Der neue bulgarische Zolltarifentwurf. 467.
Franken
257. Vasen, Behälter, Krüge usw. aus gebranntem Steinzeug:
a) nicht glafiet. . . M.. . „100 ks 10
h) glasiert.. . [+ . . n100;:- 15
258. Fayencewaren aller Art:
a) einfarbig, ohne Reliefverzieenngene. . . . . 100 - 12
b) mit zwei oder mehreren Farben oder mit Reliefverzierungen.
 ... . ﬀ.. 400 kg. 20
c) vergoldet oder in anderer Weise verziet. . . 100 - 82%5
259. Porzellanwaren:
a) einfarbig, ohne Reliefverzierungen . . . „Z 400]1&gt;- 416
b) mit zwei oder mehreren Farben oder mit Reliefverzierungen.
 . 5/1 100 ks 26
c) vergoldet oder in anderer Weise verziet. . . 100 - 30
260. Waren aus Gips, gewöhnliche, gefärbt, bronziert, vergoldet,
versilbert oder in anderer Weise verziet .. . . . 100 kg 15
261. Kleine Gegenstände aus Ton, Porzellan, Fayence, Biskuit,
Terrakotta, wie: kleine Statuen und Figuren, Schreibgarnituren,
 Handleuchter, Lampen, Zündholzbehälter und andere
ähnliche; alle diese Gegenstände einfach oder mit Malerei,
Vergoldung, Bronze, Skulpturen ausgestattet oder in Verbindung
 mit ausgelegtem oder gefärbtem Holz . . 100 kg 40
262. Email und Glasschmelz in Stücken, Klumpen sowie Bruchglas
 .. . . wu 400kg H
Bemerkung zu 262. Unter diese Nummer fallen:
Email von pulverisiertem Glas für die Glasur und die Bemalung
 von Metallen, Porzellan oder Glas.
263. Glas in rohem Zustande, gegossen oder geformt, mit oder ohne
Rippen, Reliefs oder Vertiefungen, in jeder Dicke, Form
und Größe, für Isolatoren, Dachbedeckung, Verglasung,
Röhren und Pflasterung. . . : . 100kg 8
Bemerkung zu 268. Unter diese Nummer fallen:
Platten, Pflaster und Scheiben aus dickem geformtem Glas
zur Beleuchtung des Untergeschosses und Dachziegel aus Glas
zur Lichtverbreitung durch die Bedachungen; gegossenes Glas
mit Reliefs oder Rippen zur Beleuchtung gegenüberliegender
oder wagerechter Stellen; dickes gegossenes Glas für Isolatoren;
dicke Glasröhren zur Isolierung unterirdischer Telephon- oder
Telegraphendrähte oder zur Leitung von Flüssigkeiten; dickes
gegossenes Glas, auch in der Masse gefärbt, für Schilder, Kaffeetische,
 Waschtische, Grabsteine usw.; rohes gegossenes oder geformtes
 Glas mit einem inneren Gestell, das aus einem mit
Glasmassse überzogenen Eissengitterwerk besteht. Glas (Scheiben)
zur Beleuchtung wird nach dieser Tarifnummer verzollt, wenn
es nur durchscheinend und nicht durchsichtig ist; im entgegengesetzten
 Falle wird es nach Nummer 264 verzollt.