Der neue bulgarische Zolltarifentwurf 239
bulgarischen Handelsstatistik für das Jahr 1894 angeführten Waren *) mit
Cinschluß der Knöpfe und Kämme aller Art, dagegen sind echte Bijouteriewaren,
 das sind Gegenstände aus Gold und die Gegenstände aus Edelsteinen,
 auch in Verbindung mit Metallen, von dieser Kategorie ansgeschlossen.

*) Unter den betreffenden Nummern sind folgende Waren angeführt:
418. Glaslüsterkristalle, Glasknöpfe und Glasperlen jeder Art.
414. Glasschmelz und Glasemail, auch in Verbindung mit anderen Materialien.
517. Holzwaren, feine, auch mit eingelegter Arbeit oder mit Schnitzerei, auch in
Verbindung mit anderen Materialien, ausgenommen Mböbel.
631. Korbwaren, feine, auch in Verbindung mit anderen Materialien.
584. Bürstenbinderwaren.
535. Stroh- und Bastwaren, Strohseile, Bänder und Gegenstände aus Bast und
Rinde anderer Art.
636. Bein- und Hornwaren, grobe, Knöpfe, Kämme, Zigarrenspitzen usw.
637. Andere nicht besonders benannte Gegenstände aus vegetabilischen oder
animalischen Stoffen, mit eingelegter Arbeit oder ohne solche, auch in Verbindung
 mit anderen Materialien.
741. Cdelsteine und Perlen, bearbeitet, jedoch nicht gefaßt.
742. Künstliche Edel- und Halbedelsteine, nicht gefaßt.
748. Gold- und Platinschmuckwaren (Bijouteriewaren und Toiletteartikel) mit
echten oder künstlichen Edelsteinen, Korallen, Perlen, Halbedelsteinen besetzt
oder nicht.
744. Schmuckwaren aus Silber oder versilbert, mit Edelsteinen, Korallen,
Perlen usw. besetzt oder nicht.
745. Luxusartikel (Schmuckwaren), feine, ganz oder teilweise aus Aluminium,
Nickel oder anderen unedlen Metallen; schwach oder stark vergoldet, versilbert
 oder verniert, auch wenn mit Halbedelsteinen oder Imitation von
solchen beseßt, oder mit Gravierungen, Metallzieraten und Schmelz.
746. Schmuckgegenstände, ganz oder teilweise aus Bernstein, Elfenbein, Achat,
Gagat, Lava, Meerschaum, Perlmutter, Schildpatt oder aus unedlen Metallen,
 dann aber vergoldet, versilbert, oder mit Gold oder Silber belegt;
Stücke aus Elfenbein, Meerschaum und ähnlichem zur Verzierung der vorgenannten
 Gegenstände hergerichtet.
747. Bernstein, unbearbeitet.
748. Meerschaum.
749. Gegenstände aus Bernstein, Elfenbein, Meerschaum, Lava usw., nicht besonders
 benannte, auch in Verbindung mit anderen Materialien.
760. Blattgold und Blattsilber.
7T61. Feine Arbeiten aus Wachs, auch bossiert.
762. Wachsperlen.
7583. Perrückenmacherarbeiten und ähnliche Waren.
7T64. Fächer jeder Art. z
T66. Regen- und Sonnenschirme jeder Art, ausgenommen seidene.
766. Regen- und Sonnenschirme, ganz oder teilweise aus Seide.
757. Fischbein, echt oder unecht, abgeschnitten und zugerichtet für Schirme,
Mieder usw.
768. Blankscheite, mit Leder oder Leinwand überzogen.
759. Kindersspielwaren aus Holz, unedlen Metallen, Fayence, Porzellan, Glas,

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