4 Der neue bulgarische Zolltarifentwurf.
Franken
247. Steine und Erden für Kunst- und Gewerbezwecke, nicht besonders
 genannt . frei
Bemerkung zu 247. Mit Einschluß von Amiant (Asbesst).
248. Mauerziegel, volle und hohle in jeder Form und Größe:
a) gewöhnliche . . . 1000 Stück
b) glatte (geglättete) . . ; L4000 &amp;
e) feuerfeste, glasierte oder emailliete.. . . 1000 - 20
249. Dachziegel:
a) gewöhnliche . . . 1000.. -
b) Mechanik- oder Falzziegel nebst Zubehörteilen zum Dachbecken.
 . . '. r,! 1000 Stück 15
e) glasierte oder emaillierte . . doo . ygo
250. Drain-Röhren aus Ton . . . „r.evOO0 Kw. .4
251. Töpferwaren:
a) gewöhnliche, glasiert oder nicht, ohne erhabene Arbeit 100 - 5
b) emailliert, mit Verzierungen in erhabener Arbeit, einuder
 mehrfarbig ... . „400.48 10
Bemerkung zu 251. Unter diese Nummer fallen:
Kruken, Töpfe, Terrinen, Blumentöpfe usw.
252. Fliesen und andere keramische Erzeugnisse zum Bodenbelag :
a) aus gewöhnlichem oder feinem Ton, nicht emailliert
qder glafiert.. . . eri. qm
b) gebrannte aus Steingut, ein- oder mehrfarbig, verziert
oder durchlöchert . 1.4 W
253. Zementfliesen:
a) einfarbig :. 1:13.
b) mehrfarbig oder mosaikartig. .
254. Röhren und andere Erzeugnisse, aus Zement oder Beton gepreßt.
 12.36 Z 400 ks *
Bemerkung zu 254. Unter diese Nummer fallen außerdem
 alle aus Zement oder Beton geformten Gegenstände, wie:
kleine Figuren, Vasen, Balustraden, Verzierungen um.
Unter diese Tarifnummer fallen ferner Röhren und Resservoire,
die aus einem Eisendrahtgerippe hergestellt sind, welches mit einer
festen Zementmasse überzogen ist und bei denen das Metall als
ein zum Formen des Gegenstandes notwendiger Bestandteil angesehen
 werden kann.
255. Schmelztiegel, Retorten und andere feuerfeste Gegenstände aus
Graphit, Ton, mit Quarzsand, Magnesia usw. gemischt . . frei
256. Röhren aller Art aus Steinzeug, emailliert oder nicht 100 kg 10
Bemerkung zu 266. Unter diese Nummer fallen die
einzelnen Bestandteile ganzer Röhrenwerke, als: Deckel (Schieber),
Verbindungsröhren, Tragesteine, Steigrohre usw.

GH