1: ': Der neue bulgarische Zolltarifentwurf.
Franken
11. Jagd- und Luxushunde . . . . „ Stlütk:.13
12. Lebendes Wild aller Art einschließlich der Menagerietiere - §
13. Federvieh aller Art.. . . § 5
Bemerkung zu 183. Unter diese Nummer fallen auch:
Tauben, Perlhühner, Enten und andere ähnliche Tiere.
14. Sing-, Luxus- und dressierte Vögel . . .. ...Stütk
Bemerkung zu 14. Unter diese Nummer fallen auch:
Kanarien- und andere Singvögel, Pfauen, Papageie, Schwäne,
wilde Gänse, Fasane und andere ähnliche Tiere.
15. Lebende Bienen in Körben . . frei
16. Lebende Tiere, nicht besonders genannt . frei
Bemerkung zu Nr. 16. Unter diese Nummer fallen Füllen,
Maulessel- und Eselfüllen, welche noch saugen und der Mutter folgen,
Kälber und Büffelkälber, welche weniger als 9 Monate alt sind. Als
Kälber und Büffelkälber werden diejenigen jungen Tiere angesehen,
 welche alle Milchzähne besitzen, bis zum Alter von
8 Monaten. Als junge Ochsen, Büffelkälber (r0oponaxs) und
Färsen werden diejenigen Tiere angesprochen, welche die beiden
Milchzähne in der Mitte des Kiefers verloren haben und noch
nicht die drei Paar wirklichen Zähne besitzen. + Die Milchzähne
ssind weiß, klein und spit, dagegen die Zähne bei einem ausgewachsenen
 Tier etwas gelblich, stärker und spatelförmig.
11. Tierische Nahrungsmittel.
17. Fleisch, frisch und gesalzen, nicht besonders genannt . 100 kg 230
18. Fleisch, geräuchert oder anders zubereie... . . . 100 - 100
Bemerkung zu 18. Unter diese Nummer fallen: Schinken,
geräucherte und getrocknete Filets, sogen. „Kaisser ~ pastarma“,
Zungen, Salamis, Würste, Leberwürste, im allgemeinen alle
Waren der Schlächterei, roh oder gekocht.
19. Speck; frisch, gesalzen oder geräucheet. ... . . .. .100 ks 50
20. Wild aller Art und gesschlachtetes Federvieh, auch gerupft. 100 - 75
21. Fleischkonserven aller Art in Büchsen oder in anderen hermetisch
verschlossenen Behältnissen . . vm0048 .100
Bemerkung zu 21. Ohne Abzug der Tara für die unmittelbaren
 Umsschließungen.
Die Fleischkonserven in Büchsen, in Behältnissen aus Weißblech,
in Flakons, Flaschen oder anderen Behältnissen werden dann
als solche in hermetisch verschlossenen Behältnissen angesehen,
wenn lettere zugelötet, versiegelt, mit Pergament oder in irgend
einer anderen Weise luftdicht verschlossen sind.
22. Fleischextrakt in Tabletten oder in anderer Form . . 100 kg 200
Bemerkung zu 22. Ohne Abzug des Gewichts für die
. | unmittelbaren Umschließungen.

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