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        <title>Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904</title>
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      <div>50 
Tarif-Nr. 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
466 
Waren aus Schwarzblech, nicht poliert, nicht emailliert, nicht verzinnt, in Ver 
bindung mit Gußeisen 
100 hg 
20‘— 
Hieher gehören; Dampfkessel, Küchenherde, Ofen, Kamin Vorsätze, Ofentüren, 
Küchengeräte aus Schwarzblech, Kesseldeckel und ähnliche Gegenstände aus gleichem 
Material. 
467 
Kassen aus Eisen oder Stahl 
r 
30'— 
468 
Ordinäre schmiede- und gußeiserne Betten, einfach angestrichen oder mit 
Verzierungen aller Art, aber nicht versilbert und vergoldet 
n 
18-— 
469 
Schmiede- und gußeiserne Betten mit Verzierungen, gefärbt, lackiert, mit 
Malerei oder bronziert, aber nicht vergoldet und nicht versilbert 
77 
30- - 
470 
Eiserne Möbel aller Art für Wohnungen, gefärbt, lackiert, mit Malerei, bronziert, 
tapeziert oder nicht, aber weder vergoldet noch versilbert 
T, 
35* 
Zu Tarif-Nr. 468—470. Eiserne Möbel und Betten der Tarif-Nr. 468—470 
werden, wenn sie ganz oder teilweise vergoldet oder versilbert sind, mit einem Zu 
schläge von 60% zu dem gewöhnlichen Zollsätze verzollt. 
471 
Waren aus Eisen und Stahl, einfach, bloß gefeilt, weder verziert noch poliert, 
emaillie-it oder gefärbt; 
a) das Stück im Gewichte von 25 hg und darüber 
77 
io-— 
b) das Stück im Gewichte von 3--25 hg 
77 
15'— 
c) das Stück im Gewichte von 0‘5—3 hg 
20-— 
d) das Stück im Gewichte unter 0 - 5 kg . . 
n 
30 — 
472 
Waren aus Eisen oder Stahl, verzinnt, emailliert, lackiert, aber nicht poliert: 
a) das Stück im Gewichte von 25 kg und darüber . . ... 
77 
20-— 
i) das Stück im Gewichte von 3—25 hg 
« 
30'— 
c) das Stück im Gewichte von 0 5 - 3 hg 
77 
40’ -■ 
d) das Stück im Gewichte unter 0'5 hg 
77 
50-— 
473 
Waren aus Weiß- oder Schwarzblech, verzinnt, verzinkt (auf galvanischem Wege) 
oder verkupfert, aber weder gefärbt noch lackiert, auch in Verbindung mit Holz 
77 
35- — 
Hieher gehören: Hausgeräte aller Art, wie: Schaufeln, Löffel, Schalen, Seiher, 
Reibeisen, kleine Kübel, Becher, Eimer, Trichter, Gießkannen, Badewannen, Kühl 
apparate, Duschapparate, Hohlmaße, Lampen, Laternen, Tassen, Schüsseln, Back 
formen, Kttchenmühlen und alle anderen Gegenstände dieser Art. 
474 
Waren aus Weiß- oder Schwarzblech, gefärbt, lackiert, mit Malerei verziert, 
auch vergoldet und versilbert, in Verbindung mit anderen Materialien mit 
Ausnahme von Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter und Edelmetallen .... 
*7 
50*— : 
Hieher gehören; Tassen, Zuckerdosen, Kaffee-, Tee-, Bonbonbüchsen, etc., 
Hänge- und Stehlampen, Schnupftabakdosen, Streichholzständer, Blumenhälter, 
Deckel aus Weißblech, Leuchter, Tabatiören und ähnliche Gegenstände. 
475 
Waren aus emailliertem Eisenblech 
77 
60 — 
Hieher gehören Küchengeräte, wie: Kasserolen, Bratpfannen, Seifensohalen, 
Kannen, Schüsseln, Kochgeschirr und andere Gegenstände aus emailliertem 
Schwarzblech.</div>
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