47 J. Warenbenennung Gefäße und Apparate aus Kupfer, Messing und * Bronze für Fabriksunter- nehmungen, Dampfschiffe, Dampfmaschinen, Destillerien, Raffinerien, Färbereien und andere Industrien, Reservoirs, Fässer, Kessel, Röhren, Lager und Büchsen für Räder und dergl Metallgießer- und Metalldreherwaren aus Kupfer, Messing und Bronze; Er zeugnisse aus Kupfer- und anderem Metallblech; alle diese Erzeugnisse gefärbt, brüniert, poliert oder nicht, auch in Verbindung mit anderen ge wöhnlichen Materialien, jedoch nicht ziseliert, verniert, vernickelt, ver silbert oder vergoldet .... ... Hieher gehören; Betten, Kronleuchter, Lampen, Ofentüren und anderes Ofenzugehör, Ofen- und Fenstergitter, Tafeln, Leuchter, Viehglocken und andere kleine Glocken, Bügeleisen, Backformen, Möhelrollen, Tür- und Fenstergriffe, Schlösser, Vorlegeschlössen, Vorhanghälter, Schloßschilder, Sattlerbesohläge, Wagen beschläge etc., Rosetten, Einfassungen, Siegel, Agraffen, Schuhösen, Gewichte, Werkzeuge für verschiedene Handwerkszweige und überhaupt alle Gegenstände aus Kupfer, Messing oder Bronze, welche die Eigenschaften dieser Tarif-Nr. aufweisen. Glocken Hieher gehören Glocken im Gewichte von mehr als 15 kg per Stück. Erzeugnisse aus Kupfer, Messing und Bronze, ziseliert, lackiert, vernickelt, ver goldet oder versilbert, auch in Verbindung mit anderen Materialien mit Aus nahme von Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter, echtem Gagat, Bernstein, Seide, Edelmetallen und Edelsteinen Hieher gehören: Kandelaber, Luster, Wagenlaternen, Lampen, Armleuchter, Bureaugarnituren, Möbelbeschläge, Rahmen, Etuis, Kästchen und andere kleine Luxusgegenstände, wie: Vasen, Statuen, Statuetten, Bas-Reliefs, Büsten, Medaillons etc. Hieher fallen auch die in der Tarif-Nr. 433 aufgezählten Gegenstände aus Kupfer, Messing und Bronze, falls sie ziseliert, verniert, lackiert, vernickelt, schwach ver goldet oder versilbert sind. Gegenstände aus Aluminiunibronze gehören auch zu dieser Tarifnummer. Wenn die in dieser Tarifnummer genannten Gegenstände mit gemeinen Materialien verbunden sind, die an sich einem niedrigeren Zollsatz als dem in dieser Tarif-Nr. vorgeschriebenen unterliegen, wie: Marmorfliesen etc,, so haben die Importeure das Recht, die getrennte Verzollung dieser Gegenstände — falls sie sich trennen lassen — nach ihrer Beschaffenheit zu verlangen. Waren der Tarif-Nr. 435 in Verbindung mit Elfenbein, Schildpatt und anderen wertvollen Materialien werden nach Tarifklasse XXX verzollt; diejenigen, welche mit Edelmetallen verziert sind, wie Bijouteriewaren. Zinn, rein oder mit Antimon legiert, in Klumpen, Barren, Platten, Blechen u. dgl. Buchdruckerlettern aus Blei und Antimon, Klischees, Druckplatten, sowie alle beweglichen Typen für Druckereien Waren aller Art aus reinem oder mit Blei, Zink oder Antimon legiertem Zinn, nicht vergoldet und nicht versilbert Vergoldete und versilberte Zinnwaren zahlen noch einen Zuschlag von 50%. Hieher gehören: Gefäße, Teekannen, Kaffeekannen, Präsentierteller, Tassen, Leuchter, Küchengeräte, sowie auch Fantasiegegenstände aus Zinn (auch mit Blei legiert), Antimon und anderen Metallen. 439 Nickel und Pakfong (Neusilber) iu rohem Zustande, in Stücken, gehämmert, gewalzt oder in Form von Draht Ver zollungs- Einheit Zollsatz in Francs 100 Jcy 50. - n 100. - 1 » 80-- 1 55 200 — 51 40 — 55 60-- 1 55 100-— [• 55 30 —