlen u. s. w.) die Fasson an Wert übertrifft, werden mit 14% vom Werte verzollt. 37 Leonische Drähte und Flitter, auch in Verbindung mit Spinnstoffen ..... 77 10% VI. Zement, Kalk, Ton- und Glaswaren. 38 Zement und hydraulischer Kalk 77 10% 39 Kalk, gewöhnlicher 7) 12% 40 Ziegel, Dachziegel, Bodenbelagplatten und Röhren, irdene | 7) 12% 41 Töpferwaren aller Art 75 12% 42 Porzellan- und Fayencewaren n 12% Diese Waren in Verbindung mit anderen Materialien, wie Metall, Holz u, a., unterliegen einem 14%igen Wertzölle. 43 Fensterglas 7? 20% 44 Glaswaren aller Art . 77 12%