Der neue bulgarische Zolltarifentwurf. 447
Franken
23. Kuh-, Büffel-, Schaf- und Ziegenbutter, auch geschmolzen. 100 kg 35
24. Milch, 'frifch oder. sauer. .. .. .. ; „. frei
25. Käse:
a) gewöhnlicher und Kaschkawalkäse . . . . 100 ke 20
b) anderer . ; 100 = T75
Bemerkung zu 25. Als gewöhnlicher Käse wird solcher
Käse angesehen, der nur gesalzen ist und sich in kleinen Kufen,
Gefäßen aus Weißblech, Schläuchen und anderen Gefäßen
befindet. Unter diesen Artikel fällt auch der frische Käse (teigartige),
 nicht gesalzene, in Seihtüchern (Säcken).
26. Cßbares Speise-Jett, sogen. „Tscherwitschen... . . 100 ke 16
27. Margarine und andere künstliche Speisebuter... . 100 - 100
28. Gänsefett, Schweinefett und andere nicht besonders genannte
Fete. . q 100 kg 50
29. Eier und Eigelb . . . p 100. - . 10
30. Honig, flüssig oder in Scheiben . . 100 Ä. 210
UI. Fische, Wassertiere und Fischereierzeugnisse.
31. Frische Fische aller Art . . „ t00 kg .10
32. Gessalzene Fische:
a) Salm, Kabeljau, Thunfisch, Zwergstör, im allgemeinen
alle Fische von der Gattung der Störe und Forellen 100 kg . 60
b) alle anderen Fishe . . . .. WO. s . §0
Bemerkung zu 32a. Unter diese Nummer fallen: Salm,
Stör (Moruna), Cueldenstaedtii (Essetra), Thunfisch \Lakerda),
anthias sacer (Barbun), stellatus (Pastruga), ruthenus (Tschiga),
schypa (Viza), im allgemeinen alle Fische von der Gattung der
Störe und Forellen.
33. FJische aller Art, geräuchert, getrocknet, mariniert, konserviert
oder auf andere Weise zubereitet. . . ¿. 100 kt 75
Bemerkung zu 88. Ohne Abzug des Gewichtes der
unmittelbaren Umschließungen.
Als marinierte Fische werden solche „angeseheu, welche nicht
nur gesalzen, sondern auch mit Essig, Öl, Zwiebeln, Zitronen,
Pfeffer und anderen Gewürzen, auch in hermetisch verschlossenen
Behältnissen, zubereitet sind.
34. Austern, Hummern und Langusten:
a) frische . . . . ... „ .100kg 40
b) konserviert oder auf andere Weise zubereitete . 100 - 75
Bemerkung zu 84. DHYhne Abzug des Gewichts der
unmittelbaren Umschließungen. – Die Erläuterungen bei Nr. 21
und s8 beziehen sich auch auf diese Nummer.
35. Meerspinnen . . . :100 kg 50
Bemerkung zu 86. Ohne Abzug des Gewichts der
unmittelbaren Umschließungen.