Der neue bulgarische Zolltarifentwurf. 463
Franken
224. Möbel, gepolsterte und überkleidete aller Art. . . . 100 kg 300
Bemerkung zu 224. Einzelne Teile von Möbeln, auch von
Stühlen, werden wie zusammengesette Möbel behandelt. Stühle
und andere Möbel aus Bambusrohr oder Binsen werden wie
solche aus Holz behandelt und nach der Nummer verzollt, unter
welche sie (nach ihrer sonstigen Beschaffenheit) fallen.
225. Rahmen, Leisten und Zierraten aus Holz:
a) roh oder nur mit Gipsarbeit ...... +.. „ 100ksg ; 75
h) lackiert oder vergoldet, glatt.... .. .. «.- 100 .s.;:) 150
e) dieselben, geschnitt oder anderweit verziet. . 100 - 200
Bemerkung zu 226. Jkonostase, Throne, Emporen usw. für
Kirchen, geschnitt oderziseliert, werden nach dieser Nummerverzollt.
226. Nicht besonders genannte Holzwaren . ... .... . 100 kg 100
227. Korbwarenflechter aller Art aus pflanzlichen oder tierischen Stoffen:
a) gewöhnliche Tragkörbe, große und kleine Körbe und
ähnliche Erzeugnisse zur Verpackung und Beförderung verschiedener
 Waren, geflochten aus Korbweiden und anderen
(nicht geschälten oder gespaltenen) Weiden usw., aus
Schilf, aus Span oder Bast, in oder außer Verbindung
mit anderen gewöhnlichen Stoffen; Besen und Seile
aus Gräsern, Bast oder Fasern aller Art . . 100 kg 15
“) Körbe und andere Korbflechterwaren (außer den unter a
genannten) aus gespaltenem oder geschältem Holz, aus
Stroh, aus Palmblättern, zum Garten- oder Küchengebrauch,
 gefärbt oder nicht, in oder außer Verbindung
mit anderen gewöhnlichen Stoffen, das Stück im
Bewichte von:
1. mehr als 1 kg .. . . zu.. 100 ke 40
92: 06 vis lig ? Y z 2t1 . 100 - 8s0
3. weniger als 0,6 kt. . . 100 - 100
) Tressen und Flechten aus Stroh, Span, Gräsern und
allen anderen pflanzlichen oder tierischen Flechtstoffen
zur Hutfabrikation, gefärbt oder nieht. .. . . 100 kg, 5
1) Matten und Decken aus Schilf und anderen pflanzlichen
Stoffen . . q todlte 20
Bemerkung zu 227. Kleine aus verschiedenen Pflanzenstoffen
 geflochtene Luxusgegenstände fallen auf Grund ihrer natürlichen
 Beschaffenheit, ihrer sorgfältigen Bearbeitung oder
wegen ihrer Verbindung mit anderen Stoffen wie Zeugen,
Leder, Metallen usw. unter den Abschnitt XXRXAI. *)
Kleine chinesische und japanische Matten in Verbindung mit
Hanf oder Baumwolle zur Zimmerdekoration und wergoldete,
versilberte, bronzierte Korbflechterwaren fallen ebenfalls unter
den Abschnitt XRRI. *)
*) Soll wahrscheinlich heißen unter den Abschnitt XRR.