Der neue bulgarische Zolltarifentwurf. 455
Franken
144. Lack (Gummilack) in Stangen, Körnern, Blättern, Schuppen usw.
100 kg 15
145. Pflanzliche Säfte und Harze, nicht besonders genannt 100 - 15
146. Pflanzlicher Kleister.. . . 100« 10
147. Leim und Schusterkleister . . 100:s. ; 326
148. Gelatine und Fischleim (Hausenblase) ... 100.5. 66
149. Dextrin . . . t 100,0. 28
150. Siegellack. . . . 100 ». s0
151. Oblaten aller Art in Kapseln, Blättern oder anderer Form 100 - 200
152. Albumin. . .. . 100 . 120
153. Klebestoffe, anderweit nicht genannt. . 100’'.. 30
X. Mineral-Harze und -Ole.
154. Mineralischer Teer (Steinkohlenteer)z . . 100kx s
155. Asphalt und andere Mineralöle . 100 - 4
156. Paraffin. . . . 1001r 10
157. Dzokerit, roh und gereinigt (Ceresin) ; 100 - 5Ss0
158. Naphtha (Mineralterpentin) . . 100 = 15
159. Petroleum und andere mineralische Leuchtöle, roh oder raffiniert
100 kg, 5
160. Schweres Mineralöl und Rückstände von der Raffinierung von
Naphtha (Rohpetroleum) und anderen Mineralölen. 100 kg *
161. Vaselin . .. . :
Bemerkung zu 161. Vaselin in kleinen Behältnissen, wie
Holzdöschen, Flakons, Kapseln usw., zu kosmetischen Zwecken,
parfümiert oder nicht, ist nach Nr. 169 zu verzollen.
XR]. Brennstoffe.
162. Steinkohlen und Koks zu Heizzwecken . 1 Tonne 2,50
Bemerkung zu 162. Briketts aus Steinkohlen oder aus Torf
sind nach dieser Tarifnummer zu verzollen.
163. Metallurgischer Koks . .. frei
164. Brennholz ... . . f 100 kg 0,20
165. Halzkohlen . .. ; r 100 - 1.
166. Brennstoffe, anderweit nicht genannt . . 100’ = 2,20
XII. Wohlriechende Öle, Esssenzen, Parfümerien und Toilettegegenstände.

167. Rosenessenz . . .. w-1k8 200
Bemerkung zu 167n. Das Gewicht der unmittelbaren
Umschliezungen und Verpackung wird nicht in Abzug gebracht.
168. Ätherische Öle aller Art und wohlriechende Präparate, natürliche
oder künstliche, ferner wohlriechende Pomaden und Öle, nicht