Der neue bulgarische Zolltarifentwurf. 451.
Franken
88. Gemüse- und Suppenkräuter-Saucen : ::1400 kg - 50
89. Champignons aller Art:
a) frisch oder gesalzen . . . en'10016 10
b) getrocknet oder in Öl, Essig usw. konserviert . 100 - 50
Bemerkung zu 89. Dhne Abzug des Gewichts der unmittelbaren
 Umschließungen.
90. Hopfen . . 100 ke 50
91. Rebstöcke und Pflänzlinge aller Art .. . frei
92. Blumen:
a). lebende: mit. Wurzeln. . ... ... . . „y! „ „Stück 0,50
b) in Buketts oder Kränzen . . . 100 kes 50
93. Heu, Stroh und Viehfutterkräuter aller Art, einschließlich der
Jutterwicke (vieia sativa) . . lzfrei
VI. Getränke.
94. Wein aller Art in Fässern, Schläuchen, Korbflaschen und anderen
großen Umschließungen:
a) bis zu 12 Volumenprozenten (Gay-Lusssac) Alkoholgehdlt
 ...' .::.1 . 100 ks 30
b) von 12 bis zu 20 Volumenprozenten Alkoholgehalt 100 - 50
e) von 20 und mehr Volumenprozenten Alkoholgehalt 100 - 75
Bemerkung zu 94. Hierher gehören auch zum Teil gegorener
Traubenmost, Zider und Fruchtweine.
95. Wein aller Art in Flaschen und Krügen . . . . . 100 kg 75
Bemerkung zu 96. Für den eigenen Gebrauch der Grenzbevölkerung
 eingeführter Wein in nicht versiegelten Krügen,
Flaschen, Behältern aus Weißblech oder Holz und in anderen
kleinen Umschließungen ist wie Wein in Fässern zu verzollen.
96. Essig, bis 8 1/9 Essigsäure enthaltend . . . . "400 ke 25
Bemerkung zu 96. Aromatischer (parfümierter) Essig ist nach
Nr. 169 und Essig mit mehr als 8% Essigsäuregehalt nach Nr. 188
des Tarifs zu verzollen.
97. Bier:
a) iù Fäforû . .. . . 100 kes 10
b) in Flaschen und Krügen . . f 100 = 2156
98. Weingeist . . 100. = 3Z0
99. Branniweine: Tresterbranntwein und sogenannter Kalena,
Pflaumenschnaps, Mastichi und dergleichen in Faässern,
Flaschen und anderen Umschließungen . . 100 ke 50
100. Kognak, Rum, Arrak, Picon-Bitter, Bitter, Fernet, Absinth und
dergleichen in Fässern, Flaschen und anderen Umschließungen
100 kg 100