. Der neue bulgarische Zolltarifentwurf.
Franken
101: Liköre aller Art .. . . . 100 kg 1920
Bemerkung zu 101. Als Liköre sind alle parfümierten und
verzuckerten Branntweine zu behandeln, wie Chartreuse, Curacao,
Maraschino, Benediktiner, Ratafia aus Himbeeren, Kirschen usw.
102. Mineralwasser (natürliches und künstlichee)n. . . 100 kg
Bemerkung zu 102. Das Gewicht der unmittelbaren Umschließungen
 wird nicht in Abzug gebracht. Flaschen, mit mechanischen
 Verschlußvorrichtungen versehen und Mineralwasser enthaltend,
 werden besonders tarifiert.
VII. Zucker, Zuckerwaren und alle anderen Süßigkeiten.
103. Raffinierter Zucker aller Art . 100 kg 50,50
104. Rohzucker (nicht raffiniert) . . „u113 100.. 9265
105. Melafse .. ... -. vf Fir-. 100,1» 9$0
106. Glykose aus Früchten und Kartoffellirnio... . . . 100 - 890
Bemerkungen zu 106. Hierher gehören: Getreide-,
Frucht-, Stärkezucker, ausgearbeiteter Raffineriesirup, ferner alle
dickflüssigen, zuckerhaltigen Stoffe, anderweit nicht genannt.
Fruchtsirup fällt unter Nr. 108, Medizinalsirup unter Nr 196.
107. Kandiszucker und sogenannter Peynir-Zucker. . . . 100 kg 30
108. Fruchtsirup, verzuckert oder mit Honigzusatk . .. . 100 - 850
109. Konfekt, Kompotte, Marmelade und Fruchtteig (sogenannter Madjoune)
 aus Früchten aller Art, mit Zucker- oder Honigzusat) 100 kg 50
110. Bonbons aller Art und eingemachte Früchte... . . 100 - 715
111. Rahatllukuüm\......,.. . U N 100 . .. 50
112. Halwa (sogenanntes Tahin) und andere . . . . 100 - ß60
113. Kakao und Schokolade in Pulverform und Tafeln mit Zucker 100 - 100
114. Feines Backwerk mit Zusaß von Zucker und Honig, wie:
Spanisches Brot, Lebkuchen, Baklawa, kleine Dessertkuchen
und ähnliche verzuckerte Teigwaren. ...... . . 100kg 71s5s
115. Biskuits aller Art mit Zuckerzusajß . . . . T00J s 0
Bemerkung zu 116. Eine Tara wird nur für die. äußere
Verpackung gewährt, aber nicht für Glasbehälter und andere unmittelbare
 Umschließungen.
116. Nestlé-Mehl und anderes Kindermehl . . :4,.„100 kt #0
Bemerkung zu 116. Eine Tara wird nur für die äußere
Verpackung gewährt, aber nicht für Glasbehälter und andere
unmittelbare Umschließungen.
117. Eingedickte Früchte ohne Zucker- und Honigzussat, wie Weinbeermus,
 Pflaumenkügelchen, dickgesottener Most oder Saft
von Früchten (Sapa) usw. . . 9 tr. 1100 ke .-Bemerkung
 zu 117. Cine Tara wird nur für die äußere
Verpackung gewährt, aber nicht für Flaschen und andere unmittelbare
 Umschließungen.

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