Der neue bulgarische Zolltarifentwurf.
Unter T.-Nr. 64 fallen auch Schmiedeblasebälge, gleichviel von welchem
Materiale, gewöhnliche Mühlsteine, Spitz- und Kreuzhauen, Bohrer,
Hangen, Hämmer, Ambossse, Schaufeln, Rechen, Heugabeln, Sensen, Sägen,
Meißel und ähnliche Werkzeuge. Nicht hierher gehören: gewöhnliche Heizöfen
 und Sparherde, ebenjo nicht Eisenhaken, eiserne Türringe, eiserne Radschuhe
 für Wagen und ähnliches. Diese Gegenstände unterliegen einem
14 prozentigen Wertzolle. I
Roste aus Gußeisen und Herdplatten werden, wenn nicht mit den Öfen
zugleich eingeführt, und weder gestrichen noch gefirnißt, nach T.-Nr. 51 mit
einem Wertzolle von 10 % belegt.
R]. Kerzen, Seifen und Parfümeriewaren.
65. Kerzen und ordinäre Seifen (Waschseifen) (Ö.-U., F., R.) vom
Werte 18 9%.
Anmerkung. Hierunter fallen auch die Surrogate für Waschseifen,
wie Seifenpulver und ähnliches.
66. Toiletteseifen (F., R.) vom Werte 12 9%.
Anmerkung. Hierher gehören nur die einer Akzise unterworfenen
Seifen, nämlich parfümierte Seifen. Alle andern werden nach T.-Rr. 65
verzollt.
67. Parfüms und Parfümeriewasser (F., R.) vom Werte 12 0/h:
Anmerkung. Unter Parfüms werden nur Parfümessenzen verstanden.
Pulver, Pomaden und kosmetische Artikel verschiedener Art sind einem
Wertzolle von 14 °/o unterworfen.
XII. Pulver und Explossivsstoffe.
68. Schießpulver jeder Art (F., R.) 100 kg 112 Franken.
69. Patronen, Raketen und andere Explosivstoffe (F., R.) 100 kg
140 Franken.
Anmerkung. Hierher gehören auch Patronenhülsen, Kapseln und
Zündschnüre für Minenzwecke.
XRI]II. Chemikalien.
70. Ätnatron und Soda jeder Art; Pottasche, Alaun jeder Art, Ammoniumkarbonat,
 Salmiak, Salmiakgeist und Ammoniumsulphat; grünes und
blaues Vitriol (Gr.-B.) vom Werle 12 9/q.
RIV. Verschiedenes.
71. Seidenraupeneier, Maschinen und sonstige Apparate für die Seidenzucht
 und Seidenfilanden (F., R.) frei. [
72. Kurz- und Nuincailleriewaren sowie Bürsstenbinderwaren (Ö.-1.)
vom Werte 12 9%.
Anmerkung. Hierher gehören die unter den Nummern 418, 414,
517, 581, 534 bis einschließlich 537, dann 741 bis einschließlich 760 der

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